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Conversion-Tracking für Ihre Website einrichten – Google … New
Hinweis. Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein, damit Sie Conversion-Tracking für Ihre Website einrichten können: Website: Auf Ihrer Website fügen Sie den Conversion-Tracking-Code ein, das sogenannte Tag.; Zugriff auf den Code der Website: Sie oder Ihr Webentwickler muss in der Lage sein, das Tag in Ihre Website einzubinden.; In diesem Artikel erhalten Sie eine …
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Mithilfe von Conversion-Tracking können Sie feststellen, wie effektiv Ihre Anzeigenklicks zu profitablen Aktivitäten auf Ihrer Website führen, z
B
zu einem Kauf, einer Registrierung oder zum Ausfüllen eines Formulars
In diesem Artikel wird erläutert, wie Sie eine Conversion-Aktion erstellen, um Kundenaktionen nachzuverfolgen und Ihre Website zu erfassen
Hinweis
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor Sie Conversion-Tracking für Ihre Website einrichten können:
Website: Fügen Sie den Conversion-Tracking-Code, das sogenannte Tag, auf Ihrer Website ein
: Fügen Sie den Conversion-Tracking-Code, das sogenannte Tag, auf Ihrer Website ein
Zugriff auf den Code der Website: Sie oder Ihr Webentwickler müssen in der Lage sein, das Tag in Ihre Website einzubetten
Dieser Artikel enthält Anweisungen zur Einrichtung
Weitere Informationen zur Funktionsweise und Verwendung von Conversion-Tracking finden Sie im Artikel zum Conversion-Tracking
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Website-Conversion-Tracking die richtige Lösung für Sie ist, lesen Sie den Einrichtungsartikel zum Conversion-Tracking.
Anleitung
How To Setup Event Tracking In Google Analytics | Event Tracking In Google Analytics | Simplilearn Update
Neues Update zum Thema google analytics ereignis tracking
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Google Analytics datenschutzkonform einsetzen | Anleitung … Update New
Google Analytics ändert damit seine Trackingtechnologie weg von sitzungsbasierten Auswertungen hin zu Nutzer- und Event-basierten Auswertungen wie in Firebase Analytics. Eine Google Analytics 4-Property kann zudem für eine Website, eine App oder beides gleichzeitig verwendet werden. Universal Analytics-Properties unterstützen nur Websites.
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technisches Papier
Dieser Artikel erläutert die aus Sicht des Datenschutzes empfohlenen Einstellungen beim Einsatz von Google Analytics 4 im Sinne einer Risikominimierung
Ist die Verwendung von Google Analytics illegal?
Nach der österreichischen Datenschutzbehörde CNIL hat nun auch die französische Datenschutzbehörde Google Analytics wegen des US-Datentransfers für unzulässig erklärt
Ähnliche Aussagen anderer Behörden sind zu erwarten: Die Entscheidungen beruhen auf einer abgestimmten Rechtsauffassung aller europäischen Datenschutzbehörden
Die Verwendung von Standardvertragsklauseln allein kann im Empfängerland USA kein dem europäischen Datenschutzniveau gleichwertiges Datenschutzniveau gewährleisten, da Verträge zwischen den Parteien nichts an der dortigen Rechtslage und dem (unrechtmäßigen) Zugriff durch US-Behörden ändern Europäische Daten können nicht ausgeschlossen werden
Die Aufsichtsbehörden erklärten daher im Zuge des sogenannten Schrems-II-Urteils: „Ob Ihnen die Übermittlung personenbezogener Daten auf der Grundlage von Standardvertragsklauseln gestattet ist oder nicht, ist eine Sache Ihrer eigenen Beurteilung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls Übertragungen und alle zusätzlichen Maßnahmen, die Sie möglicherweise ergreifen
Dieses Problem betrifft nicht nur Google Analytics, sondern alle US-Dienstleister
Bisher sind keine Bußgelder oder Untersagungsverfügungen deutscher Aufsichtsbehörden in Bezug auf Google Analytics bekannt
Webseitenbetreiber sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass Beschwerden von Betroffenen behördlich nachgegangen wird und es zwangsläufig zu entsprechenden Beschwerden kommen wird
Auch Schadensersatzansprüche der Betroffenen mit völlig ungewissem Ausgang sind möglich (siehe zuletzt das Urteil des Landgerichts München in Sachen Google Fonts)
Als datenschutzrechtlich Verantwortlicher sollte sich daher jeder Webseitenbetreiber mit der Nutzung von Google Analytics auseinandersetzen und eine entsprechende Folgenabschätzung durchführen
Alternativen sollten geprüft werden, um Handlungsoptionen zu haben
Falls Google Analytics weiter verwendet werden soll, sollten zur Risikominimierung folgende Hinweise berücksichtigt werden
Google Analytics 4
Google Analytics 4 (GA4) ist der Name der aktuellen Version des Tracking-Tools von Google
Es ist eine Weiterentwicklung von Google Analytics „App+Web“
GA4 ersetzt Universal Analytics, das auf der Google-Website als „vorherige Generation von Google Analytics“ aufgeführt wird
Google Analytics ändert seine Tracking-Technologie weg von sitzungsbasierten Auswertungen hin zu nutzer- und ereignisbasierten Auswertungen wie in Firebase Analytics
Eine Google Analytics 4-Property kann auch für eine Website, eine App oder beides gleichzeitig verwendet werden
Universal Analytics-Properties unterstützen nur Websites
Was ist zu tun?
Im Sinne der Risikominimierung beim Einsatz von Google Analytics ergeben sich folgende Handlungsempfehlungen, auf die wir in dieser Anleitung inklusive Muster eingehen:
1
Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages
Mit Google soll ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen werden
Scrollen Sie dazu in Google Analytics unter „Verwaltung > Kontoeinstellungen“ nach unten zum Abschnitt „Weitere Datenverarbeitung“
Dort können Sie auf „Weitere anzeigen“ klicken und den Auftragsverarbeitungsvertrag bestätigen
Für Google Analytics gelten derzeit die „Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads“
Unter dem Link „Angaben zum Anhang zur Datenverarbeitung verwalten“ müssen Sie Ihre Firmen- oder Kontaktdaten eintragen und alles mit einem Klick auf die Schaltfläche „Speichern“ bestätigen
2
Legen Sie die Aufbewahrungsdauer der Daten fest
Google Analytics bietet Kontrollen zur Datenaufbewahrung
Standardmäßig werden Benutzer- und Ereignisdaten für 2 Monate gespeichert
Die maximale Aufbewahrungsdauer beträgt 14 Monate
Die Lagerzeit sollte vorzugsweise so kurz wie möglich sein
Außerdem können Sie auswählen, ob die Benutzerdaten bei neuen Aktivitäten zurückgesetzt werden sollen: Wenn Sie diese Option aktiv lassen, wird die Aufbewahrungsfrist für die Benutzer-ID bei jedem neuen Ereignis zurückgesetzt
Mit Blick auf Art
25 DSGVO (Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen) sollten Sie die Schaltfläche deaktivieren
Ändern Sie die Aufbewahrungsfrist wie folgt:
Wählen Sie Verwaltung aus und klicken Sie auf die Eigenschaft, die Sie bearbeiten möchten
Klicken Sie in der Spalte Eigenschaft auf Dateneinstellungen > Datenaufbewahrung
Wenn Sie eine andere Einstellung wählen, müssen Sie die hier bereitgestellte Datenschutzerklärung entsprechend anpassen
3
Passen Sie die empfohlenen Standardeinstellungen an
Im Rahmen der Datenfreigabeeinstellungen sollten nach dem Grundsatz der Datenminimierung möglichst wenige Freigaben erteilt werden
Je weniger Einwilligungen erteilt werden, desto weniger Grund besteht darin, Google und den Websitebetreiber als gemeinsam Verantwortliche im Sinne des Art
26 DSGVO anzusehen
Melden Sie sich bei Google Analytics an
Klicken Sie im Menü auf der linken Seite auf Admin und gehen Sie zu dem Konto, das Sie bearbeiten möchten
Klicken Sie in der Spalte Konto auf Kontoeinstellungen
Deaktivieren Sie das Kontrollkästchen “Google-Produkte und -Dienste” und klicken Sie auf “Speichern”
Der Zugang für die „Account Specialists“ sollte ebenfalls deaktiviert werden
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, entfernt auch die Häkchen bei „Benchmarking“ und „Technischer Support“
Hier finden Sie eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Datenfreigabeeinstellungen
Bitte beachten Sie: Laut den Aufsichtsbehörden besteht zwischen Ihnen und Google eine gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art 26 DSGVO, wenn Sie die Datenfreigabeeinstellungen für „Google-Produkte und -Dienste“ aktivieren
Google übernimmt hingegen eine gesonderte Verantwortung zwischen sich und dem Nutzer, wie aus den „Bedingungen zur Datenverarbeitung zwischen den Verantwortlichen der Google-Messdienste“ ersichtlich ist
Google bietet keine Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortung an
4
Einwilligung einholen
Wenn Sie Google Analytics weiterhin verwenden möchten, sollten Sie die von den Aufsichtsbehörden beschriebenen gesetzlichen Einwilligungserfordernisse beachten
Eine aktuelle Übersicht finden Sie in den „Richtlinien der Aufsichtsbehörden für Anbieter von Telemedien vom 01.12.2021 (OH Telemedien 2021)“ auf Seite 9
Eine Einwilligung in die Nutzung von Google Analytics muss daher folgende Angaben enthalten : Eine eindeutige Überschrift, z B
„Datenverarbeitung Ihrer Nutzerdaten durch Google“
Information, dass personenbezogene Daten zum Nutzungsverhalten an Google übermittelt werden
Informationen darüber, um welche Art von Daten es sich handelt
Informationen, dass die Verarbeitung im Wesentlichen durch Google erfolgt und – bei Verwendung mit den von Google empfohlenen Standardeinstellungen – für eigene Zwecke wie Profiling (und ohne dass der Websitebetreiber darauf Einfluss nehmen kann)
Informationen darüber, ob die Daten mit Informationen aus anderen Quellen verknüpft werden können
Informationen darüber, ob die Daten in den USA gespeichert sind und ob staatliche Behörden Zugriff auf diese Daten haben können
Die Einwilligung muss zudem folgende Anforderungen erfüllen: Keine umfassende Einwilligung in die Verwendung von Cookies
aktive Aktion, keine vorab aktivierten Kontrollkästchen
freiwillig, mit der Möglichkeit, die Einwilligung zu verweigern
dem Nutzer dürfen bei Nichteinwilligung keine Nachteile entstehen
Einfache, benutzerfreundliche technische Lösung für den Widerruf (z
B
per Einwilligungstool)
Das Tracking darf erst nach Zustimmung des Nutzers aktiviert werden und nicht vorher
Prüfen Sie auch, ob in Ihrem Fall eine Einwilligung nach Art
49 Abs
1 a) DSGVO als Rechtsgrundlage für die Übermittlung in ein Drittland in Frage
5
IP-Anonymisierung und ggf
Löschung alter Daten
Die Anonymisierung von IP-Adressen ist in Google Analytics 4 standardmäßig aktiviert
Bei IPv4-Adressen wird das letzte Oktett und bei IPv6-Adressen die letzten 80 Bit im Speicher auf Null gesetzt und somit „anonymisiert“
Damit ist eine grobe Lokalisierung zwar noch möglich, wird aber von den deutschen Datenschutzbehörden akzeptiert
Sofern durch Google Analytics Nutzungsprofile ohne IP-Anonymisierung erstellt wurden, wurden diese Daten illegal erhoben und müssen daher gelöscht werden
Google bietet in den Analytics-Einstellungen die Möglichkeit, sogenannte „Properties“ und „Data Views“ in den Papierkorb zu verschieben, was bedeutet, dass sie nach 35 Tagen gelöscht werden
Der Einsatz von Google Analytics muss in der Datenschutzerklärung angegeben werden
Gemäß den Vorgaben der DSK muss der Datenschutzhinweis für Google Analytics gemäß Art
12 und 13 DSGVO folgende Angaben enthalten: Umfang der Datenerhebung
rechtliche Grundlage
Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Festlegung der Dauer
Hinweis auf das Widerrufsrecht und dessen Umsetzung
Hinweis zu anonymizeIp
Abschließende Datenschutzerklärung inkl
DSGVO-Informationen
Sie können diese Vorlage gerne für Ihre Datenschutzerklärung verwenden
Google Analytics
Sofern Sie Ihre Einwilligung erteilt haben, wird auf dieser Website Google Analytics 4, ein Webanalysedienst der Google LLC, eingesetzt
Verantwortliche Stelle für Nutzer in der EU/EWR und der Schweiz ist die Google Ireland Limited, Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland („Google“)
Umfang der Verarbeitung
Google Analytics verwendet Cookies, die eine Analyse der Benutzung unserer Websites durch Sie ermöglichen
Die durch die Cookies gesammelten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert
[OPTIONAL: Wir verwenden die User-ID-Funktion
Die Benutzer-ID ermöglicht es uns, einer oder mehreren Sitzungen (und den Aktivitäten innerhalb dieser Sitzungen) eine eindeutige, dauerhafte ID zuzuweisen und das Benutzerverhalten geräteübergreifend zu analysieren.] [OPTIONAL: Wir verwenden Google-Signale
Dadurch kann Google Analytics zusätzliche Informationen über Nutzer sammeln, die personalisierte Werbung (Interessen und demografische Merkmale) aktiviert haben, und ermöglichen, dass diesen Nutzern Anzeigen in geräteübergreifenden Remarketing-Kampagnen geliefert werden.] Bei Google Analytics 4 ist die IP-Adressen-Anonymisierung standardmäßig aktiviert
Aufgrund der IP-Anonymisierung wird Ihre IP-Adresse von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gekürzt
Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt
Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird laut Google nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt
Während Ihres Besuchs auf der Website wird Ihr Nutzerverhalten in Form von „Events“ erfasst
Ereignisse können sein: Seitenaufrufe
Beim erstmaligen Besuch der Website
Sitzungsbeginn
Ihr “Klickpfad”, Interaktion mit der Website
Scrollt (immer wenn ein Benutzer zum Ende (90 %) der Seite scrollt)
Klicks auf externe Links
interne Suchen
Interaktion mit Videos
Datei-Downloads
Anzeigen gesehen/angeklickt
Spracheinstellung Außerdem aufgezeichnet: Ihr ungefährer Standort (Region)
Ihre IP-Adresse (in gekürzter Form)
technische Informationen über Ihren Browser und die von Ihnen verwendeten Endgeräte (z
B
Spracheinstellung, Bildschirmauflösung)
Ihr Internetanbieter
die Referrer-URL (über welche Website/welches Werbemittel Sie auf diese Website gekommen sind) Zwecke der Verarbeitung
Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website durch [pseudonyme [NICHT VERWENDUNG DER BENUTZER-ID]] auszuwerten und um Reports über die Website-Aktivitäten zusammenzustellen
Die von Google Analytics bereitgestellten Berichte werden verwendet, um die Leistung unserer Website [OPTIONAL: und den Erfolg unserer Marketingkampagnen] zu analysieren
Empfänger
Empfänger der Daten sind/können Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (als Auftragsverarbeiter gemäß Art
28 DSGVO) sein
Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA
Alphabet Inc., 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass US-Behörden auf die von Google gespeicherten Daten zugreifen
Drittlandtransfer
Soweit Daten außerhalb der EU/EWR verarbeitet werden und kein dem europäischen Standard entsprechendes Datenschutzniveau besteht, haben wir mit dem Dienstleister EU-Standardvertragsklauseln zur Herstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus abgeschlossen
Die Muttergesellschaft von Google Ireland, Google LLC, hat ihren Sitz in Kalifornien, USA
Eine Datenübermittlung in die USA und ein Zugriff von US-Behörden auf die von Google gespeicherten Daten kann nicht ausgeschlossen werden
Die USA gelten derzeit aus datenschutzrechtlicher Sicht als Drittstaat
Sie haben dort nicht die gleichen Rechte wie innerhalb der EU/EWR
Gegen den Zugriff durch Behörden stehen Ihnen ggf
keine Rechtsbehelfe zu
Speicherdauer
Die von uns gesendeten und mit Cookies verknüpften Daten werden nach 2 [ODER: 14 Monaten] automatisch gelöscht
Daten, deren Aufbewahrungsdauer erreicht ist, werden automatisch einmal im Monat gelöscht
rechtliche Grundlage
Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung ist Ihre Einwilligung gem
Art.6 Abs.1 S.1 lit.a DSGVO [FALLS EINSCHLÄGIG: Art
6 Abs
1 S
1 lit
49a DSGVO]
Widerruf
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem Sie die Cookie-Einstellungen aufrufen [HIER DEN LINK ZU DEN EINSTELLUNGSOPTIONEN DES CONSENT TOOLS EINSTELLEN] und dort Ihre Auswahl ändern
Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt
Sie können die Speicherung der Cookies auch durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software von vornherein verhindern
Wenn Sie Ihren Browser jedoch so konfigurieren, dass alle Cookies abgelehnt werden, können Funktionalitäten auf dieser und anderen Websites eingeschränkt sein
Sie können auch verhindern, dass Google die durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (einschließlich Ihrer IP-Adresse) erfasst und diese Daten durch Google verarbeitet, indem a
Geben Sie keine Zustimmung zum Setzen des Cookies bzw
B
Laden Sie das Browser-Add-on zur Deaktivierung von Google Analytics HIER herunter und installieren Sie es
Nähere Informationen zu Nutzungsbedingungen von Google Analytics und Datenschutz bei Google finden Sie unter https://marketingplatform.google.com/about/analytics/terms/de/ und unter https://policies.google.com/? hl=de
Hinweis: Bitte akzeptieren Sie den Text inklusive aller Links und passen Sie ihn entsprechend Ihrer Nutzung der Software an
Fazit
Das Beispiel Google Analytics zeigt, wie sehr sich die rechtliche Diskussion um Webanalyse und Tracking verändert
Auch wenn diese Empfehlungen vollständig umgesetzt werden, sind Sie daher nicht unbedingt auf der sicheren Seite
Urteile oder Gesetzesänderungen können in Zukunft weitere Anpassungen erforderlich machen
Die aktuelle Entscheidung der österreichischen Aufsichtsbehörde macht dies deutlich
Wir halten Sie über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden
Stand: Februar 2022
How to set up event tracking (5:00) Update
Weitere hilfreiche Informationen im Thema anzeigen google analytics ereignis tracking
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Kalendereinladungen direkt in E-Mails einbetten (Google … Update New
18/9/2018 · Google Kalender. Öffnen Sie den Google Kalender in einem neuen Browser-Fenster. Sie müssen sich dafür bei Ihrem Google-Konto anmelden. Klicken Sie unten rechts auf den roten Button „Termin eintragen“. Es öffnet sich ein neues Fenster zur Erstellung eines Termins für Ihr Ereignis. Schritt 2: Legen Sie die Details für Ihr Ereignis fest
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Kommen Ihnen folgende Situationen bekannt vor: Sie haben sich für ein Webinar angemeldet, dann aber komplett vergessen hinzugehen? Oder Sie haben eine E-Mail-Einladung zu einem spannenden Workshop erhalten, den Termin aber nicht in Ihrem Kalender vermerkt? Das kann selbst den organisiertesten Menschen im stressigen Alltag schnell passieren
Als E-Mail-Marketer kennen Sie natürlich auch die andere Seite
Zum Beispiel die Enttäuschung, wenn mehr als die Hälfte der Personen, die sich für eine Ihrer Veranstaltungen angemeldet haben, nicht zum geplanten Zeitpunkt erscheinen
Es ist schade und ärgerlich! Dies lässt sich mit einem einfachen, aber effektiven Marketing-Trick vermeiden
Wir zeigen Ihnen, wie Sie in wenigen Schritten Einladungen für Outlook, iCal und Google Kalender direkt in eine E-Mail einfügen
Auf diese Weise können die Empfänger Ihrer E-Mails sofort ein Ereignis zu ihrem Kalender hinzufügen
Das Ergebnis: Die Wahrscheinlichkeit, dass die Teilnehmer das Datum Ihrer Veranstaltung vergessen, ist viel geringer
Sofern Sie nicht genau wissen, welche Art von Kalender Ihre Zielgruppe verwendet, empfehlen wir generell, Einladungen für alle drei in der Geschäftswelt gebräuchlichen Kalender Ihrer E-Mail hinzuzufügen
So kann der Beschenkte selbst entscheiden, in welchen Kalender Ihre Veranstaltung eingetragen werden soll
Für Outlook- und iCal-Benutzer ist ein ics
Datei wird einfach als Anhang gesendet
Benutzer der Google Kalender-Anwendung können einen Termin über eine URL-basierte Einladung planen
Erstellen Sie solche Dateien und URLs für Ihre nächste Veranstaltung, z
B
eine Konferenz, ein Webinar oder ein Workshop, ist sehr einfach
Befolgen Sie einfach die folgenden Schritte und erleichtern Sie Ihren E-Mail-Empfängern die Planung
Hinweis: Die beigefügten Screenshots mit den Schritt-für-Schritt-Anleitungen wurden auf einem Mac aufgenommen
Die Vorgehensweise für PC-Benutzer ist jedoch sehr ähnlich
Schritt 1: Erstellen Sie ein neues Datum für Ihre Veranstaltung
Wenn Sie ein Mac-Benutzer sind, können Sie Ihre Einladung in iCal erstellen
Auf einem PC empfiehlt sich die Erstellung in Outlook
Mit Google Kalender generieren Sie die URL direkt in Ihrer Kalenderanwendung, unabhängig von Ihrem Computer (d
h
mit Ihrem PC oder Mac)
Dazu müssen Sie in Ihrem Google-Konto angemeldet sein
iCal
Öffnen Sie iCal und klicken Sie auf das +-Symbol in der oberen linken Ecke
Daraufhin öffnet sich ein Popup-Fenster
Geben Sie einen Namen für Ihr Event ein und drücken Sie die Eingabetaste auf Ihrer Tastatur
Sie haben nun einen Termin für eine Veranstaltung in Ihrem Kalender eingetragen
Für dieses Ereignis werden zunächst das aktuelle Datum und die Uhrzeit übernommen
Die restlichen Angaben bleiben leer und müssen später angepasst werden (mehr dazu erfahren Sie unter Schritt 2)
Ausblick
Öffnen Sie den Outlook-Kalender und klicken Sie in der Navigationsleiste auf das Symbol „Termin“ oder auf „Neu“ und klicken Sie im Auswahlmenü auf „Termin“
Auf diese Weise erstellen Sie einen Termin und kein Meeting
Dies ist eine personalisierte Einladung und fügt keine anderen Personen aus dem Kalender Ihres Empfängers hinzu
Es öffnet sich ein Popup-Fenster mit einer Kalendereinladung, die Sie bearbeiten können
Google Kalender
Öffnen Sie Google Kalender in einem neuen Browserfenster
Dazu müssen Sie sich in Ihrem Google-Konto anmelden
Klicken Sie unten rechts auf den roten Button „Termin eingeben“
Es öffnet sich ein neues Fenster, um einen Termin für Ihre Veranstaltung zu erstellen
Schritt 2: Legen Sie die Details für Ihr Event fest
Obwohl sich Outlook, iCal und Google Kalender im Design leicht unterscheiden, sind sie alle strukturell gleich:
Veranstaltungsname
Standort
Zeit
Beschreibung
URL zur Zielseite der Veranstaltung
Optionale Erinnerung
Nachfolgend finden Sie Beispiele für jede Anwendung
Sie können auch sehen, welche Informationen und welches Format jede Anweisung erfordert
iCal
Ausblick
Google Kalender
Diese Daten sollten Sie eingeben
Name des Ereignisses (in Outlook ist es der Betreff)
Stellen Sie sicher, dass der Veranstaltungsname mit dem Veranstaltungsnamen auf Ihrer Website und anderen Informationsmaterialien übereinstimmt (eigentlich ein überflüssiger Tipp, aber wir wollen gründlich sein)
Außerdem empfehlen wir Ihnen, am Ende Ihren Firmennamen hinzuzufügen
Auf diese Weise erinnern sich die eingeladenen Teilnehmer schneller an den Gastgeber oder Organisator, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt in ihren Kalender schauen und den Termin entdecken.
Ort
Geben Sie hier entweder den Veranstaltungsort ein (achten Sie darauf, nur eine Zeile zu verwenden, z
B
Musterstraße 123 in 45678 Musterstadt, DE) oder geben Sie bei Online-Veranstaltungen die URL der Landingpage ein
Uhrzeit
Geben Sie die Start- und Endzeit des Ereignisses ein
Passen Sie die Uhrzeit an Ihre Zeitzone an, da Sie der Ersteller der. ics-Datei sind
Dies liegt daran, dass die Zeitzone automatisch an die Zeitzone der Person angepasst wird, die Ihre Einladung erhält
Wenn Sie beispielsweise eine Ereignisdatei in Boston für ein Webinar in San Francisco mit einer Startzeit von 10:00 Uhr PST erstellen, sollten Sie 13:00 Uhr EST als Startzeit eingeben
Erinnerungen (optional)
Sie können Benachrichtigungen aktivieren, damit die Teilnehmer an den Termin erinnert werden, nachdem sie die Einladung erhalten haben und bevor das Event beginnt
Mit Outlook können Sie sich eine einmalige Erinnerung zusenden lassen (zB eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn)
Mehrere Erinnerungen sind in iCal und Google Kalender möglich
Bitte achten Sie darauf, nicht zu viele Mahnungen zu versenden
Das wird sonst schnell aufdringlich und wirft ein negatives Licht auf Ihre Veranstaltung
Unten sehen Sie ein Beispiel für eine Erinnerung in iCal, um eingeladene Teilnehmer diskret an das Ereignis zu erinnern:
URL der Zielseite Ihrer Veranstaltung
Hat Ihr Event oder Webinar eine eigene Landing Page? Geben Sie dann unbedingt die entsprechende URL ein
Dort können sich die Teilnehmer ausführlich über die Veranstaltung informieren, falls sie vergessen haben, worum es geht
iCal hat ein eigenes Feld für die URL
Bei einer Gmail- und Outlook-Einladung können Sie die URL in den Text kopieren, es sei denn, Sie haben die URL bereits zum Ort hinzugefügt
Beschreibung
Hier können Sie einige Eckdaten zu Ihrer Veranstaltung eingeben
Sie können diese Beschreibung in den Notizenabschnitt Ihrer iCal-Einladung aufnehmen
Geben Sie die Beschreibung in den Textbereich Ihrer Outlook-Einladung ein
Und Google Kalender hat für solche Zwecke ein Feld “Beschreibung”
Auch Kontaktdaten sind hilfreich, damit sich Interessenten und Teilnehmer bei Fragen an Sie wenden können
Schritt 3: Speichern Sie Ihre Veranstaltung
Nachdem Sie Ihre Einladung bearbeitet haben, können Sie sie speichern, um sie später in Ihrer Marketing-E-Mail zu verwenden
Outlook
Klicken Sie in Ihrer Outlook-Einladung oben links auf „Speichern und schließen“, um das Ereignis in Ihrem Kalender zu speichern
Öffnen Sie dann den Termin erneut
Klicken Sie auf „Datei“ und dann auf „Speichern unter“
Geben Sie einen Namen für Ihre Datei ein (verwenden Sie dafür den Namen Ihrer Veranstaltung, da die Empfänger den Dateinamen sehen können)
Wählen Sie dann aus den Optionen “iCalendar-Format” als Dateityp aus
iCal
Klicken Sie auf Fertig, um den Termin in Ihrem Kalender zu speichern
Navigieren Sie dann zum Datum des Ereignisses in Ihrem Kalender, klicken Sie auf den Termin und ziehen Sie ihn auf Ihren Desktop
Mit dieser Aktion haben Sie Ihre ics gespeichert
Datei und kann sie jetzt in Ihrer E-Mail-Einladung verwenden!
Google Kalender
Klicken Sie auf „Speichern“, um den Termin in Ihrem Kalender zu speichern
Öffnen Sie den Termin erneut und klicken Sie auf Termin veröffentlichen
Es öffnet sich ein Popup-Fenster mit einem Einbettungscode und einer URL
Dies ist der Link für Ihre E-Mail
Schritt 4: Fügen Sie Ihrer Marketing-E-Mail Einladungen hinzu
Nachdem Sie Ereignisse in Outlook, iCal und Google Kalender erstellt haben, können Sie sie zu Ihren Marketing-E-Mails hinzufügen
Sie können entweder einen Text mit einem Link oder einen Call-to-Action-Button verwenden
Speichern Sie dieses Ereignis direkt in Ihrem Kalender
Ausblick | iCal | Google Kalender
Für iCal- und Outlook-Einladungen müssen Sie die ics hinzufügen
Datei als Anhang hinzufügen und mit Text oder einem Button verknüpfen
Die meisten E-Mail-Tools (wie das von HubSpot) verfügen über einen Dateimanager, mit dem Sie diese Dateien direkt aus dem Bearbeitungsfenster hinzufügen können
Markieren Sie den Text oder klicken Sie auf die Schaltfläche, die Sie verlinken möchten
Laden Sie dann die. ics-Datei in Ihren Dateimanager und verknüpfen Sie sie mit dem Text oder der Schaltfläche
Verknüpfen Sie für eine Google Kalender-Einladung den Text oder die Schaltfläche mit der in Schritt 3 dieses Tutorials generierten URL
Verwenden Sie diese Vorlage, um Ihre eigenen Schaltflächen zu erstellen
Auch wenn Sie alle Register ziehen, um Ihre Veranstaltung bekannt zu machen, bleibt es immer den Anmeldern selbst überlassen, ob sie teilnehmen oder nicht
Jeder hat heutzutage viel zu tun – Job, Familie, Freunde, Training für den nächsten Marathon, was auch immer
Es kann schnell passieren, dass Sie einen Termin verpassen
Mit einer Kalendererinnerung helfen Sie Ihrer Zielgruppe, Ihr Event auf dem Schirm zu halten.
Tracking Events for Google Analytics 4 (Including Google Tag Manager Option) Update
Neue Informationen zum Thema google analytics ereignis tracking
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Steuerrückstellungen Aktualisiert
Google Analytics Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.
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steuerliche Bestimmungen
Anzeige
Prinzipien
Steuerrückstellungen sind für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zu bilden
§ 249 Abs
1 HGB enthält folgendes (Zwecke, für die Rückstellungen zu bilden sind): Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden
Außerdem sind Rückstellungen zu bilden für im Geschäftsjahr nicht angefallene Aufwendungen für Instandhaltungen, die innerhalb von drei Monaten im folgenden Geschäftsjahr zu zahlen sind, oder für Abraumbeseitigungen, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden, d.h
Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung zur Verfügung gestellt
Steuerrückstellungen sind Teil der Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
Ist die Höhe der Schuld bekannt (Steuerbescheid liegt vor), wird sie als Verbindlichkeit ausgewiesen
§ 266 Abs
3 HGB verlangt für Rückstellungen folgende Gliederung: B
Rückstellungen:
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen; Steuervorschriften; sonstige Rückstellungen
Vor Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes am 29
Mai 2009 wurden passive latente Steuern auch unter den Rückstellungen nach § 274 Abs
1 HGB ausgewiesen
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz sind jedoch latente Steuerschulden im Sonderposten „Latente Steuerschulden“ auszuweisen
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag
Da die genaue Höhe der zu zahlenden Körperschaftsteuer und des Solidaritätszuschlags bei Aufstellung des Jahresabschlusses noch nicht feststeht, ist die anzusetzende Steuer nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu schätzen
Diese Werte werden in der Regel nicht den im Geschäftsjahr geleisteten Vorauszahlungen entsprechen
Das bedeutet, dass die zu erwartenden Körperschaftsteuernachzahlungen bzw
-erstattungen vor der Aufstellung des Jahresabschlusses ermittelt werden müssen
Da die genaue Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer bei Aufstellung des Jahresabschlusses noch nicht feststeht, ist die anzusetzende Steuer nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu schätzen
Diese Werte werden in der Regel nicht den im Geschäftsjahr geleisteten Vorauszahlungen entsprechen
Das bedeutet, dass die zu erwartenden Gewerbesteuernachzahlungen bzw
-erstattungen vor Aufstellung des Jahresabschlusses ermittelt werden müssen
Für Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag können keine Rückstellungen gebildet werden (Lohnsteuerschuldner ist der Unternehmer, nicht die Gesellschaft)
15.03.2012 (6 K 43/10):
Steuerrückstellungen sind nicht zwingend in Höhe der später festgesetzten Steuer zu bilden, sondern in der Höhe, in der am Bilanzstichtag mit einer Steuerfestsetzung zu rechnen ist
Auszug aus den Entscheidungsgründen:
Für ungewisse Verbindlichkeiten sind gemäß § 249 Abs
1 Satz 1 HGB Rückstellungen zu bilden
Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH entweder -erstens-das Bestehen eines ungewissen Betrages, aber die grundsätzlich bestehende Verbindlichkeit oder -zweitens-die hinreichende Wahrscheinlichkeit das zukünftige Eintreten eines — möglicherweise
gleichzeitig aber auch noch der Höhe nach ungewisser Haftung
Diese Voraussetzungen sind im Einzelfall anhand der am Bilanzstichtag vorliegenden objektiven Tatsachen aus der Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns zu beurteilen
Zudem muss dieser ernsthaft mit seiner Forderung rechnen
Weiterhin ist ein wirtschaftlicher Bezug der Haftung auf den Zeitraum vor dem jeweiligen Bilanzstichtag erforderlich (st
BFH-Rechtsprechung, vgl
zuletzt BFH-Urteil vom 21.09.2011 IR 50/10, DStR 2011, 2387 mit weiteren Hinweisen)
Buchungssätze für Steuerrückstellungen
Die entsprechende Buchung lautet: Aufwandskonto zu Rückstellungen
Die Aufwandsbuchung mindert den Gewinn des letzten Jahres
Dieser Betrag wird über die Rückstellungsposition auf das neue Jahr übertragen
Tritt das durch die Rückstellung vorweggenommene Ereignis ein, kommt die Rückstellung zum Einsatz
Steuerrückstellungen für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag werden in SKR04 und SKR03 auf folgenden Sachkonten ausgewiesen:
Kontenplan SKR04 Kontenplan SKR03 Bilanzkonten: 3040 – Körperschaftsteuerrückstellung
3020 – Steuerrückstellungen Bilanzkonten: 0963 – Körperschaftsteuerrückstellung
0955 – Aufwandskonten für Steuerrückstellungen: 7600 – Körperschaftssteuer
7608 – Solidaritätszuschlag Aufwandskonten: 2200 – Körperschaftsteuer
2208 – Solidaritätszuschlag
Steuerrückstellungen für Gewerbesteuer werden in SKR04 und SKR03 auf folgenden Sachkonten ausgewiesen:
Kontenplan SKR04 Kontenplan SKR03 Bilanzkonten: 3035 – Gewerbesteuerrückstellung § 4 Abs
5b EStG Bilanzkonten: 0956 – Gewerbesteuerrückstellung § 4 Abs
5b EStG Aufwandskonten: 7610 – Gewerbesteueraufwand Konten: 4320 – Gewerbesteuer
§ 4 Abs
5b EStG:
Die Gewerbesteuer und die damit verbundenen Nebenleistungen sind keine Betriebsausgaben
Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde der Betriebsausgabenabzug bei der Gewerbesteuer abgeschafft
Handelsrechtlich ist der Gewerbesteueraufwand eine Betriebsausgabe
Unabhängig vom Abzugsverbot ist in der Steuerbilanz eine Gewerbesteuerrückstellung zu bilden
Der Ergebniseffekt ist außerbilanziell zu neutralisieren.
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© 2009-2020 A.Liebig – Impressum – Kontakt – Datenschutz – Inhaltsverzeichnis (Sitemap) – Buchhaltungslexikon – Cookie-Einstellungen verwalten
🔴 Google Analytics 4 Events – How to Track Them? Update
Weitere hilfreiche Informationen im Thema anzeigen google analytics ereignis tracking
google analytics ereignis tracking Sie können die schönen Bilder im Thema sehen

Über uns – Baustoffmarkt Walter GmbH & Co. KG in Kassel Neueste
Google Analytics Zweck: Google Analytics ist ein Dienst zur Erstellung detaillierter Statistiken über das Nutzerverhalten auf der Website. Die Cookies werden verwendet, um Nutzer zu unterscheiden, die Anfragerate zu drosseln, die Client-ID mit der AMP-Client-ID des Nutzers zu verknüpfen, kampagnenbezogene Informationen von und für den Nutzer zu speichern und um …
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Cookie-Einstellungen
Kekse
Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrer Festplatte dem von Ihnen verwendeten Browser zugeordnet gespeichert werden und durch welche der Stelle, die den Cookie setzt, bestimmte Informationen zufließen
Notwendig
Diese Cookies sind notwendig, um die Grundfunktionen der Website zu gewährleisten und können nicht deaktiviert werden
Sie werden in der Regel als Reaktion auf bestimmte Benutzeraktionen aktiviert, wie z
B
ein Login oder das Speichern der Datenschutzeinstellungen
Wenn Sie auch diese Cookies nicht wünschen, können Sie als Nutzer in den Browsereinstellungen generell alle Cookies für diese Domain deaktivieren
Eine fehlerfreie Funktionalität dieser Website kann jedoch nicht garantiert werden
Cookie-Zustimmung
Zweck: Wir bitten Website-Besucher um ihre Zustimmung, Cookies zu setzen und personenbezogene Daten zu verarbeiten
Dazu wird jedem Website-Besucher eine UUID (pseudonyme Identifikation des Nutzers) zugewiesen, die gültig ist, bis das zur Speicherung der Einwilligung verwendete Cookie abläuft
Das Cookie wird verwendet, um zu testen, ob Cookies gesetzt werden können und um zu speichern, welchen Diensten aus welchen Dienstgruppen der Besucher zugestimmt hat
Nutzung auf gesetzlicher Grundlage durch: Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
Anbieter: KennstDuEinen (WinLocal GmbH)
Datenschutzerklärung zu Datenschutzerklärung”
Technische Cookie-Definition Name: cookieConsent
Typ: HTTP-Cookie
Host:. baustoffmarkt-kassel.de
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How to Track Events with Google Analytics 4 (Updated in 2022) New
Weitere hilfreiche Informationen im Thema anzeigen google analytics ereignis tracking
google analytics ereignis tracking Einige Bilder im Thema

SAP Help Portal: Log On Update New
Existing Users | One login for all accounts: Get SAP Universal ID
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Events in Google Analytics 4 // 2021 Tutorial // Automatic, Recommended and Custom Events in GA4 Update
Neues Update zum Thema google analytics ereignis tracking
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Geschenke von mymuesli New
Außerdem können wir mithilfe von Cookies und Tracking mittels Google Analytics besser verstehen, wie unsere Seite genutzt wird. Erfahre mehr und personalisiere Deine Einstellungen indem Du auf „Mehr Informationen“ klickst.
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So einfach wie genial: ein Gutschein
Zugegeben, das Image eines Gutscheins ist oft nicht so rosig
Einfallslos, unkreativ..
Wir finden: zu Unrecht – und können Ihnen 5 gute Gründe dafür nennen!
1
In letzter Minute..
das ist ein klarer Vorteil! Der Alltag kann hektisch sein und ein Geburtstag kann im Kalender leicht übersehen werden
Mit einem Gutschein rettest du dich aus dem Dilemma
Last Minute, aber nicht vergessen
2
Auch wir von mymuesli können uns kaum entscheiden, welches unser Lieblingsmüsli ist
Wie also sollst du diese Entscheidung für deinen Onkel treffen, den du glücklich machen willst? Lassen Sie sie mit einem Gutschein einfach selbst wählen
So treffen Sie garantiert seinen Geschmack!
Google Analytics: Zielvorhaben einrichten Update
Neue Informationen zum Thema google analytics ereignis tracking
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Börse Stuttgart: Zu besten Preisen handeln | Börse Stuttgart New
Wertpapierbörse für Aktien, Optionsscheine, Knock-out-Produkte, Rentenanleihen und Aktienanleihen. [D-70003 Stuttgart]
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Google verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten auch in den USA und hat sich dem EU-US Privacy Shield unterworfen, https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.
https://policies.google.com/technologies/partner -Seiten
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Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Wir behalten uns vor, diese Hinweise zum Datenschutz bei Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen oder bei Änderungen der Website oder der darüber angebotenen Dienste anzupassen
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Rechte betroffener Personen
Jeder Betroffene hat das Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
Sofern unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, haben Sie ein Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO).
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, der Verarbeitung widersprechen (Art
17, 18 und 21 DSGVO) und ggf
ein Recht auf Datenübertragbarkeit geltend machen (Art
20 DSGVO)
Wenn Sie von Ihren vorgenannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen und berücksichtigen diese
Ihre Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen
Dies kann jedoch dazu führen, dass wir einige Dienste nicht mehr erbringen können und diese daher eingestellt werden müssen
Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, können Sie eine Anfrage an die oben genannten Kontaktmöglichkeiten richten
Wenn Sie in einem unserer Portale (z
B
in Watchlist/Portfolio oder im Investorenclub) registriert sind, können Sie dort im geschützten Mitgliederbereich einige der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten einsehen, ergänzen, korrigieren, aktualisieren oder löschen
Wenn Sie sich für den Bezug eines Newsletters angemeldet haben, können Sie sich auch über den im Newsletter-Link enthaltenen Abmeldelink abmelden
Sie haben zudem das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gem
Art
77 DSGVO
Für die Börse Stuttgart GmbH ist dies:
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart
Lautenschlagerstr
20, 70173 Stuttgart
Tel.: 0711/61 55 41 – 0
Fax: 0711/61 55 41 – 15
E-Mail: [email protected]
Website: http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
Cookie-Hinweis
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, wie z
B
Local Shared Objects (nachfolgend „Cookies“), um Benutzerpräferenzen zu erkennen und unsere Websites optimal gestalten zu können
Dadurch wird die Navigation erleichtert und die Benutzerfreundlichkeit unserer Webseiten fortlaufend verbessert
Cookies können keine Programme ausführen oder Viren auf Ihren Computer übertragen
Dies sind kleine Textdateien, die auf der Festplatte Ihres Geräts gespeichert werden
Dadurch kann festgestellt werden, ob Ihr Gerät bereits mit unserer Website kommuniziert hat
Personenbezogene Daten können dann in einem Cookie gespeichert werden, wenn Sie eingewilligt haben oder dies technisch zwingend erforderlich ist, wie etwa bei einem Login
Sie können Ihre Browser-Einstellung entsprechend Ihren Wünschen konfigurieren und über das Setzen von Cookies informiert werden, die Annahme von Cookies generell oder nur für bestimmte Fälle ablehnen
Es ist möglich, dass Sie dann nicht mehr alle Funktionen dieser Website nutzen können
Bereits gesetzte Cookies können Sie jederzeit auf Ihrem Endgerät löschen
Ausschlaggebend hierfür sind die Angaben des Browsers bzw
des Herstellers Ihres Endgerätes
Auf unseren Websites verwenden wir folgende Cookies:
Verwendung von Google Analytics
Wir verwenden auf unserer Website „Google Analytics“, einen Dienst der Google LLC („Google“), 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, zur Analyse von Nutzungsdaten.
Google Analytics verwendet hierfür „Cookies“
Dies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden
Die im Cookie gespeicherten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert
Wir haben jedoch die Einstellung „anonymizeIP“ aktiviert
Hierbei handelt es sich um eine IP-Anonymisierung, durch deren Verwendung die von Ihnen verwendete IP-Adresse im letzten Oktett oder den folgenden Blöcken maskiert wird
Das bedeutet, dass die letzten Stellen Ihrer IP-Adresse vor der Übermittlung in die USA durch eine „0“ ersetzt werden
Eine direkte Personenbeziehbarkeit wird damit ausgeschlossen, die mit Google Analytics erhobenen Daten können nicht mit anderen Daten verknüpft werden
Wir verwenden die mit Hilfe von Google Analytics erhobenen Nutzungsdaten zur Auswertung und statistischen Analyse der Nutzung unserer Website durch ihre Besucher
Die so erhobenen Daten werden nach 14 Monaten gelöscht
Die Datenerhebung und -verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art
6 Abs
1 lit
f) EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) („berechtigtes Interesse“)
Unser berechtigtes Interesse liegt in der Optimierung unserer Website, einschließlich der Auswertung und Analyse
Sie können der Nutzung und damit der Datenerhebung durch Google Analytics jederzeit widersprechen
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1
Verwendung des Browser-Add-ons von Google (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout) zur Deaktivierung von Google Analytics
Das Browser-Add-on verhindert, dass Google Analytics Informationen über den Website-Besuch übermittelt
2
Alternativ zum Browser-Add-On oder innerhalb von Browsern auf mobilen Geräten klicken Sie bitte auf folgenden Link:
Deaktivieren Sie Google Analytics
Durch Klicken auf den Link wird die Erfassung durch Google Analytics innerhalb dieser Website zukünftig verhindert (das Opt-Out funktioniert nur in dem Browser, in dem der Link geklickt wurde und nur für diese Domain)
Dabei wird ein Opt-Out-Cookie auf Ihrem Gerät abgelegt
Löschen Sie die Cookies in dem von Ihnen verwendeten Browser, müssen Sie den Link erneut klicken
Weitere Informationen zu Google LLC, Google Analytics und „anonymizeIP“ finden Sie unter:
https://policies.google.com/terms?gl=de
Die Datenschutzerklärung von Google finden Sie unter:
https://policies.google.com/privacy?gl=de
https://support.google.com/analytics/answer/2763052?hl=de
Google Ads-Conversion
Wir verwenden auf unserer Website Google Ads Conversion, um mit Hilfe von Werbemitteln (sogenannten Google Ads) auf externen Websites auf unsere Angebote aufmerksam zu machen
Hierbei handelt es sich um einen Webanalysedienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (nachfolgend bezeichnet als „Google“)
In Bezug auf die Werbekampagnendaten können wir feststellen, wie erfolgreich die einzelnen Werbemaßnahmen sind
Wir verfolgen damit das Interesse, Ihnen Werbung anzuzeigen, die für Sie von Interesse ist und unsere Website für Sie interessanter zu gestalten.
Diese Werbemittel werden durch Google über sogenannte „Ad Server“ ausgeliefert
Dazu nutzen wir Ad Server Cookies, durch die bestimmte Parameter zur Erfolgsmessung, wie Einblendung der Anzeigen oder Klicks durch die Nutzer, gemessen werden können
Gelangen Sie über eine Google-Anzeige auf unsere Website, wird von Google Ads ein Cookie auf Ihrem Endgerät gespeichert
Diese Cookies verfallen normalerweise nach 30 Tagen und dienen nicht dazu, Sie persönlich zu identifizieren
Zu diesem Cookie werden die Unique Cookie-ID, Anzahl Ad Impressions pro Platzierung (Frequency), letzte Impression (relevant für Post-View-Conversions) sowie Opt-out-Informationen (Markierung, dass der Nutzer nicht mehr angesprochen werden möchte) gespeichert
Diese Cookies ermöglichen Google, Ihren Internetbrowser wiederzuerkennen
Sofern ein Nutzer bestimmte Seiten der Website eines Ads-Kunden besucht und das auf seinem Computer gespeicherte Cookie noch nicht abgelaufen ist, können Google und der Kunde erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde
Jedem Ads-Kunden wird ein anderes Cookie zugewiesen
Cookies können somit nicht über die Websites von Ads-Kunden nachverfolgt werden
Bei den genannten Werbemaßnahmen erheben oder verarbeiten wir keine personenbezogenen Daten
Wir erhalten lediglich statistische Auswertungen von Google
Anhand dieser Auswertungen können wir erkennen, welche der eingesetzten Werbemaßnahmen besonders effektiv sind
Weitergehende Daten aus dem Einsatz der Werbemittel erhalten wir nicht, insbesondere können wir den Nutzer nicht anhand dieser Informationen identifizieren
Aufgrund der eingesetzten Marketing-Tools baut Ihr Browser automatisch eine direkte Verbindung mit dem Server von Google auf
Wir haben keinen Einfluss auf den Umfang und die weitere Verwendung der durch den Einsatz dieses Tools durch Google erhobenen Daten und informieren Sie daher entsprechend unserem Kenntnisstand: Durch die Einbindung von Ads Conversion erhält Google die Information, dass Sie den entsprechenden Teil aufgerufen haben unserer Website eine unserer Anzeigen angesehen oder angeklickt hat
Sofern Sie bei einem Dienst von Google registriert sind, kann Google den Besuch Ihrem Account zuordnen
Auch wenn Sie nicht bei Google registriert sind bzw
sich nicht eingeloggt haben, besteht die Möglichkeit, dass der Anbieter Ihre IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert
Google Adwords-Remarketing
Unsere Website verwendet Remarketing-Kampagnen von Google Adwords
Hierbei handelt es sich um einen Webanalysedienst der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View CA 94043, USA (nachfolgend „Google“), der im Zusammenhang mit Google AdWords gesteuert wird
Google verwendet Cookies, die auf Ihrem Computer gespeichert werden, um Anzeigen auf Websites im Internet zu schalten
Sie werden auch verwendet, um die Besuche des Benutzers aufzuzeichnen und den Webbrowser auf einem bestimmten Computer zu identifizieren
Es wird nicht verwendet, um eine Person zu identifizieren
Remarketing zielt darauf ab, Besucher zu erreichen, die die Website bereits besucht haben
Interessenbezogene Anzeigen werden angezeigt, wenn Sie sich auf Websites befinden, die Teil des Google Display-Netzwerks sind, oder wenn Sie Google nach Begriffen zu unseren Produkten durchsuchen
Dazu werden die durch den Cookie erzeugten Informationen in der Regel an einen Server von Google in den USA gesandt und dort gespeichert
Der Datenerhebung und -speicherung können Sie jederzeit für die Zukunft widersprechen
Dazu können Sie die Verwendung von Cookies durch Google deaktivieren
Diese Möglichkeit steht Ihnen unter folgendem Link (http://www.google.com/settings/ads) zur Verfügung, indem Sie interessenbezogene Anzeigen bei Google deaktivieren
Das sogenannte „Opting-Out“ verhindert das Remarketing, indem ein Cookie auf Ihrem PC gespeichert wird
Bitte beachten Sie jedoch, dass bei Auswahl der Option „Cookies löschen“ in Ihren Browsereinstellungen auch das „Opt-Out-Cookie“ entfernt und das Remarketing erneut angewendet wird
Weitere Informationen zu Google und der Einschränkung der Datennutzung finden Sie hier (Link)
Durch die Nutzung dieser Website stimmen Sie den Praktiken von Google und dem Ergebnis des Remarketings zu
Google Tag Manager
Diese Website verwendet den Google Tag Manager
Google Tag Manager ist eine Lösung, mit der Vermarkter Website-Tags über eine Oberfläche verwalten können
Das Tool selbst (das die Tags implementiert) ist eine cookielose Domain und erfasst keine personenbezogenen Daten
Das Tool löst andere Tags aus, die wiederum Daten sammeln können
Google Tag Manager greift nicht auf diese Daten zu
Wenn auf Domain- oder Cookie-Ebene eine Deaktivierung vorgenommen wurde, bleibt diese für alle Tracking-Tags bestehen, die mit Google Tag Manager implementiert werden
MAPP Deutschland GmbH
In einige Newsletter binden wir Tracking-Links ein, die uns eine Auswertung Ihres Nutzerverhaltens ermöglichen
Die so erhobenen Informationen speichert der Anbieter der Newsletter-Software auf seinem Server in Deutschland
Wir nutzen diese Daten ausschließlich zu Zwecken der technischen Administration der Webseiten, zur Kundenverwaltung und zur Marktforschung, jeweils nur im dafür erforderlichen Umfang
Wenn Sie kein Tracking wünschen, haben Sie die Möglichkeit, unseren Newsletter abzubestellen
Nutzen Sie hierfür den in jedem Newsletter bereitgestellten Link oder senden Sie eine E-Mail an [email protected]
Auf unseren Webseiten wird das Website Custom Audience Pixel der Facebook Inc
1601 S
California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA („Facebook“) verwendet
Facebook ist nach dem EU-U.S
Privacy-Shield-zertifiziert
Durch dieses Verfahren kann das Verhalten von Nutzern nachverfolgt werden, nachdem diese eine Facebook-Werbeanzeige gesehen oder geklickt haben
Sie dienen dazu, die Wirksamkeit der Facebook-Werbeanzeigen für statistische und Marktforschungszwecke auszuwerten und können dazu beitragen, Werbemaßnahmen zu optimieren
Ihr Besuch unserer Website wird Facebook gemeldet.
Die erhobenen Daten sind für uns anonym, bieten uns also keine Rückschlüsse auf die Identität der Nutzer
Allerdings werden die Daten von Facebook gespeichert und verarbeitet, sodass eine Verbindung zum jeweiligen Nutzerprofil möglich ist und Facebook die Daten für eigene Werbezwecke, entsprechend der Facebook-Datenverwendungsrichtlinie verwenden kann
Dadurch können Facebook sowie dessen Partnern Werbeanzeigen auf und außerhalb von Facebook geschaltet werden
Zu diesen Zwecken kann auch ein Cookie auf Ihrem Rechner gespeichert werden
Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook: https://www.facebook. com/policy.php und die dort verfügbaren Einstellungen zur Anzeige personalisierter Werbung https://www.facebook.com/ads/about/.
Klicken Sie hier, um das Website-Custom-Audience-Pixel zu deaktivieren
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