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Neues Update zum Thema isb bürgschaft
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Förderung von A-Z | Investitions- und Strukturbank … Neueste
Der Antrag auf Zuwendung muss bei der ISB bis zum 30. Juni 2023 eingegangen sein. Direkte Antragstellung bei der ISB über das Self-Service-Portal. Gutachterkosten werden zu 100% erstattet. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es zu Wartezeiten bei …
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Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten der ISB zur Wirtschafts- oder Wohnungsförderung? Die Kollegen aus der Kundenbetreuung und Beratung helfen Ihnen gerne weiter
Sie erreichen uns während der Servicezeiten telefonisch oder per E-Mail
06131 6172-1900
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Beratung beim Bau von Gebäuden
06131 6172-1500 oder -1444
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Beratung zur Wirtschaftsförderung/DigiBoost
06131 6172-1333
Beratung zur Wohnungsförderung
06131 6172-1991
ISB Imagefilm New
Neues Update zum Thema isb bürgschaft
Als Förderbank des Landes ermöglichen wir Finanzierungen über zinsgünstige Kredite, Beteiligungen, Bürgschaften und Zuschüssen.
Auf diese Weise fördert die ISB Existenzgründungen, Innovationen und Unternehmenserweiterungen genauso wie preiswertes und modernes Wohnen.
Im In- und Ausland wirbt die ISB aktiv für den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz.
Rheinland-Pfalz investiert, wir fördern. So einfach ist das!
www.isb.rlp.de
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Sachsen-Energie: Dresden übernimmt Drewag-Bürgschaft Update New
Feb 28, 2022 · Sachsen-Energie: Dresden übernimmt Drewag-Bürgschaft. Weil ein Gerichtsprozess läuft, kann die Fusion der Sachsen-Energie noch immer nicht vollzogen werden. Jetzt liegt ein 80-Millionen-Euro-Angebot auf dem Tisch.
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Weil ein Gerichtsverfahren läuft, kann die Fusion der Sachsen-Energie noch nicht vollzogen werden
Jetzt liegt ein 80-Millionen-Euro-Angebot auf dem Tisch
Dresden
Rein formal sind die Drewag und die Energie Sachsen-Ost (Enso) noch nicht vollständig zur Sachsen-Energie verschmolzen
Hintergrund ist ein millionenschweres Pokerspiel vor Gericht: 2019 beschloss die EnergieVerbund GmbH, eine Art Verwaltungsgesellschaft von Enso und Drewag, die restlichen zehn Prozent der Thüga-Anteile an Drewag zu kaufen
Damit war das Unternehmen wieder vollständig in der Hand der Gemeinde.
ISB Zuschuesse Update
Weitere Informationen zum Thema isb bürgschaft
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz – kurz ISB – fördert Unternehmen mit vielfältigen Zuschussprogrammen.
Rheinland-Pfalz investiert, wir fördern. So einfach ist das!
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Coronavirus-Krise: Soforthilfe – hier bekommen Sie Geld … Update
Bei Fragen: Beratung Wirtschaftsförderung Telefonnummer: 06131/6172-1333 E-Mail: [email protected]isb.rlp.de Darlehen und Bürgschaften: Es gibt einen Kredit in Höhe von 10.000 Euro für Unternehmen mit …
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In der Corona-Krise
Hier bekommen Unternehmen Geld vom Staat
Ein Antragsformular für Soforthilfe: In der Corona-Krise unterstützen Bund und Länder Unternehmen mit viel Geld
(Quelle: Robert Michael/dpa)
Ob Einzelunternehmen, Konzern oder Freiberufler – Bund und Länder unterstützen die Wirtschaft in der Corona-Krise
Die Art der Soforthilfe ist jedoch je nach Bundesland sehr unterschiedlich
Wie viel bekomme ich eigentlich als Unternehmer? Die Corona-Krise stellt viele Unternehmen auf eine harte Probe, sie betrifft mittlerweile fast alle Branchen und Wirtschaftszweige
Doch wie genau sieht das Hilfsprogramm des Bundes aus? Und wie helfen Länder Unternehmen? t-online.de hat den großen Überblick (Stand 9
April)
Die Bundesregierung sammelt riesige Summen für das neue Hilfspaket
Nach sechs Jahren ohne Neuverschuldung schreibt der Bundeshaushalt schwarze Zahlen – das Kabinett hat einen Nachtragshaushalt mit Neuverschuldung in Höhe von rund 156 Milliarden Euro beschlossen
Dazu hat der Bundestag eine Notstandsregelung in der Schuldenbremse erlassen
Was die Schuldenbremse ist und warum sie wichtig ist, erfahren Sie hier – so geht möglichst kein Job verloren
Die Hilfe auf einen Blick:
Staatliche Hilfen für größere Unternehmen: Mehrere hundert Milliarden Euro fließen in den sogenannten „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ (WSF)
Darunter sind Staatsgarantien für Verbindlichkeiten von bis zu 400 Milliarden Euro
Außerdem soll der WSF der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Kredite in Höhe von 100 Milliarden Euro für Unternehmen zur Verfügung stellen, wobei die KfW bis zu 100 Prozent des Risikos übernimmt, falls Unternehmer das geliehene Geld nicht zurückzahlen können
Weitere 100 Milliarden Euro sind für direkte Unternehmensinvestitionen vorgesehen
Bei Bedarf übernehme der Staat Unternehmen ganz oder teilweise, sagte Wirtschaftsminister Altmaier
Mehrere hundert Milliarden Euro fließen in den sogenannten „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ (WSF)
Darunter sind Staatsgarantien für Verbindlichkeiten von bis zu 400 Milliarden Euro
Außerdem soll der WSF der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Kredite in Höhe von 100 Milliarden Euro für Unternehmen zur Verfügung stellen, wobei die KfW bis zu 100 Prozent des Risikos übernimmt, falls Unternehmer das geliehene Geld nicht zurückzahlen können
Weitere 100 Milliarden Euro sind für direkte Unternehmensinvestitionen vorgesehen
Bei Bedarf übernehme der Staat Unternehmen ganz oder teilweise, sagte Wirtschaftsminister Altmaier
Kleine und Solo-Selbständige: Bis zu 50 Milliarden Euro stehen ihnen zur Verfügung (siehe unten)
Es geht um unbürokratische Nothilfe, die nicht zurückgezahlt werden muss, insbesondere zur Deckung laufender Kosten
Für bis zu fünf Mitarbeiter ist eine Einmalzahlung von 9.000 Euro und für bis zu zehn Mitarbeiter von 15.000 Euro möglich
Für sie stehen bis zu 50 Milliarden Euro zur Verfügung (siehe unten)
Es geht um unbürokratische Nothilfe, die nicht zurückgezahlt werden muss, insbesondere zur Deckung laufender Kosten
Für bis zu fünf Mitarbeiter ist eine Einmalzahlung von 9.000 Euro und für bis zu zehn Mitarbeiter von 15.000 Euro möglich
Insolvenzschutz: Ein weiteres Gesetz soll verhindern, dass Unternehmen Insolvenz anmelden müssen, nur weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen
Die reguläre dreiwöchige Insolvenzantragsfrist wird bis Ende September ausgesetzt
Die Bundesregierung hat nachgebessert
Unternehmen sollen fortan schnelle Kredite bekommen, die KfW und damit der Staat übernehmen 100 Prozent des Ausfallrisikos
Eine lange Prüfung soll es nicht mehr geben, die Hausbanken sollen die Anträge zügig durchwinken.
Als Gegenleistung für das „Turbodarlehen“ werden die Darlehen um drei Prozent höher verzinst als im bisherigen KfW-Programm
Unternehmen, die jetzt die Schnellkredite in Anspruch nehmen, sollen später ab 50 Mitarbeitern 800.000 Euro in die anderen Kredite umwandeln können
Die Unternehmen dürfen sich zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten befunden haben und müssen „geordnete wirtschaftliche Verhältnisse“ aufweisen
Das bedeutet: keine Insolvenzanträge und kein Steuerbetrug
Außerdem muss das Unternehmen in den letzten drei Jahren einen durchschnittlichen Gewinn erwirtschaftet haben
Vor dem Paket wurden Hürden für Kurzarbeit gesenkt
Schon vor dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Paket gab es eine Reihe von Maßnahmen, um Unternehmen in der Corona-Krise zu unterstützen: Flexibleres Kurzarbeitergeld: Die Hürden für das Kurzarbeitergeld wurden gesenkt
Die Hürden für das Kurzarbeitergeld wurden gesenkt
Steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen: Unternehmen können Steuern stunden und Vorauszahlungen für das laufende Jahr kürzen oder aussetzen
Unternehmen können Steuern stunden und Vorauszahlungen für das laufende Jahr kürzen oder aussetzen
Stärkung des europäischen Zusammenhalts: Die Bundesregierung will sich für ein koordiniertes Vorgehen auf EU-Ebene einsetzen
Ansprechpartner: Für direkte Fragen steht Unternehmern die Hotline des Bundesministeriums der Finanzen zur Verfügung: 030 / 18615 8000
Als Unternehmer erfahren Sie alles, was Sie zum Coronavirus selbst wissen sollten, etwa zu Quarantänemaßnahmen und wie Verdachtsfälle im Unternehmen bearbeiten: 030 / 346 465 100
Auch die Stundung von Steuerzahlungen wird erleichtert
Das Finanzamt kann die Gewerbesteuervorauszahlung für Unternehmen auch auf null setzen
Von Zwangsvollstreckungen und Säumniszuschlägen im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen sollten die Finanzämter vor Ort absehen
Wichtig: Als Unternehmer oder Selbstständiger müssen Sie gegenüber dem Finanzamt glaubhaft nachweisen, dass die Ursache Ihrer finanziellen Engpässe die Corona-Krise ist
Wenn Sie als Selbständiger eine Physiotherapiepraxis betreiben und Ihre Patienten aus Gründen des Social Distancing nicht mehr kommen, sollten Sie diesen Umsatzausfall gegenüber dem Finanzamt dokumentieren
Ansprechpartner: Für Steuerstundungen wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, ein Formular ist beim jeweiligen Amt erhältlich – und in den meisten Fällen auch online
Kredite und Bürgschaften in unbegrenzter Höhe – das bietet die Bundesregierung Unternehmen, um die Corona-Krise zu überstehen
Die Darlehen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben
Die staatliche Förderbank ist eine der wichtigsten Anlaufstellen im Kampf gegen die Corona-Krise
Wichtig: Auch Selbständige können einen Corona-Krisenkredit bei der KfW beantragen
Wie lange dauert eine Bewerbung? Grundsätzlich muss die KfW jeden einzelnen Antrag bedürftiger Unternehmer prüfen – auch während der Corona-Krise
Es kann also ein paar Tage dauern, bis das Geld fließt
Um einen Überbrückungskredit der KfW zu erhalten, müssen sich Unternehmen an ihre jeweilige Hausbank oder eine Förderbank in den Bundesländern wenden
An wen muss ich mich als Unternehmer wenden? Eine KfW-Filiale gibt es nicht, Ansprechpartner ist Ihre Hausbank oder eine Förderbank im jeweiligen Bundesland
Die Haus- oder Förderbank zahlt das Geld aus und bekommt es dann von der KfW zurück
Grundsätzlich kann jedes Unternehmen einen Kredit beantragen
Allerdings unterscheiden sich die Förderprogramme der KfW – zum Beispiel je nach Existenz des Unternehmens
Welche Bedingungen sind an die Kredite geknüpft?
Die Kredite für notleidende Unternehmen werden derzeit zu bis zu 90 Prozent von der KfW garantiert
Allerdings soll es auch einen „Turbokredit mit 100%iger Staatshaftung (siehe oben) geben
Selbständige, Kleinunternehmer und Handwerker können an anderer Stelle ein zusätzliches Darlehen aufnehmen, beispielsweise einen zweiten Dispo
Damit können sie sich absichern Grundausgaben wie Miete und Betriebskosten während der Pandemie vorfinanzieren oder neue Aufträge vorfinanzieren.
Welche Erleichterungen gibt es bei Bürgschaften?.
Um einfacher an Kredite bei herkömmlichen Banken zu kommen, sollten auch Kleinunternehmer, Mittelständler und Freiberufler von Erleichterungen bei den Bürgschaftsbanken in der Corona-Krise profitieren
Das bedeutet, dass besondere Banken damit gemeint sind, die einem Kreditnehmer bürgen – sie springen also bei einem Kreditausfall ein
In der Corona-Krise hat der Bund nun die Obergrenze verdoppelt Obergrenze für diese Bürgschaften von bisher 1,25 Millionen Euro auf 2,5 Millionen Euro.Ziel ist es, Unternehmen den Zugang zu größeren Krediten zu erleichtern.Ansprechpartner: Für Sie als Unternehmer sind das die Hausaufgaben Banken, die sich an die KfW Förderbank wenden
Informationen erhalten Sie auch direkt bei der Förderbank über die KfW-Hotline: 0800 / 539 9001
Ja
Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Regelung erlassen, um von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen vor Insolvenz zu schützen
Die reguläre dreiwöchige Insolvenzantragsfrist soll bis Ende September ausgesetzt werden
Voraussetzung für die Aussetzung ist, dass der Insolvenzgrund auf den Folgen der Pandemie beruht
Außerdem müssen öffentliche Beihilfen beantragt werden und die Aussicht auf eine erfolgreiche Umstrukturierung des Unternehmens bestehen
All das müssen Sie als Unternehmer glaubhaft nachweisen können
Die Regierung hat ein 50-Milliarden-Euro-Hilfspaket für Selbständige und kleine Unternehmen beschlossen
Unter Solo-Selbständigen versteht man Selbstständige, also ohne unselbstständig Beschäftigte mit bis zu fünf Beschäftigten: bis 9.000 Euro
Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: bis zu 15.000 Euro
Das verabschiedete Gesetzespaket sieht zudem vor, dass Vermieter ihren Mietern nicht mehr kündigen dürfen, wenn diese wegen der Corona-Krise ihre Miete nicht zahlen können
Dies gilt auch für kleine Läden
Gleichzeitig wird das Insolvenzrecht gelockert (siehe oben)
Die einzelnen Bundesländer bieten weitere Hilfen für Selbständige an
Die Informationen finden Sie am Ende dieser Übersicht für das jeweilige Bundesland
Auch die Regierungen der 16 Bundesländer wollen ihren ansässigen Unternehmen helfen
Dabei gilt: Die Hilfen der Länder ergänzen die Maßnahmen des Bundes
In einigen Bundesländern wie Hamburg werden die Sofortzahlungen des Bundes erhöht
Anbei lesen Sie, welche Hilfen die einzelnen Länder anbieten
Ein Tipp: Eine gute erste Anlaufstelle sind die regionalen Industrie- und Handelskammern (IHKs)
Diese bieten sowohl Mitgliedsunternehmen als auch Außenstehenden Hilfestellungen
Die für Sie zuständige Kammer finden Sie über ein nützliches Tool, den sogenannten „IHK-Finder“
Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern: bis zu 9.000 Euro
Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: bis zu 15.000 Euro
Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern: bis zu 30.000 Euro
Für Liquiditätsengpässe oder Umsatzausfälle, die vor dem 11
März eingetreten sind, gibt es keinen Ausgleich
Der Grund: An diesem Tag hat die WHO die Folgen des Coronavirus zur Pandemie erklärt.
Ablauf: Diesen Antrag müssen Sie vollständig ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, einscannen oder fotografieren und im PDF-Format speichern
Anschließend müssen Sie es in diesem Online-Portal der Industrie- und Handelskammern hochladen
Wenn du irgendwelche Fragen hast:
Industrie- und Handelskammern
Telefonnummern finden Sie hier
Kredite: Das Wichtigste hier ist der Liquiditätskredit
Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern bekommen ihn, die Kreditsumme reicht von 10.000 bis zu fünf Millionen Euro
Es gibt auch noch andere Kredite, eine Übersicht finden Sie hier unter „Förderdarlehen für kurzfristigen Liquiditätsbedarf“
Bürgschaften: Die L-Bank bietet verschiedene Bürgschaftsprogramme an und unterstützt Ihre Hausbank als Risikopartner
Eine Übersicht finden Sie hier
Ablauf: Als Unternehmer im Südwesten können Sie sich an Ihre Hausbank wenden, die wiederum den Kredit bei der L-Bank beantragt
Die L-Bank ist die staatliche Förderbank Baden-Württembergs
Bei Fragen zu Krediten:
Wirtschaftsförderung der L-Bank
Telefonnummer: 0711/122-2345
E-Mail: [email protected]
Bei Fragen zu Garantien:
Garantien L-Bank
Telefonnummer: 0711/122-2999
E-Mail: [email protected]
Soforthilfe:
Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern: bis zu 9.000 Euro
Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: bis zu 15.000 Euro
Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern: bis zu 30.000 Euro
Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten: bis zu 50.000 Euro
Mit einem “Bayerischen Fonds” im Wert von mehr als 20 Milliarden Euro kann der Freistaat auch direkt in Unternehmen investieren, die sonst in die Insolvenz zu rutschen drohen
Ablauf: Hier können Sie die Soforthilfe online beantragen
Bewerbungen per Post oder als PDF per E-Mail werden nicht mehr bearbeitet
Bei Fragen: Wenden Sie sich an den für Sie als Antragsteller zuständigen Landkreis
Die Telefonnummern und Internetseiten der Landkreise finden Sie hier unter dem Reiter „Zuständige Genehmigungs- und Vollzugsbehörden“
Kredite: Freiberufler und Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro können bei der Landesförderbank LfA Kredite von 10.000 Euro bis zu einer Million Euro beantragen
Die LfA übernimmt 90 Prozent des Risikos, die Hausbank zehn Prozent
Bis zu einem Kreditrisiko von 500.000 Euro führt die LfA keine eigene Risikoprüfung durch
Bürgschaften: Der Bürgschaftshöchstsatz wird auf einheitlich 90 Prozent der Kreditsumme angehoben
Bei Bürgschaften der LfA bis 500.000 Euro gilt ebenso das vereinfachte Antrags- und Abwicklungsverfahren wie bei Haftungsfreistellungen bis 500.000 Euro
Bürgschaften der LfA werden bis zu einer Höhe von 30 Mio
Euro übernommen
Ablauf: Sie müssen sich zunächst an Ihre Bank wenden, die kontaktiert die LfA
Wenn du irgendwelche Fragen hast:
LfA-Förderbank Bayern
Telefonnummer: 089/2124-1000
E-Mail: [email protected]
Soforthilfe:
Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern: bis zu 9.000 Euro
Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: bis zu 15.000 Euro
Darüber hinaus keine zusätzlichen staatlichen Mittel
Bis Mittwoch, 1
April, bestand die Möglichkeit, zusätzlich zu den 9.000 Euro Bundesmitteln 5.000 Euro zu erhalten
Das wurde jedoch eingestellt
Verfahren: Auf dieser Seite können Sie einen Antrag auf Bundesmittel stellen
Wenn Sie auf „Corona-Zuschuss beantragen“ klicken, öffnet sich ein Fenster mit der Meldung, dass Sie sich in einer Warteschlange befinden
Wenn Sie an der Reihe sind, haben Sie 35 Minuten Zeit, um Ihre Bewerbung einzureichen
Ein Tipp: Lassen Sie sich per E-Mail über Ihren Termin informieren, damit Sie ihn nicht verpassen
Wenn du irgendwelche Fragen hast:
Investitionsbank Berlin
Telefonnummer: 030/21250
Kontakt Formular
Kredite: In Berlin nennt man das „Corona-Rettungshilfe“
Mit Hilfe des Liquiditätsfonds der Investitionsbank Berlin (IBB) können sich Unternehmen bis zu 500.000 Euro leihen
Bis zu zwei Jahren gibt es keine Rückzahlungen
Zudem wird der Garantierahmen der IBB auf 100 Mio
Euro aufgestockt.
Die Annahme weiterer Anträge ist jedoch derzeit ausgesetzt
Wenn du irgendwelche Fragen hast:
Wirtschaftsförderung der IBB
Telefonnummer: 030/2125-4747
E-Mail: [email protected]
Soforthilfe:
Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern: bis zu 9.000 Euro
Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: bis zu 15.000 Euro
Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern: bis zu 30.000 Euro
Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten: bis zu 60.000 Euro
Verfahren: Den Förderantrag finden Sie hier
Das Antragsformular können Sie digital ausfüllen und anschließend in elektronischer Form inklusive der Anlagen an diese E-Mail-Adresse senden: [email protected]
Sie müssen auch die folgenden Anhänge senden:
Handelsregisterauszug oder ähnliche Dokumente
Geschäftsanmeldung
Kopie des Personalausweises
Lohnbuchhaltung oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige
Durch Fragen:
Investitionsbank Brandenburg
Telefonnummer: 0331/2318-2299
Darlehen:
keine zusätzlichen Kredite aus Landesmitteln
Bürgschaften: Bürgschaftsbank
Vorgehen: Um die KfW-Kredite des Bundes zu erhalten, wenden Sie sich an Ihre Hausbank
Bei Fragen zu Krediten:
Investitionsbank Brandenburg
Telefonnummer: 0331/2318-2299
Bei Fragen zu Garantien:
Übersicht der Ansprechpartner
Soforthilfe:
Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern: bis zu 9.000 Euro
Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: bis zu 15.000 Euro
Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten: bis zu 20.000 Euro
Verfahren: Bremer Unternehmen stellen einen Antrag bei der BAB Bremer Aufbau-Bank
Dazu müssen Sie das Bewerbungsformular hier am Computer ausfüllen und anschließend mit dem gewünschten Anhang im Portal hochladen
Unternehmen aus Bremerhaven können ihren Antrag ausschließlich bei der BIS Bremerhaven Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung stellen
Notwendige Anhänge:
Gescannte Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) bzw
Kopie des Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen)
Durch Fragen:
BAB-Arbeitsgruppe (Bremen)
Telefonnummer: 0421/960-0333
BIS Task Force (Bremerhaven)
Telefonnummer: 0471/9464-6333
Auch das Land Bremen unterstützt selbstständige Künstler unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Betrag von 2.000 Euro
Auf der Website der Stadt Bremen unter dem Reiter „Förderprogramm für selbstständige Kulturschaffende“ finden Sie Informationen dazu und mögliche Ansprechpartner
Kredite: Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB) stellt verschiedene Kredite bis 50.000 Euro und mehr zur Verfügung
Eine Übersicht und das Bewerbungsformular finden Sie hier
Bürgschaften: Bürgschaften bis 250.000 Euro können sehr unbürokratisch beantragt und innerhalb weniger Tage bearbeitet werden
Zuständiger Ansprechpartner ist die Bürgschaftsbank Bremen
Ablauf: Senden Sie die Bewerbung per E-Mail an [email protected]
Bei Fragen zum Darlehen:
Arbeitskreis der Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB)
Telefonnummer: 0421/960-0333
E-Mail: [email protected]
Bei Fragen zu Garantien:
Bürgschaftsbank Bremen
Telefonnummer: 0421/33-5233
Kontakt Formular
Soforthilfe:
Solo-Selbständige: bis 11.500 Euro
Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten: bis zu 14.000 Euro
Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: bis zu 20.000 Euro
Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern: bis zu 25.000 Euro
Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern: bis zu 30.000 Euro
Verfahren: In diesem Online-Portal können Sie eine Bewerbung einreichen
Dazu müssen Sie auch verschiedene Anhänge hochladen
Welche das sind, können Sie hier unter dem Reiter „Welche Angaben werden für die Bewerbung benötigt?“ nachlesen
Wenn du irgendwelche Fragen hast:
Hamburger Investitions- und Förderbank (IFB)
Telefonnummer: 040/42828-1500
Darlehen:
noch keine eigenen, aber die Planung läuft
Bürgschaften: Der Bürgschaftsverbund Hamburg übernimmt Bürgschaften für Kredite bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro
Ansprechpartner ist Ihre Hausbank
Vorgehen: Um die KfW-Kredite des Bundes zu erhalten, wenden Sie sich an Ihre Hausbank
Fragen zu Krediten:
Hamburger Investitions- und Förderbank (IFB)
Telefonnummer: 040/42828-1500
Bei Fragen zu Garantien:
Garantieverein Hamburg
Telefonnummer: 040/61170-0100
Kontakt Formular
Soforthilfe:
Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern: bis zu 10.000 Euro
Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: bis zu 20.000 Euro
Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern: bis zu 30.000 Euro
Ablauf: Einen Antrag auf Soforthilfe müssen Sie online stellen
Eine Anleitung dazu und den Link zum Portal finden Sie in diesem Dokument
Wenn du irgendwelche Fragen hast:
Regierungspräsidium Kassel
Telefonnummer: 0561/1060
Handwerks-, Industrie- und Handelskammern
Technische Probleme
E-Mail: [email protected]
Kredite: Kleine hessische Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten können einen Mikrokredit beantragen
Dabei handelt es sich um einen Überbrückungskredit von 3.000 bis maximal 35.000 Euro
Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern können einen Kredit von bis zu 200.000 Euro erhalten
Bürgschaften: Bürgschaften für Kredite bis 2,5 Millionen Euro werden mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent übernommen
Dazu gehören auch Eilbürgschaften für Kredite bis 312.500 Euro, die besonders schnell vergeben werden können
Verfahren: Der Mikrokredit kann direkt bei der Wirtschafts- und Verkehrsbank Hessen (WIBank) beantragt werden
Der Kredit für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten muss über die Hausbank abgewickelt werden
Bürgschaften können Sie auch bei Ihrer Hausbank erhalten
Bei Fragen zu Krediten:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Telefonnummer: 0611/774-7333
E-Mail: [email protected]
Bei Fragen zu Garantien:
Bürgschaftsbank Hessen
Telefonnummer: 0611/15-0777
Soforthilfe:
Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern: bis zu 9.000 Euro
Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: bis zu 15.000 Euro
Unternehmen mit bis zu 24 Beschäftigten: bis zu 25.000 Euro
Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten: bis zu 40.000 Euro
Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten: bis zu 60.000 Euro
Nur Gelder für Schäden, die nach dem 11
März entstanden sind, werden erstattet
An diesem Tag erklärte die WHO das Coronavirus und seine Auswirkungen auf die Pandemie
Verfahren: Unternehmen beantragen Soforthilfe bei der Landesförderanstalt Mecklenburg-Vorpommern
Den Antrag finden Sie hier online
Dieses müssen Sie ausfüllen und können es vorab per E-Mail an: [email protected]
senden
Sie müssen das Formular auch per Post schicken
Die Adresse:
Staatliches Förderinstitut
Mecklenburg-Vorpommern
Postfach Postfach 16 02 55
19092 Schwerin
Durch Fragen:
Staatliches Förderinstitut
Mecklenburg-Vorpommern
Telefonnummer: 0385/6363-1282
E-Mail: [email protected]
Darlehen: Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten können ein Darlehen bis zu einer Höhe von 200.000 Euro erhalten
Bürgschaften: Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern bietet mehrere Bürgschaftsprogramme an, bei denen das Risiko bis zu 90 Prozent abgesichert werden kann
Weitere Informationen finden Sie hier
Verfahren: Den Kreditantrag finden Sie hier auf der Seite der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA)
Ansprechpartner für Bürgschaften ist Ihre Hausbank
Bei Fragen zu Krediten:
Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung
Telefonnummer: 0385/5577-50
E-Mail: [email protected]
Bei Fragen zu Garantien:
Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern
Telefonnummer: 0385/39-5550
E-Mail: [email protected]
Soforthilfe:
Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern: bis zu 9.000 Euro
Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: bis zu 15.000 Euro
Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten: bis zu 20.000 Euro
Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten: bis zu 25.000 Euro
Ablauf: Den Antrag müssen Sie hier herunterladen, ausfüllen und mit den Anlagen an folgende E-Mail-Adresse senden: [email protected]
Wenn du irgendwelche Fragen hast:
NBank
Telefonnummer: 0511/3003-1333
E-Mail: [email protected]
Kredite: Die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) bietet Kredite für Unternehmen aller Branchen, Angehörige der Freien Berufe und Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen an.
Bürgschaften: Die NBB übernimmt Bürgschaften bis 2,5 Mio
Euro, davon bis 240.000 Euro im Eilverfahren innerhalb weniger Tage
Wenn du irgendwelche Fragen hast:
Corona-Hotline des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums
Telefonnummer: 0511/120-5757
E-Mail: [email protected]
Soforthilfe:
Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern: bis zu 9.000 Euro
Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: bis zu 15.000 Euro
Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern: bis zu 25.000 Euro
Zur Info: Das Land Nordrhein-Westfalen hat nach Hinweisen auf Betrugsverdacht die Zahlung von Corona-Soforthilfen für Selbstständige und Kleingewerbe vorerst eingestellt
Kleine Unternehmen und Selbständige können laut Ministerium weiterhin Soforthilfe beantragen
Verwenden Sie jedoch nur diese offizielle Anwendung
Weitere Informationen zur NRW-Soforthilfe finden Sie hier
Kredite: Zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten stehen Unternehmen Sofortkredite zur Verfügung
Bürgschaften: Die Bürgschaftsbank NRW bietet bis zu 2,5 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen
Das staatliche Bürgschaftsprogramm deckt größere Beträge ab 2,5 Millionen Euro ab – auch für Großunternehmen
Bei Fragen zu Krediten:
Entwicklungsbank NRW
Telefonnummer: 0211/91741-4800
Bei Fragen zu Garantien:
Bürgschaftsbank NRW
Telefonnummer: 02131/510-7200
Soforthilfe:
Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern: bis zu 9.000 Euro
Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: bis zu 15.000 Euro
Durch Fragen:
Beratung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Telefonnummer: 06131/6172-1333
E-Mail: [email protected]
Darlehen und Bürgschaften: Für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten gibt es ein Darlehen in Höhe von 10.000 Euro
Für Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitern gibt es einen Kredit von bis zu 30.000 Euro
Wenn du irgendwelche Fragen hast:
Beratung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Telefonnummer: 06131/6172-1333
E-Mail: [email protected]
Soforthilfe:
Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern: bis zu 9.000 Euro
Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: bis zu 15.000 Euro
das Soforthilfeprogramm aus staatlichen Mitteln entfällt
Verfahren: Hier können Sie den Antrag online stellen
Kredite und Bürgschaften: Es gibt ein „Sofortdarlehensprogramm“, über das Unternehmen Kredite bis zu einer Höhe von 500.000 Euro erhalten können
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei Fragen:
Saarländische Investitionskreditbank
Telefonnummer: 0681/3033-0
E-Mail: [email protected]
Soforthilfe:
Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern: bis zu 9.000 Euro
Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: bis zu 15.000 Euro
Verfahren: Die Anträge finden Sie im Online-Portal der Sächsischen Aufbaubank
Kredite und Bürgschaften: Zwischen 50.000 und 100.000 Euro sollen es pro Antragsteller für eine Laufzeit von acht Jahren sein, über die Unternehmer entscheiden können
Die Bürgschaften sollen für bis zu 90 Prozent des Darlehens gewährt werden
Wenn du irgendwelche Fragen hast:
Sächsische Entwicklungsbank Entwicklungsbank (SAB)
Telefonnummer: 0351/4910-1100
E-Mail an [email protected]
Soforthilfe:
Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern: bis zu 9.000 Euro
Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: bis zu 15.000 Euro
Unternehmen mit bis zu 25 Mitarbeitern: bis zu 20.000 Euro
Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern: bis zu 25.000 Euro
Kredite und Bürgschaften: Die Kreditlaufzeiten für neu aufgenommene Kredite bei den Landesförderbanken werden verlängert, Rückzahlungen ausgesetzt – und weitere Beträge gesichert
Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt soll über 200 Millionen Euro und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt knapp 400 Millionen Euro an Krediten sichern
Verfahren: Expressbürgschaften können online bei der Bürgschaftsbank beantragt werden.
Kontakt: Die Hotline für Unternehmen in Sachsen-Anhalt: 0391/567-4750 (Montag bis Freitag zwischen 8.30 und 16.00 Uhr)
Unternehmen in Sachsen-Anhalt, die von der Ausbreitung des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind, können sich bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt kostenlos beraten lassen
Dafür steht eine Hotline zur Verfügung: 0800 56 007 57
Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten: bis zu 9.000 Euro
Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: bis zu 15.000 Euro
Darlehen und Bürgschaften: Alternativ können Sie sich direkt an die Förderprogramme der Schleswig-Holsteinischen Investitionsbank (IB.SH), der Bürgschaftsbank oder der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft wenden
Der Rahmen für vom Land Schleswig-Holstein besicherte Kredite von Förderbanken wurde von fünf auf zehn Millionen Euro verdoppelt
Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern: bis zu 9.000 Euro
Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: bis zu 15.000 Euro
Unternehmen mit bis zu 25 Mitarbeitern: bis zu 20.000 Euro
Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern: bis zu 30.000 Euro
Verfahren: Die Bewerbungsunterlagen finden Sie ab sofort hier auf der Seite der Thüringer Aufbaubank
Kredite und Bürgschaften: Die Thüringer Aufbaubank informiert auf einer gesonderten Seite über Fördermittel für betroffene Unternehmen
Darüber hinaus bietet die Bürgschaftsbank Thüringen (BBT) verschiedene Bürgschaften an
Bei der „klassischen Bürgschaft“ übernimmt BBT bis zu 80 Prozent des Kreditrisikos gegenüber der Hausbank
Wenn du irgendwelche Fragen hast:
Thüringer Baubank
Telefon: 0361/74470 (Zentrale)
E-Mail: [email protected]
Informationssicherheitsbeauftragter – welche Aufgaben hat ein ISB? Update
Neue Informationen zum Thema isb bürgschaft
Ein Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) spielt eine wichtige Rolle, wenn sich ein Unternehmen dazu entscheidet, ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) einzuführen. Was einen ISB ausmacht, erfahren Sie in diesem Videobeitrag.
Wir beantworten hier folgende Fragen:
– Wozu benötigt man einen ISB?
– Gibt es zum ISB Vorschriften/Regelungen?
– Welches Know-How benötigt der ISB im Unternehmen?
– Wem ist der ISB im Unternehmen unterstellt?
– Welche Aufgaben hat der ISB?
Die aigner business solutions GmbH ist ein Beratungsunternehmen für Datenschutz und IT-Sicherheit und gehört in Bayern zu den führenden Dienstleistern in diesem Bereich. Mit insgesamt über 20 Mitarbeitern in der Zentrale in Hutthurm bei Passau und seiner Niederlassung in München betreut das Unternehmen nationale und internationale Konzerne sowie KMUs.
Sie möchten sich von unseren Experten in den Bereichen Informationssicherheit oder Datenschutz helfen lassen?
Kontaktieren Sie uns gerne!
Zentrale Hutthurm – Tel.: +49 (0) 8505 91927 – 0
Niederlassung München – Tel.: +49 (0) 8941 32943 – 0
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Für weitere Informationen besuchen Sie auch unsere Website: www.aigner-business-solutions.com
isb bürgschaft Sie können die schönen Bilder im Thema sehen

Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige Update New
In den folgenden Kapiteln finden Sie Ausführungen zu den jeweiligen Programmen. 2.2 Überbrückungshilfe I oder Phase 1 der Überbrückungshilfen des Bundes. Die Bundesregierung hatte mit dem Konjunkturpaket vom 3.6.2020 ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt, um die Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die wegen der Coronakrise in …
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2.15.1 Subventionen als unmittelbare Betriebshilfe
Die Bundesländer hatten das oben erläuterte Förderprogramm des Bundes um eigene Soforthilfeprogramme für Selbständige mit Betriebsstätte im jeweiligen Bundesland ergänzt
Für Selbständige, für die die Bundesförderung nicht in Frage kam (z
B
weil die Höchstgrenze für die Zahl der Beschäftigten bei zehn lag), konnte in der Regel eine staatliche Förderung gewährt werden
Der Bundeszuschuss bzw
ggf
der Landeszuschuss musste bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes beantragt werden, in dem der Selbstständige seinen Betriebssitz hat
Ein Landeszuschuss konnte wie der Bundeszuschuss nur bis zum 31.05.2020 beantragt werden
Konnte der Landeszuschuss vor der Freigabe des Bundeszuschusses beantragt werden, wurden die Antragsformulare sukzessive auf den Bundeszuschuss umgestellt, sodass nur noch ein Antrag gestellt werden konnte Formular muss ausgefüllt werden
Die Links zum Online-Formular sind in den einzelnen Bundesländern angegeben
In der Regel war im Förderantrag anzugeben, ob bereits andere Fördermittel bezogen oder beantragt wurden
Eine Überkompensation betrieblicher Liquiditätsengpässe durch staatliche Beihilfen soll vermieden werden
Daher wird in den Antragsformularen auch abgefragt, wofür der Zuschuss gedacht ist und wie viel er benötigt wird
Wer falsche Angaben macht, um möglichst viel Geld vom Staat zu bekommen, muss – falls es herauskommt – die unrechtmäßig erhaltenen Gelder zurückzahlen und mit einer Strafanzeige wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug rechnen!
Die Deckung der Lebenshaltungskosten ist nicht Bestandteil der Förderung (Ausnahme NRW, siehe unten)
Dazu wurde der Zugang zu Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, insbesondere zum Arbeitslosengeld II, erleichtert
Die über die Bundesförderung hinausgehenden Auflagen sind an die Landesförderungen geknüpft und welchen Unternehmen diese in welcher Höhe gewährt werden können, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
Wir aktualisieren und erweitern dieses E-Book laufend
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Soforthilfe Baden-Württemberg Die Landesregierung hatte ein Soforthilfeprogramm für gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe aufgelegt, die sich als unmittelbare Folge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und darunter leiden massive Liquiditätsengpässe
Die Soforthilfe wurde in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt und ist nach der Anzahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestaffelt
Teilzeitbeschäftigte werden in Bruchteile einer Vollzeitbeschäftigten umgerechnet, wobei Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten ihre Auszubildenden voll auf die Beschäftigtenzahl anrechnen dürfen
Der Bundeszuschuss wird Antragstellern mit bis zu zehn Beschäftigten zum Zeitpunkt der Antragstellung gewährt, der Landeszuschuss ab elf Beschäftigten
Der letzte Tag für die Bewerbung ist der 31
Mai 2020! Anzahl der Beschäftigten Zuschuss bis 5 bis 9.000 € bis 10 bis 15.000 € bis 50 bis 30.000 € Der Zuschuss wurde bis zur Höhe des Liquiditätsengpasses bzw
des Umsatzrückgangs gewährt, höchstens jedoch bis zu den oben genannten Beträgen
Voraussetzung ist, dass die finanziellen Probleme nicht vor dem 11
März 2020 entstanden sind
Unternehmen, die ausschließlich in der Primärproduktion von Agrarprodukten, Fischerei und Aquakultur tätig sind, sind nicht antragsberechtigt
Anträge konnten nur von Unternehmen gestellt werden, die noch keine vergleichbaren Hilfen des Landes Baden-Württemberg oder eines anderen Bundeslandes beantragt oder erhalten hatten
Bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses dürfen im Unternehmen tätige Selbstständige, Freiberufler, Einzelunternehmer und Inhaber von Personengesellschaften maximal 1.180 Euro pro Monat als fiktives Unternehmergehalt, also zur Deckung der privaten Lebenshaltungskosten, verwenden
Die Personalkosten des Unternehmens können auch dann geltend gemacht werden, wenn keine anderen Hilfen (z
B
Kurzarbeitergeld, Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz) in Anspruch genommen werden können
Der Antrag musste online ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt und als PDF-Datei über das Online-Portal an die zuständige Kammer des antragstellenden Unternehmens gesendet werden
Weitere Details zum Förderprogramm und das gemeinsame Antragsformular für die Bundes- und Landesförderung finden Sie im Internet → hier
Soforthilfe in Bayern Die Landesregierung hat Soforthilfe für Gewerbebetriebe und Selbstständige mit einem Betrieb oder Arbeitsplatz in Bayern bereitgestellt, die von der Krise besonders hart getroffen wurden
Die Soforthilfe musste bei den Bezirksregierungen und der Landeshauptstadt München beantragt werden
Der Bundeszuschuss wurde für Antragsteller mit bis zu zehn Beschäftigten gewährt, der Landeszuschuss für Beschäftigte ab elf Beschäftigten
Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Vollzeitbeschäftigten
Der letzte Tag für die Bewerbung war der 31
Mai 2020! Anzahl der Beschäftigten Zuschuss bis 5 bis 9.000 € bis 10 bis 15.000 € bis 50 bis 30.000 € bis 250 bis 50.000 € für die Umwandlung von Teilzeitbeschäftigten und 450 € Arbeitsplätzen in Vollzeitarbeitsplätze, folgende Faktoren werden berücksichtigt: Mitarbeiter bis 20 Stunden: Faktor 0,5
Mitarbeiter bis 30 Stunden: Faktor 0,75
Mitarbeiter über 30 Stunden: Faktor 1
Mitarbeiter auf 450-Euro-Basis: Faktor 0,3 Wenn Sie beispielsweise vier Mitarbeiter haben, die jeweils 15 Stunden pro Woche arbeiten, haben Sie das Äquivalent von zwei Vollzeitbeschäftigten
Achtung: Diese Soforthilfe steht nicht für Liquiditätsengpässe zur Verfügung, die vor dem 11.03.2020 entstanden sind
Die bayerische Soforthilfe wird mit einer Zuschusszahlung aus dem Bundesprogramm verrechnet
Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten, die bereits Mittel aus der Soforthilfe des Freistaates Bayern erhalten haben, können – sofern die bewilligten Mittel aus der Soforthilfe den eingetretenen Liquiditätsengpass nicht vollständig ausgleichen – dann ebenfalls einen Antrag stellen Erhöhung aus dem Bundesprogramm
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ist für das von der Staatsregierung angekündigte Förderprogramm für selbstständige Künstlerinnen und Künstler zuständig und wird hierfür ein eigenständiges Förderprogramm auflegen
Weitere Details zum Förderprogramm und das Antragsformular für die staatliche Förderung finden Sie im Internet unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Das gemeinsame Antragsformular für den Bundeszuschuss (bis zehn Beschäftigte) und den Landeszuschuss (ab elf Beschäftigte) finden Sie → hier Inzwischen sind die Bereiche Gesundheit, Handel und Dienstleistungen, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus wurden in das Förderprogramm des Bundes überführt, aus dem weitere Mittel fließen („Soforthilfe II“)
Der bisherige staatliche Zuschuss war auf 5.000 Euro begrenzt, kann aber bei Bedarf mehrfach beantragt werden
Eine erneute Antragstellung ist nach sechs Monaten für Einzelpersonen und nach drei Monaten für Mehrpersonengesellschaften möglich
Im Gegensatz zum Bundeszuschuss kann der Zuschuss auch für Personalkosten (eigener Lohn und Gehälter für Angestellte) gezahlt werden
Eine Überkompensation durch den Einsatz von Mitteln aus anderen Maßnahmen oder Programmen sollte von vornherein vermieden bzw
nachträglich korrigiert werden
Der Berliner Zuschuss ist daher bis zur Klärung und Geltendmachung weiterer Ansprüche auch eine Liquiditätshilfe
Für Kultur- und Medienunternehmen, die besonders stark von der Corona-Krise betroffen sind und in der Regel mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen, gibt es eine vorübergehende Soforthilfe
Sie können Zuschüsse bis zu 25.000 Euro beantragen, in begründeten Ausnahmefällen sogar bis zu 500.000 Euro
Die Bewerbung für diese »Soforthilfe IV« begann am 11.05.2020 und endete am 15.05.2020
Weitere Details zum Förderprogramm finden Sie im Internet unter https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe- corona.html
Um das Bundesstipendium zu beantragen, gehen Sie hier: https://ibb.queue-it.net/?c=ibb&e=03
Informationen zur Soforthilfe IV finden Sie hier: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe-iv.html
Soforthilfe Brandenburg Auch die Landesregierung Brandenburg hatte aufgrund der Corona-Krise unterstützende Maßnahmen für Klein- und Kleinstunternehmen umgesetzt
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Abwehr einer akuten Existenzbedrohung und nicht nur um einen Liquiditätskredit
Der Bundeszuschuss wurde für Antragsteller mit bis zu zehn Beschäftigten gewährt, der Landeszuschuss für Beschäftigte ab elf Beschäftigten
Die Höhe des Zuschusses ist gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
Teilzeitbeschäftigte werden in Bruchteile eines Vollzeitbeschäftigten umgerechnet
Der letzte Tag für die Bewerbung war der 31
Mai 2020! Anzahl Mitarbeiter Stipendium bis 5 bis 9.000 € bis 15 bis 15.000 € bis 50 bis 30.000 € bis 100 bis 60.000 € Weitere Details zum Stipendienprogramm finden Sie online hier: https ://www
ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/
Dort finden Sie auch das gemeinsame Antragsformular für den Bundes- oder Landeszuschuss, indem Sie auf die Zeile »Bedingungen, Formulare und Unterlagen« klicken
Das Kundenportal der ILB finden Sie hier: https://kundenportal.ilb.de/irj/portal Zusätzlich erhalten Unternehmen, die polnische Grenzgänger beschäftigen, ab sofort eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 65 Euro pro Tag
Hinzu kommen 20 Euro pro Tag für jeden Angehörigen des Mitarbeiters im Land Brandenburg
Weitere Details zu dieser Entschädigung finden Sie → hier
Soforthilfe in Bremen Aufgrund der Überführung des bisherigen Landesförderprogramms in das Bundesförderprogramm wurden in Bremen und Bremerhaven folgende Förderungen gewährt: Anzahl der Beschäftigten Förderung bis 5 bis 9.000 € 6 bis 10 bis 15.000 € 11 to 49 bis 20.000 € Details zum Bundeszuschuss finden Sie im Internet für Bremen unter https://www.bab-bremen.de/bab/bundeprogramm-soforthilfe-corona-bremen.html und das Antragsformular unter https:/ /bab.contingent.de/foyer/index.html
für Bremerhaven unter https://www.bis-bremerhaven.de/corona-soforthilfe-erweitert.99081.html und das Antragsformular unter https://bis.contingent.de/foyer/index.html Die Höhe des Landeszuschusses wie oben stehende Tabelle je nach benötigter Liquidität für einen Zeitraum von maximal drei Monaten bis zu 20.000 €
Eine Bewerbungsfrist wurde nicht veröffentlicht
Wir empfehlen Ihnen jedoch, den Landeszuschuss – ebenso wie den Bundeszuschuss – bis einschließlich 31
Mai 2020 zu leisten
Details und das Antragsformular für den Landeszuschuss finden Sie hier: https://www.bab-bremen
de/bab/landesprogramm-soforthilfe-corona-bremen.html Auch der Bremer Senat bietet ein Förderprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstler an
Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in Bremen und Bremerhaven erhalten einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 2.000 Euro, wenn sie einen Corona-bedingten Einkommensausfall nachweisen können
Details und das Antragsformular zum Landeszuschuss für Kulturschaffende finden Sie hier: https://www.kultur.bremen.de/
Soforthilfe Hamburg Zusätzlich zum Bundeszuschuss hat der Hamburger Senat ein Soforthilfeprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen und Freiberufler aufgelegt, die in eine drohende Finanzkrise oder einen existenzbedrohenden Liquiditätsengpass geraten sind
Die Soforthilfe ist nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt
Stichtag für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 11.03.2020
Letzter Tag für die Bewerbung war der 31.05.2020! Die konkrete Höhe der Finanzhilfe richtet sich nach der Höhe des durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsengpasses über einen Zeitraum von drei Monaten und beträgt maximal: Anzahl der Beschäftigten Landeszuschuss Bundeszuschuss Summe Solo-Selbständige 2.500 € 9.000 € aufwärts bis 11.500 € über 1–5 5.000 € 9.000 € bis 14.000 € über 5–10 5.000 € 15.000 € bis 20.000 € über 10–50 25.000 € 0 € bis bis 25.000 € über 50–250 € 30.000 € 0 bis 30.000 € Auch Selbstständige können den pauschalen Grundzuschuss von 2.500 € erhalten, wenn sie keinen Liquiditätsengpass durch fixe Betriebskosten haben
Tragen Sie im Förderantrag einfach an der entsprechenden Stelle eine »0« ein
Die Beantragung der Förderung erfolgt vollständig digital über die Website der IFB Hamburg (Anschrift siehe Abschnitt »Anhang«)
Weitere Details zum Förderprogramm sowie zu diesem finden Sie im Internet auf folgender Seite: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hcs Dort finden Sie auch den Zugang zum Online-Antragsformular für die Landes- und Bundesförderung unter obigem Link
Darüber hinaus können alle Mieter der Hamburg Port Authority (HPA) im Hamburger Hafen ab sofort eine zinslose Stundung der Gebäude- und Grundstücksmieten für die Monate April, Mai und Juni beantragen
Eine Stundung dieser Zahlungen ist bis zum 31.12.2020 möglich
Soforthilfe Hessen Mit einem Soforthilfeprogramm will die Landesregierung Unternehmen helfen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Tätigkeit erzielen, sowie Mitglieder der freien Berufe, Künstlersozialversicherungsversicherte Künstlerinnen und Künstler sowie am Förderverein marktwirtschaftlich tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH, die sich aufgrund der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden Situation befinden oder einen Liquiditätsengpass haben
Die Bundesförderung wurde in die Landesförderung integriert
Für drei Monate wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, der nach der Anzahl der Beschäftigten gestaffelt ist
Teilzeitbeschäftigte sollen in Vollzeitstellen umgewandelt werden
Der letzte Tag für die Bewerbung war der 31
Mai 2020! Anzahl Beschäftigte Zuschuss bis 5 bis 10.000 € bis 10 bis 20.000 € bis 50 bis 30.000 € Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass
Hat ein Unternehmer mehrere in Hessen ansässige Unternehmen, kann er für jeden Betrieb (z
B
Friseursalon, Metzgerei und Blumenladen) einen eigenen Förderantrag stellen
Allerdings müssen zunächst alle erzielbaren Einkünfte aus dem Geschäftsbetrieb und vorhandene Betriebskreditmittel verwendet werden
Eine private Lebensversicherung muss nicht gekündigt werden
Weitere Einzelheiten zum Förderprogramm finden Sie im Internet auf folgender Seite: https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfe-fuer-kleine-und-mittelstaendische-unternehmen Der gemeinsame Förderantrag für die Bundes- oder Landeszuschüsse können online beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden: https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe
Soforthilfe Mecklenburg-Vorpommern Die Landesregierung stellte Kleinunternehmern und Freiberuflern Liquiditätshilfen in Form eines Zuschusses zur Verfügung
Für einen Liquiditätsbedarf, der bis zum 11.03.2020 entstanden ist, gibt es keinen Zuschuss
Der staatliche Zuschuss kann von Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten beantragt werden
Unternehmen, die sich zum 31.12.2019 in Schwierigkeiten befinden, sind nicht förderfähig
Hauptberuflich tätige gewerbliche Unternehmen aller Wirtschaftszweige sowie Selbständige und Angehörige der Freien Berufe, einschließlich Kulturschaffende, die sich in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und befinden Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Pandemie, sind antragsberechtigt
Auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Fischerei- und Aquakulturbetriebe sind förderfähig
Der Bundeszuschuss wird für Antragsteller mit bis zu zehn Beschäftigten gewährt, der Landeszuschuss für Beschäftigte ab elf Beschäftigten
Die Höhe der Soforthilfe ist nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt
Der letzte Tag für die Bewerbung war der 31
Mai 2020! Anzahl der Beschäftigten Zuschuss bis 5 bis 9.000 € bis 10 bis 15.000 € bis 24 bis 25.000 € bis 49 bis 40.000 € bis 100 bis 60.000 € Für die Die Hinweise zum Bundesförderprogramm im Für die Umwandlung von Teilzeitbeschäftigten und 450-Euro-Jobs in Vollzeitstellen gelten die vorstehenden Kapitel
Ob Auszubildende aufgenommen werden, bleibt dem Unternehmen überlassen
Im Falle einer Überkompensation (Entschädigung, Versicherungsleistungen, sonstige Unterstützungsmaßnahmen) muss die erhaltene Soforthilfe zurückgezahlt werden
Weitere Details zum Förderprogramm finden Sie im Internet auf folgender Seite: https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-soforthilfe Das gemeinsame Antragsformular für die Bundes- und Landesförderung finden Sie →hier
Soforthilfe Niedersachsen Die Landesregierung hatte ein Soforthilfeprogramm mit nicht rückzahlbaren Liquiditätszuschüssen für von der Corona-Krise bedrohte Selbständige mit einem Unternehmensstandort in Niedersachsen aufgelegt
Jedes Unternehmen, jeder Angehörige eines freien Berufes und jeder Selbstständige kann nur einmal Soforthilfe erhalten
Gefördert werden können auch Vermieter einer oder mehrerer Ferienwohnungen mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen, die für die Vermietung ein Gewerbe angemeldet haben und für die dies ihre Haupterwerbstätigkeit ist
Der Bundeszuschuss wurde für Antragsteller mit bis zu zehn Beschäftigten gewährt, der Landeszuschuss für Beschäftigte ab elf Beschäftigten
Die Förderung ist gestaffelt nach der Zahl der im Jahr beschäftigten Vollzeitbeschäftigten, bezogen auf die Zahl der Beschäftigten zum Zeitpunkt der Antragstellung
Der letzte Tag für die Bewerbung war der 31
Mai 2020! Anzahl Mitarbeiter Zuschuss bis 5 bis 9.000 € bis 10 bis 15.000 € bis 30 bis 20.000 € bis 49 bis 25.000 € Das bisherige Landeszuschussprogramm mit geringeren Beträgen als der Bundeszuschuss zum 31.3
abgelaufen
Dann wird das Antragsverfahren für die Bundesförderung gestartet und es gelten geänderte Landesförderungsbedingungen
Wer bereits einen Landeszuschuss beantragt hat, kann nun den Bundeszuschuss aufstocken (bis zu zehn Beschäftigte)
Weitere Details zum Nothilfeprogramm finden Sie online → hier
Das Antragsformular für den Bundeszuschuss und den Landeszuschuss (letzterer ab elf Beschäftigten) finden Sie hier: https://www.soforthilfe.nbank.de/.
Nothilfe Nordrhein-Westfalen Zusätzlich zum Bundeszuschuss gewährt die Landesregierung Unternehmen mit mehr als zehn bis 50 Vollzeitbeschäftigten einen Landeszuschuss und einen gesonderten Landeszuschuss für Künstler (siehe unten)
Stichtag für die Ermittlung der Mitarbeiterzahl ist der 31.12.2019, letzter Tag der Antragstellung war der 31.05.2020! Anzahl der Beschäftigten Zuschuss bis 5 bis 9.000 € bis 10 bis 15.000 € bis 50 bis 25.000 € Für Unternehmen, die nach dem 31.12.2019 gegründet wurden, ist ein gesondertes Antragsformular vorgesehen
Alle Stipendiaten sind verpflichtet, a Erklärung über die Verwendung der NRW-Soforthilfe (Bundeszuschuss) am Ende des dreimonatigen Zuschusszeitraums (März bis Mai 2020)
Aufgrund einer Kulanzregelung des NRW-Wirtschaftsministeriums können Kleinstunternehmer und Selbständige jeweils 1.000 Euro als Unternehmergehalt zu den Betriebskosten für März und April hinzurechnen
Damit können 2.000 Euro für den Lebensunterhalt verwendet werden, wobei der Bundeszuschuss nur zur Deckung der betrieblichen Sach- und Finanzaufwendungen gemäß den Vorgaben des Bundeswirtschaftsministeriums verwendet werden darf
Voraussetzung ist, dass die Antragsteller weder im März noch im April ALG II (Grundsicherung zum Lebensunterhalt) oder eine Landesförderung im Rahmen des Sofortprogramms für Künstlerinnen und Künstler (siehe unten) beantragt haben
Weitere Details zur Förderung finden Sie im Internet → hier und zu der oben genannten Sonderregelung → hier
Das gemeinsame Antragsformular für die Bundes- und Landesförderung finden Sie hier: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 Freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können Landesmittel in Anspruch nehmen zur Sicherung des Lebensunterhalts Erhalten Sie eine Einmalzahlung für März und April von bis zu 2.000 Euro
Der Zuschuss kann bei der zuständigen Bezirksregierung beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden
Weitere Einzelheiten zu dieser Einmalzahlung finden Sie im Internet → hier.
Soforthilfe für Rheinland-Pfalz Der Bundeszuschuss wurde an Antragsteller mit bis zu zehn Vollzeitbeschäftigten ausgezahlt, ab elf Beschäftigten ein Landeszuschuss Zusammenhang mit einem Staatsdarlehen
Der letzte Tag zur Beantragung des Bundeszuschusses war der 31
Mai 2020, der Kreditantrag konnte bis zum 30
Juni 2020 gestellt werden
Anzahl der Beschäftigten Zuschuss bis 5 bis 9.000 € bis 10 bis 15.000 € bis 30 aufwärts bis 9.000 € Zusätzlich zum Bundeszuschuss gewährt die Landesregierung Solo-Selbständigen und Unternehmen mit bis zu zehn Vollzeitbeschäftigten einen Sofortkredit bis 10.000,00 €
Unternehmen mit elf bis 30 Mitarbeitern erhielten einen Sofortkredit von bis zu 30.000 Euro und einen staatlichen Zuschuss von 9.000 Euro
Der Zinssatz beträgt 1% p.a
Die Rückzahlung erfolgt zwischen dem 31
März 2022 und dem 31
März 2026 in 17 gleichen vierteljährlichen Raten
Der Bezug von Arbeitslosengeld II innerhalb der letzten drei Monate vor dem 11.03.2020 schließt die Soforthilfe für Selbständige aus
Betreiber von Autofähren auf dem Rhein mit Sitz in Rheinland-Pfalz können auf Antrag einen Zuschuss erhalten
Das Antragsformular kann beim Verkehrsministerium per E-Mail unter [email protected] angefordert werden
Weitere Details finden Sie im Internet unter https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/
Das Antragsformular für den Bundeszuschuss ist ebenfalls über den obigen Link abrufbar.
Soforthilfe Saarland Das inzwischen eingestellte Landesförderprogramm überbrückt die Zeit bis zum Start des Bundesförderprogramms
Eine Doppelförderung wurde ausgeschlossen
Ausbezahlt wird nur der Bundeszuschuss
Der letzte Tag für die Bewerbung war der 31
Mai 2020! Maßgebend für die Höhe des Bundeszuschusses ist die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten zum Zeitpunkt der Antragstellung: Anzahl der Mitarbeiter Zuschuss bis 5 bis 9.000 € bis 10 bis 15.000 € Vereine sind nur antragsberechtigt, wenn sie diese haben nicht überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen finanziert werden und die wirtschaftliche Tätigkeit nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist
Weitere Details finden Sie im Internet unter https://corona.saarland.de/DE/wirtschaft/soforthilfe/soforthilfe_node.html
Das Antragsformular für den Bundeszuschuss finden Sie → hier
Soforthilfe Sachsen Da die Landesregierung kein eigenes Förderprogramm aufgelegt hat, kommt nur der Bundeszuschuss in Frage
Der letzte Tag für die Bewerbung war der 31
Mai 2020! Anzahl der Erwerbstätigen Zuschüsse bis 5 bis 9.000 € bis 10 bis 15.000 € Allerdings kann ein staatliches Sofortdarlehen in Höhe von 5.000 € bis maximal 50.000 € an von der Corona-Krise betroffene Einzelunternehmer (Solo-Selbständige ), Kleinstunternehmen und Freiberufler in Sachsen mit bis zu einer Million Euro Jahresumsatz 2019
Ebenfalls am 17
April startete ein Kreditprogramm für Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten und mehr als einer Million Jahresumsatz 2019, die einen Kredit erhalten können von mehr als 50.000 € bis maximal 100.000 €
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei oder Aquakultur sowie Selbständige, die nebenberuflich tätig sind, werden durch das Darlehen nicht gefördert
Dies ist der Fall, wenn andere unselbstständige Tätigkeiten (als Angestellte) über einen längeren Zeitraum ausgeübt werden
Sie können den Kredit bis zum 30.09.2020 beantragen
Weitere Details zum Sofortkredit-Programm finden Sie online → hier (für Unternehmen bis 1 Mio
Umsatz) und → hier (für Unternehmen ab 1 Million)
Die Antragsmöglichkeit für den Bundeszuschuss finden Sie → hier
Soforthilfe Sachsen-Anhalt Auf Basis des Bundeszuschussprogramms hat das Land Corona-Soforthilfen geleistet
Die Zuschüsse werden an von der Krise betroffene Unternehmen nach der Zahl der Vollzeitbeschäftigten ausgezahlt
Der Bundeszuschuss wird für Antragsteller mit bis zu zehn Beschäftigten, der Landeszuschuss ab elf Beschäftigten gewährt: Zahl der Beschäftigten Zuschuss bis 5 bis 9.000 € 6 bis 10 bis 15.000 € 11 bis 25 bis 20.000 € 26 to 50 bis 25.000 € Maßgebend ist die Zahl der Beschäftigten zum Zeitpunkt der Antragstellung
Der letzte Tag für die Bewerbung war der 31
Mai 2020! Weitere Details finden Sie im Internet unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/coronavirus-informationen-fuer-unternehmen
Das gemeinsame Antragsformular für die Bundes- und Landesförderung finden Sie → hier
Selbständige Künstlerinnen und Künstler, die in den Bereichen Musik, Darstellende Kunst oder Bildende Kunst tätig sind, sowie Schriftstellerinnen und Schriftsteller können zunächst für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten eine Soforthilfe in Höhe von 400 Euro pro Person und Monat erhalten
Voraussetzung ist, dass die künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit gewinnorientiert und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird
Das Antragsformular für Soforthilfe finden Sie online → hier.
Soforthilfe Schleswig-Holstein Das zwischenzeitlich geänderte staatliche Förderprogramm war für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen gedacht, die aufgrund ihrer höheren Mitarbeiterzahl die Bundesförderung nicht erhalten können
Für Antragsteller mit bis zu zehn Vollzeitbeschäftigten wird der Bundeszuschuss gewährt, ab elf Beschäftigten der Landeszuschuss: Anzahl der Beschäftigten beträgt der Zuschuss bis 5 bis 9.000 € bis 10 bis 15.000 € bis 50 bis 30.000 € ausschlaggebend ist die Anzahl der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Bewerbung
Angerechnet werden Vollzeitbeschäftigte (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung), wobei Teilzeitbeschäftigte in Vollzeitbeschäftigte umzurechnen sind
Der letzte Tag für die Bewerbung war der 31
Mai 2020! Weitere Details zum staatlichen Förderprogramm finden Sie im Internet → hier und das Antragsformular → hier
Das Antragsformular für den Bundeszuschuss bei der Landesförderbank finden Sie → hier.
ISB Wohneigentum New
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