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Coronavirus und das Handwerk: Die wichtigsten Fragen und Antworten … Update New
21/3/2022 · Ein Hotspot-Lockdown ist ein Problem für alle, die gerade für die Meisterprüfung lernen: Ohne Präsenzunterricht ist eine erfolgreiche Prüfung wesentlich schwieriger. Der Buchverlag von Holzmann Medien bietet angesichts dieser Situation allen Handwerkskammern und Bildungsverantwortlichen insgesamt 65 digitale Lerneinheiten (Lernvideos) für Teil 3 der …
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Das Coronavirus ist weltweit noch lange nicht besiegt und leider sind auch in Deutschland trotz weitreichender Lockerungen noch lange nicht alle Freiheiten des Alltags zurück
Da herrscht noch Unsicherheit – auch im Handel
Was Manager jetzt wissen müssen
Von Ulla Farnschläder, Yvonne Döbler, Reinhold Mulatz, Kerstin Meier, Ramón Kadel, Nicole Geffert, Friedhelm Kring
In diesem Artikel finden Sie Antworten auf die wichtigsten Corona-Fragen, die Handwerksunternehmer, angestellte Handwerker und Inhaber von KMU beschäftigen
– © wladimir1804 – stock.adobe.com
file_download Downloads zu diesem Artikel Steuererklärung: Anlage “Corona-Hilfe” (pdf, 85 kB)
+++ Dieser Artikel wird laufend von der Redaktion aktualisiert +++
Infektionsschutzgesetz: Regeln nach Ende des Epidemie-Notstands
Welche Schutzmaßnahmen gelten dauerhaft über den 20
März 2022 hinaus? © Bundesregierung
Dass der umgesetzte dreistufige Öffnungsplan (siehe Bild) vom 16
Februar bis 20
März 2022 noch keinen „Tag der Freiheit“ für Deutschland bedeutet, ermitteln Experten aus der Liste der sogenannten „Grundschutzmaßnahmen“
soll zunächst bis zum 23
September 2022 gelten
Nach dem 20
März 2022 gelten laut „Spiegel“ folgende Regelungen: In geschlossenen Räumen sowie in Bussen und Bahnen gilt Maskenpflicht für Senioren, Kranke und Schüler (auf Anordnung der jeweiligen Bundesländer, siehe Tabelle „Aktuelle Informationen zu den Corona-Verordnungen der Bundesländer“)
in geschlossenen Räumen sowie Bussen und Bahnen für Senioren, Kranke und Schüler (auf Anordnung der jeweiligen Bundesländer, siehe Tabelle „Aktuelle Informationen zu den Corona-Verordnungen der Bundesländer“) mindestens 1,5 Meter Abstand halten wenn möglich
Halten Sie also möglichst in sensiblen Bereichen der öffentlichen Infrastruktur (insbesondere in Schulen und Kitas) einen Abstand von mindestens 1,5 Metern 3G-Regel ein
In sensiblen Bereichen der öffentlichen Infrastruktur (insbesondere in Schulen und Kitas) gelten in Einrichtungen mit besonders schutzbedürftigen Menschen, wie Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, Schutzmaßnahmen, die eigentlich bis spätestens 20.03.2022 aufgehoben werden Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personen, wie Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen
Hotspots, also Regionen mit besonders hoher Inzidenz und hoher Krankenhausbelastung sowie Regionen mit einer neuen Virusvariante, erhalten eine Sonderbehandlung: Nach Informationen der „Deutschen Handwerks Zeitung“ gilt hier neben einer Maske generell 3G oder sogar 2G Auflage und Abstandsgebot
Wann „besonders hohe Werte“ erreicht werden, ist nicht konkret geregelt, da dies laut Bundesregierung immer von den jeweiligen Virusvarianten und der Verfügbarkeit von Krankenhäusern vor Ort abhängt
Laut Bundesgesundheitsminister Prof
Dr
Karl Lauterbach gelten einzelne Landkreise, eine Stadt, eine Region oder sogar ein ganzes Bundesland
Darüber hinaus bitten Bund und Länder alle Bürgerinnen und Bürger, bei privaten Zusammenkünften weiterhin angemessene Hygienemaßnahmen einzuhalten (siehe Abschnitt „Grundlegende Hygienemaßnahmen“) und sich eigenverantwortlich zu testen
Mit Blick auf die Hotspot-Verordnungen sind Detailmaßnahmen mit dem erneuerten Infektionsschutzgesetz im Wesentlichen Ländersache – nur die genannten „Basisschutzmaßnahmen“ sind einheitlich und bundesweit gültig
Eine aktuelle Übersicht zu den Corona-Verordnungen der Bundesländer finden Sie hier: Finanzierung der Corona-Maßnahmen
Wie will der Staat die Corona-Kosten finanzieren?
Die Corona-Krise kostet das deutsche Gesundheitssystem Milliarden
Bundesgesundheitsminister Prof
Dr
Karl Lauterbach sprach deshalb in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) von vier Stellschrauben, an denen ab 2023 gedreht werden soll: „Effizienzreserven im Gesundheitswesen erhöhen, Reserven in den Krankenkassen nutzen, gewähren zusätzliche Bundeszuschüsse und Erhöhung der Beiträge.” 2022 finanziert das Gesundheitssystem noch einen deutlich erhöhten Zuschuss von 28,5 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt
Damit soll der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen vorerst stabil bei 1,3 Prozent gehalten werden
Droht eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge? Eine Säule der vier von Prof
Dr
Karl Lauterbach genannten Stellschrauben zur Finanzierung der Corona-Maßnahmen ist die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge
Nähere Angaben zu den Höhen, auf die die Beitragssätze steigen sollen, machte er laut „Deutscher Handwerks Zeitung“ (DHZ) nicht – Kritik hagelte es dennoch: „Die richtige und faire Lösung ist die Erhöhung des Bundeszuschusses.“ so Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)
Mitwirkende für politische Fehler der Vergangenheit bezahlen zu lassen, ist ebenso falsch wie unfair
Auch die Arbeitgeberseite hält gerade angesichts des Ukraine-Konflikts nicht viel von einer Beitragserhöhung: „Die Ankündigung höherer Sozialabgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer solchen Situation wird diesen Herausforderungen nicht gerecht“, kritisierte Rainer Dulger, Präsident der die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) den Plan des Bundesgesundheitsministers
Prof
Dr
Karl Lauterbach vereitelte mit seinen Ankündigungen das Erleichterungssignal, das die Koalition eigentlich mit einem zusätzlichen Maßnahmenpaket setzen wollte
3G-Regelung am Arbeitsplatz: Dürfen Arbeitgeber an Hotspots den Impfstatus prüfen? In Hotspots ist eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz weiterhin möglich
Mit der 3G-Regel darf nur noch zur Arbeit gehen, wer geimpft ist, von Corona genesen ist oder einen aktuellen negativen Test vorweisen kann
Voraussetzung dafür und bisher umstrittenster Aspekt: Dem Arbeitgeber wird das Recht eingeräumt (zumindest vorübergehend), den Impfstatus der Arbeitnehmer abzufragen
Darüber hinaus muss er seinen Mitarbeitern mindestens einen Test pro Woche zur Verfügung stellen
Darüber hinaus stehen als zusätzliche niederschwellige Testmöglichkeit die kostenlosen Bürgertests für jedermann zur Verfügung
Die Kollegen der „Deutschen Handwerks Zeitung“ haben zum Thema „3G am Arbeitsplatz“ ein ausführliches FAQ zum Arbeitsrecht zusammengestellt
Bis zum Beschluss der Bundesregierung hatte der Handel versucht, die Diskussion um die Themen „2G oder 3G“ und „Informationspflicht zum Impfstatus der Beschäftigten“ nicht eskalieren zu lassen
Jörg Dittrich, Präsident des Sächsischen Handwerkstages, sprach beispielsweise von einer Spaltung der Gesellschaft und des Handwerks und der Notwendigkeit, wieder miteinander ins Gespräch zu kommen
„Jede Seite denkt, sie hat die einzig wahre Wahrheit“, wurde der Dresdner Dachdeckermeister wenige Tage vor der Verabschiedung der 3G-Regelung von der „Deutschen Handwerks Zeitung“ (DHZ) zitiert
“Wir müssen auch Differenzen aushalten können.” Hier vier Statements der Handwerksorganisation an das DHZ, die zeigen, in welche Richtung das Handwerk in Sachen Impfung tendiert:
Jörg Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden und des Sächsischen Handwerkstages: „Die Politik legt Aufgaben auf die Schultern der Unternehmer
Arbeitgeber haben kein Recht, von Arbeitnehmern Auskunft darüber zu verlangen, ob sie geimpft sind oder nicht
Das hat nichts mit Transparenz zu tun.“ Jeder sollte für sich selbst entscheiden, ob er sich impfen lassen möchte oder nicht
„Für mich ist es aber ein Gebot der Fairness, dass wir wissen, ob wir uns in Sachen Corona-Impfung guten Gewissens im Büro, in der Werkstatt oder auf der Baustelle treffen können.“ „Die Politik legt Aufgaben auf die Schultern der Unternehmer
Arbeitgeber haben kein Recht, von Arbeitnehmern Auskunft darüber zu verlangen, ob sie geimpft sind oder nicht
Das hat nichts mit Transparenz zu tun.“ Jeder sollte für sich selbst entscheiden, ob er sich impfen lassen möchte oder nicht
„Für mich ist es aber ein Gebot der Fairness, dass wir in Sachen Corona-Impfung wissen, ob wir uns guten Gewissens im Büro, in der Werkstatt oder auf der Baustelle treffen können.“ Franz Xaver Peteranderl, Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern und des Bayerischen Handwerkstages: „Impfen zu lassen ist Privatsache und soll es auch bleiben
Wir dürfen uns von der auch im Handwerk intensiv geführten Spatendiskussion nicht weiter auseinandertreiben lassen
Nachfrageeinbrüche – hätten die Arbeit zahlreicher Handwerksbetriebe und sogar ganzer Branchen gestört
„Das muss in Zukunft unbedingt vermieden werden
Ich persönlich betrachte die Corona-Impfung auch als einen Akt der Solidarität gegenüber Kollegen, unseren Kunden und gegenüber Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.“ „Impfen zu lassen ist Privatsache und soll es auch bleiben
Die Diskussion darüber dürfen wir nicht zulassen Der Spatenstich, der auch im Handwerk intensiv vorangetrieben wird, uns weiter auseinander zu bringen Nachfrageeinbrüche – hätten die Arbeit zahlreicher Handwerksbetriebe und sogar ganzer Branchen gestört.“ Das muss in Zukunft unbedingt vermieden werden
Ich betrachte die Corona-Impfung auch als einen Akt der Solidarität gegenüber Kollegen, unseren Kunden und gegenüber Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.” Rainer Reichhold, Präsident der Handwerkskammer Region Stuttgart und Präsident des Handwerkstages Baden-Württemberg: „Dass es in diesem Herbst deutlich weniger Einschränkungen durch die Corona-Pandemie gibt, ist der Impfung vieler Menschen zu verdanken
Daher sollten Unternehmen das Impfen bei ihren Mitarbeitern fördern und Eigentümer mit gutem Beispiel vorangehen.“ Die Politik muss zumindest für die Dauer der Pandemie eine Informationspflicht für Mitarbeiter im direkten Kundenkontakt gegenüber dem Unternehmen einführen.
„Dass es in diesem Herbst deutlich weniger Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie gibt, ist der Impfung vieler Menschen zu verdanken
Daher sollten Unternehmen das Impfen bei ihren Mitarbeitern fördern und Eigentümer mit gutem Beispiel vorangehen.“ Die Politik muss zumindest für die Dauer der Pandemie eine Informationspflicht für Mitarbeiter im direkten Kundenkontakt gegenüber dem Unternehmen einführen
Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks: „Die Kenntnis des Impfstatus der eigenen Belegschaft ist entscheidend, um einen effektiven Gesundheitsschutz im eigenen Unternehmen sowie für die Kunden und damit für ein möglichst geringes Infektionsrisiko im eigenen Unternehmen zu organisieren Unternehmen und im Umgang miteinander gegenüber Kunden Es kann nicht sein, dass Arbeits- und Ausbildungsplätze gefährdet werden, weil Arbeitgebern Informationen verweigert werden, die ihnen sonst in ihrer Freizeit beim Besuch von Restaurants, Kinos und Theatern gerne gegeben würden
” Wenn sich jemand bewusst dafür entscheide, sich nicht impfen zu lassen, „dann sollte er oder sie sich zumindest gegenüber Kollegen und Kunden solidarisch zeigen, um Auskunft über seinen Impfstatus zu geben.“ Im Gegensatz zur Impfstatus-Abfrage äußerte sich ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer kritisch zur generellen Impfung bis Anfang Dezember 2021
Unter dem Druck der vierten Welle änderte er jedoch seine Meinung: „Wir haben immer an die Eigenverantwortung appelliert – auch an die von Mitarbeitern und Unternehmern
Wir hofften, dass alle zu ihrem eigenen und damit zum allgemeinen Gesundheitsschutz beitragen und sich impfen lassen
Und auch jetzt ist und bleibt unser Appell: impfen, impfen, impfen und jetzt auch boosten, boosten, boosten, denn: Gesundheitsschutz ist Betriebsschutz“, sagte Wollseifer in einem Interview mit der „Deutschen Handwerks Zeitung“ vom 16.12.2021
„Leider sind noch nicht genug Menschen geimpft
Deshalb lehne ich eine generelle Impfpflicht nicht mehr ab.“ Wie stehen die gesetzlichen Krankenkassen zur Impfpflicht? Neben dem Impfwillen ist natürlich auch die Möglichkeit der praktischen Umsetzung eine entscheidende Hürde Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sieht eine generelle Impfpflicht aus dieser Sicht kritisch: Wie der „Spiegel“ am 21
März 2022 berichtete, fehlt den Krankenkassen das Material für die rund 120 Millionen Briefe aufgrund der europäischen Papierknappheit erforderlich, und allein die notwendige europäische Ausschreibung der Druckaufträge würde „das Zeitfenster sprengen”
Auch sind die aktuellen Adressdaten der Versicherten nicht immer verfügbar
Zudem lehnt der Verband den Vorschlag vehement ab Politiker zur Überwachung der Impfpflicht: Das sei eine „Staatsaufgabe“
Die Meldung ungeimpfter Menschen an „Bußgeldämter“ würde „das Wichtige stark belasten Vertrauensverhältnis zwischen Versicherten und Krankenkassen“
Wie viele Handwerker sind überhaupt geimpft? Im Rahmen der großen Betriebsbefragung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) Anfang Februar 2022 wurde auch danach gefragt, wie hoch der Anteil geimpfter bzw
geboosteter Mitarbeiter in den Betrieben ist
Das Ergebnis: Mehr als 70 Prozent der Belegschaft haben bereits eine Auffrischimpfung erhalten
„Die allermeisten Handwerkerinnen und Handwerker haben mit ihrer Impfung ihren Beitrag dazu geleistet, endlich aus dieser Pandemie herauszukommen“, kommentierte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer einen aus seiner Sicht hohen Prozentsatz
„Mein Appell bleibt: Lasst euch impfen, impfen, aufpolieren, damit wir alle wieder uneingeschränkt arbeiten und trainieren können: Impfschutz ist Betriebsschutz!“
Bedeutet Impfpflicht eine „2G-Regel“ am Arbeitsplatz?
Eine Impfpflicht hätte erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
„Nur wenn eine generelle Impfpflicht besteht und Verstöße auch rechtliche Konsequenzen haben, können Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen, weil er nicht geimpft oder nicht genesen ist“, sagte Detlef Scheele, Hauptgeschäftsführer der Bundesagentur für Arbeit, Ende Januar zu die Zeitungen der Funke Mediengruppe
„Wir als Bundesbehörde müssen dann auch prüfen, ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrfrist führt.“ Eine Sperrfrist bedeutet, dass ein Arbeitsloser für einen bestimmten Zeitraum kein Arbeitslosengeld bezieht
Die Rufe nach einer 2G-Regelung am Arbeitsplatz werden auch deshalb lauter, weil die 3G-Regelung nach Informationen der „Deutschen Handwerks Zeitung“ (DHZ) keine Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hatte
Aber ermutigt eine 2G-Regel mehr Mitarbeiter zur Impfung als die 3G-Regel? Die Politik liebäugelt ohnehin – wenn auch mit Einschränkungen – bereits mit einer 2G-Regelung im Rahmen einer generellen Impfpflicht: „Wir prüfen derzeit gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium sehr genau, ob wir die Nachweispflicht verankern Impfschutz für Arbeitgeber”, sagte Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, der Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten
„Wahrscheinlich wäre es effektiver als ein Bußgeld, wenn Gesundheitsämter ungeimpften Mitarbeitern den Zutritt zu ihrem Unternehmen verbieten würden – aber das kann ich mir kaum für den gesamten Arbeitsmarkt vorstellen, eher für bestimmte Branchen und Institutionen.“ Ist das Handwerk zur Impfung verpflichtet? Trotz teilweise unterschiedlicher Grundhaltungen zum Thema Impfstatusabfrage und Impfung ist die Handwerksorganisation generell klar für die Impfung
Die Handelsimagekampagne ist auch Teil einer gemeinsamen Wirtschaftskampagne zu diesem Thema: Unter dem Hashtag #GegenCorona rufen mehr als 150 Unternehmen und Marken in Deutschland zu Impfungen auf
Laut „Handelsblatt“ haben die Unternehmen ihre bekannten Forderungen geändert
Der Discounter Lidl wirbt mit dem Satz „Impfen lohnt sich“, Douglas ruft zum Impfen auf mit „Kommen Sie impfen und informieren Sie sich“, BMW hat seinen Slogan in „Freude am Impfen“ geändert, Nespresso wirbt jetzt mit „Impfen, was sonst?“ und die Airline Condor sagt: „Wir lieben Impfungen.“ „Das Handwerk“ nutzt in diesem Zusammenhang seinen bekannten Imagekampagnen-Look und schreibt: „Wir wollen, dass alle gesund bleiben
Unsere Unternehmen auch
Deshalb: Impfen!“ Nach Informationen des „Handelsblatts“ vom 7
Dezember 2021 ist die Aktion #GegenCorona die bisher größte Aktion zum Thema Corona-Impfungen in Deutschland
Es hätte zwar gelegentlich Vorstöße einzelner Agenturen und Marken gegeben, aber nie in einer so konzertierten Aktion
Wir wissen, was wir tun
Und in dieser herausfordernden Zeit gehören auch Impfungen und Auffrischungen dazu! Nur gemeinsam können wir die Corona-Pandemie eindämmen
Helfen und schützen Sie Ihre Kollegen, Geschäftspartner, Kunden, Familien und Mitmenschen
#GegenGegenCorona pic.twitter.com/W0KPx1IWha — Das Handwerk (@dascraft) 7
Dezember 2021
Nationale Akademie der Wissenschaften: Was fordert die Leopoldina in Sachen Impfpflicht?
Unterdessen hat sich am 10
November 2021 die Nationale Akademie der Wissenschaften, Leopoldina, klar für 2G ausgesprochen
Bundespräsident Gerald Haug forderte einen „größeren Spielraum“ und eine „sachgerechtere Regelung der Offenlegung des Impfstatus in der Arbeitsschutzverordnung“
Zudem enthält die Leopoldina-Stellungnahme Sprengstoff zum Thema Impfpflicht: „Es gibt noch Möglichkeiten, unsere Instrumente zur Eindämmung der Pandemie zu verbessern: […] Impfpflicht für Multiplikatorengruppen“
Dazu gehören laut „Spiegel“ nicht nur Pflegekräfte, sondern auch Lehrkräfte oder „andere Berufsgruppen mit viel Kontakt zu anderen Menschen“
Was genau das bedeutet, bleibt unklar – aber im Prinzip könnten damit alle Branchen im Dienstleistungsbereich gemeint sein, also auch das Handwerk
Begründet werden die drastischen Forderungen der Leopoldina mit der Dynamik der vierten Welle, in der trotz steigender Infektionszahlen viele Infektionsschutzmaßnahmen zurückgefahren wurden: „Die unzureichende Impfquote ist ein wesentlicher Faktor dafür, dass schwere Erkrankungen teilweise mit langwierigen Folgen einhergehen Krankenhausaufenthalte wieder zu beobachten”, erklärt Haug
„Das stellt das Gesundheitssystem vor große Herausforderungen und wird, wenn sich nichts ändert, zu dessen Überlastung führen
Schon jetzt ist eine hohe Belastung des Pflegepersonals und der Ärzte sowie der Abbau von Intensivkapazitäten in den Krankenhäusern zu beobachten.“ „Auffrischungsimpfung“: Wann verliert die zweite Corona-Impfung ihre Gültigkeit? Am 4 Gesundheitsministerium und Ärztekammern einigten sich auf die Möglichkeit einer Auffrischungsimpfung für alle
Wie die „Süddeutsche“ berichtet, wird eine solche Impfverstärkung („Auffrischimpfung“) daher schon nach wenigen Monaten allen Geimpften angeboten Wer mit dem Impfstoff von „Johnson & Johnson“ geimpft ist, soll laut „Süddeutscher“ in der Regel vier Wochen nach Ende der Impfserie eine „Auffrischungsimpfung” erhalten
Nach EU-Plänen soll die „Auffrischungsimpfung” per gegeben werden Spätestens neun Monate nach der zweiten Corona-Impfung, so der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 2
Dezember 2021
Danach gilt der „vollständige Impfschutz“
seine Gültigkeit verliert und die Betroffenen in den Status „ungeimpft“ zurückfallen
Überstandene Infektion: Wann verliert der Status „genesen“ seine Gültigkeit?
Nach der umstrittenen Entscheidung des Robert Koch-Instituts (RKI) vom 15.01.2022, den Genesungsstatus aus eigener Kraft von sechs auf drei Monate zu verkürzen, nahm das Institut einen Monat später, am 15.02.2022, eine weitere Anpassung vor – die verkürzte Recovered Status gilt nun nur noch für Ungeimpfte: Nach den neuen Fachvorgaben des RKI gelten ehemalige Infizierte bis zum Ende des dritten Monats nur noch als „genesen“, wenn die Betroffenen davor und danach nicht geimpft wurden Corona-Infektion
Waren die Betroffenen bereits vor der Infektion geimpft, gilt der Status “genesen” nach Informationen der “Berliner Morgenpost” wieder für sechs Monate
Im EU-Zertifikat, das die Apotheken ausgeben, kann nicht zwischen geimpften und ungeimpften Genesenen unterschieden werden
Eine Differenzierung des Genesungsstatus ist letztlich schwer zu dokumentieren – und zu kontrollieren
Müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zur Impfung animieren – und freistellen?
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 1
September 2021 enthält die Corona-Arbeitsschutzverordnung die Verpflichtung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und die verfügbaren Impfmöglichkeiten aufzuklären
Zudem sollen Mitarbeiter freigestellt werden, um Impfangebote in Anspruch zu nehmen
Wenn es einen Betriebsarzt gibt, ist es unerlässlich, ihn mit Betriebsimpfungen zu unterstützen
Haben Beschäftigte in Quarantäne Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn sie sich vorher nicht impfen lassen wollten? Schickt das Gesundheitsamt einen Arbeitnehmer nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Quarantäne, muss der Arbeitgeber das Gehalt nicht weiterzahlen
Laut Ecovis-Anwältin Anne-Franziska Weber in München sind Arbeitgeber nach dem IfSG jedoch zur Zahlung von Abfindungen verpflichtet
Dieser Lohnausgleich wird Ihnen einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge erstattet
Und für die ersten sechs Wochen in Höhe des Nettogehalts
Der Arbeitgeber kann die Entschädigung und die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge bei den zuständigen Behörden der Länder zurückfordern
Für den Mitarbeiter hat sich also bisher nichts geändert – sein Geld landete trotz Quarantäne am Monatsende auf dem Konto
Das ändert sich nun grundlegend mit dem gemeinsamen Beschluss der Gesundheitsminister der Länder und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vom 22
September 2021: Wie der „Spiegel“ berichtet, sollen ungeimpfte Menschen ab dem 1
November 2021 keinen Anspruch mehr haben Entschädigungszahlungen im Falle einer Quarantäne bundesweit
Ausgenommen von der Regelung seien lediglich Personen, für die „keine öffentliche Empfehlung zur Impfung gegen Covid-19 bestand“, so der Beschluss
Im Gegensatz zum Arbeitgeber (siehe Abschnitt „Dürfen Chefs den Impfstatus ihrer Mitarbeiter abfragen? um nachvollziehen zu können, ob die Person in Quarantäne geimpft wurde
Datenschutz ist kein Problem
„Das bundesweit geltende Gesetz besagt eindeutig: Wer sich bewusst nicht impfen lässt, obwohl keine medizinischen Hindernisse dagegen sprechen und durch die Impfung eine Quarantäne hätte vermeiden können, hat im Falle einer Quarantäne keinen Anspruch auf eine Verdienstausfallentschädigung. ” , so Holetschek
Allerdings betonte das Bundesgesundheitsministerium gegenüber dem „Spiegel“: „Wer sich ansteckt, ist krank und hat Anspruch auf Lohnfortzahlung.“ Wenn also ein Mitarbeiter an Corona erkrankt – und nicht nur als Kontaktperson in Quarantäne muss – läuft die Zahlung auch für ungeimpfte Personen weiter
Was tun, wenn die Behörden den Arbeitgebern keine Entschädigung zahlen wollen? Wie im letzten Abschnitt beschrieben („Haben unter Quarantäne gestellte Arbeitnehmer Anspruch auf Entschädigung, wenn sie sich zuvor entschieden haben, sich nicht impfen zu lassen?“), haben Arbeitgeber Anspruch auf Entschädigung für alle Gehälter und Leistungen, die an unter Quarantäne gestellte Arbeitnehmer gezahlt werden
Voraussetzung ist (ab 1
November 2021), dass sie geimpft wurden oder dass keine Faktoren vorlagen, die einer Impfung entgegenstehen
Dies ist in § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geregelt
Dennoch lehnen einige Behörden in Rostock laut Ecovis-Arbeitsrechtsexperte Gunnar Roloff Erstattungen ab
Der Grund: „Die Behörden gehen davon aus, dass die Quarantäne nur eine ‚relativ unbedeutende Zeit‘ dauern würde, für die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Entgelt zahlen muss, obwohl der Arbeitnehmer nicht arbeitet“, sagte Roloff
Die Beamten berufen sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1978.
Was also tun, wenn die Behörden der Länder nicht zahlen wollen? Roloff rät zu sorgfältiger Ermittlung des Sachverhalts: „Es könnte sich lohnen, die Entscheidung der Behörden vor Gericht überprüfen zu lassen“, sagt er
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom Mai 2021 weist aus seiner Sicht in die richtige Richtung
Darin wurde klargestellt, dass für quarantänebedingte Ausfallzeiten von rund zwei Wochen eine Verdienstausfallentschädigung nach IfSG zu zahlen ist
Die Behörden können Entschädigungszahlungen nur verweigern, wenn Arbeitnehmer nur wenige Tage der Arbeit fernbleiben
„Das Verwaltungsgericht stellt leider nicht genau fest, was mit ‚wenigen‘ Tagen gemeint ist
Es hält wohl einen Zeitraum von vier Tagen für unerheblich“, sagt der Arbeitsrechtsexperte
Mit Blick auf die Entscheidung rät Roloff zur Beantragung der Erstattung der Gehälter so schnell wie möglich ausgezahlt werden
Nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Frühjahr 2021 haben Arbeitgeber dafür insgesamt zwei Jahre Zeit
Darf ich Mitarbeitern kündigen, die sich nicht impfen lassen wollen?“, so DHZ-Experte und Rechtsanwalt Frau Inka Müller-Seubert, die Kündigung ungeimpfter Mitarbeiter ist nur in Ausnahmefällen möglich, Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter nicht ohne Gefahr für sich und andere vertragsgemäß dauerhaft beschäftigt werden darf, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche „2G-Regelung“ in Hotspots , das bedeutet, dass nicht nur Kunden, sondern auch Mitarbeiter geimpft oder genesen werden müssen, damit sie kein Risiko darstellen
Sind sie es nicht, müssen sie an anderen Arbeitsplätzen eingesetzt werden
Aber was passiert, wenn das nicht der Fall ist? nicht möglich? „Wenn für den betreffenden Mitarbeiter wirklich keine passende Stelle dabei ist, droht eine betriebsbedingte Kündigung
Zuvor muss der Arbeitgeber aber prüfen, ob die Möglichkeit einer Versetzung besteht oder der Arbeitnehmer anderweitig im Unternehmen ausgebildet werden kann“, zitiert die Deutsche Handwerks Zeitung Benjamin Onnis, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei FPS in Frankfurt am Main.“ Der Arbeitgeber muss nachweisen können, dass er dies überprüft hat, wenn sich der Arbeitnehmer gerichtlich gegen die Kündigung wehrt.“ Ist es zulässig, ungeimpfte Menschen ins Homeoffice zu verbannen?Kein Arbeitgeber kann eine Impfpflicht vorschreiben.Wenn also eine Kündigung in diesen Fällen kaum eine Option ist, ist es wenigstens zulässig, ungeimpfte Menschen ins Homeoffice zu zwingen?Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, bestätigt dies gegenüber der „Deutschen Handwerks Zeitung“ (DHZ): „Der Arbeitgeber hat ein Hausrecht, das er ausüben kann
Er könnte die Bedingung stellen: Nur Geimpfte haben Zutritt.“ Selbstverständlich bleibt die Lohnzahlungspflicht auch dann bestehen, wenn dem Arbeitnehmer der Zutritt zum Unternehmen verwehrt wird
Nach DHZ-Informationen sehen insbesondere Gewerkschaften Zugangsbeschränkungen für Beschäftigte, die ihr Recht auf Impfschutz nicht wahrnehmen wollen, als nachteilig an
„In diesem Fall würden die Gerichte dem Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung auch dann auferlegen, wenn keine Arbeitsleistung erbracht wurde“, erklärt Peter Meyer
Grundlegende Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte sind also nicht unmöglich, aber in der Praxis schwer umsetzbar – zumal hierfür eine Abfrage des Impfstatus erforderlich wäre (siehe Abschnitt „Darf Chefs den Impfstatus ihrer Mitarbeiter abfragen“)
Wirkt sich der Impfstatus auf die Sozialversicherungsbeiträge aus?
Derzeit spielt es für die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge keine Rolle, ob ein Arbeitnehmer geimpft ist oder nicht
Ende Dezember forderte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek jedoch im Rahmen der Umsetzung einer allgemeinen Impfpflicht finanzielle Konsequenzen für Ungeimpfte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Als Grund gab er nach Informationen der „Stuttgarter Nachrichten“ das höhere Risiko für einen schweren Verlauf von Covid-19 für Menschen ohne Corona-Impfung an
Zudem sprach sich Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), dafür aus, die Kosten einer stationären Corona-Behandlung im Krankenhaus mit ungeimpften Corona-Patienten zu teilen
Die Höhe einer solchen Beteiligung sollte angemessen sein, dem Versicherten aber auch „schaden“
Von politischen Plänen, die das Solidarprinzip in Frage stellen, halten die Krankenkassen allerdings wenig: „Das lehnen wir komplett ab AOK-Bundesverband, Deutsche Presse-Agentur: „Wir dürfen nicht zulassen, dass ein paar Impfgegner die Tatsache zerstören, dass wir alle solidarisch zu den gleichen Konditionen versichern.“ Darf ich Arbeitnehmern für die Impfung Zuwendungen gewähren?, so die DHZ Rechtsexpertin Inka Müller-Seubert haben Arbeitgeber grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter mit sogenannten „Impfanreizen” zur Impfung anzuregen
Bei der Gestaltung von Impfanreizen ist der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten
Das heißt Teilzeit B
Arbeitnehmer nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitbeschäftigte, wobei der Arbeitgeber selbst entscheiden kann, wie ein solcher Anreiz konkret ausgestaltet werden soll Neben Gutscheinen ist es möglich, einen zusätzlichen Urlaubstag oder einen finanziellen Anreiz in Form einer einmaligen Sonderzahlung (“Impfbonus”) zu gewähren
Können auch minderjährige Auszubildende geimpft werden?
Seit dem 16.08.2021 empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) allen Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren eine Corona-Impfung
Nach langem Warten begründeten die Experten ihre Entscheidung damit, dass „nach derzeitigem Kenntnisstand die Vorteile der Impfung das Risiko sehr seltener Nebenwirkungen der Impfung überwiegen“
Damit können auch Auszubildende in Handwerksbetrieben unter 18 Jahren Impfungen angeboten werden
„Aufgrund neuer Monitoringdaten, insbesondere aus dem amerikanischen Impfprogramm mit fast zehn Millionen geimpften Kindern und Jugendlichen, lassen sich mögliche Impfrisiken für diese Altersgruppe nun zuverlässiger quantifizieren und abschätzen“, zitiert der „Spiegel“ das Gremium
In seltenen Einzelfällen ist es vor allem bei jungen, männlichen Geimpften zu Herzmuskelentzündungen gekommen
Diese müssten als Impfnebenwirkungen gewertet werden
In den meisten Fällen kamen die Patienten ins Krankenhaus, verliefen dort aber unkompliziert
„Darüber hinaus gibt es keine Hinweise auf weitere schwerwiegende Nebenwirkungen nach mRNA-Impfung, insbesondere nicht bei Kindern und Jugendlichen.“ Muss ich ungeimpfte Kunden ausschließen?
Bundesländer, Landkreise oder Kommunen können je nach Infektionslage laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) nicht nur für Kinos, Theater und Gaststätten, sondern auch für körpernahe Dienste 2G oder 2G Plus beschließen – sofern dies der Fall ist „verhältnismäßig“ nach dem Infektionsgeschehen in Hotspots (siehe Abschnitt „Infektionsschutzgesetz: Regelungen nach Ende des Epidemie-Notstands“)
Im Handwerksbereich gilt nicht nur für Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenen Cafés, sondern beispielsweise auch für Friseure und Kosmetiker: Liegt ein entsprechender Beschluss eines Landtages vor, müssen ungeimpfte Kunden ausgeschlossen werden.
Verhältnismäßigkeit: Gericht kippt 2G- und 2G-Plus-Regelung Ob ungeimpfte Kunden ausgeschlossen werden müssen, hängt wie beschrieben von der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die Infektionslage ab
Ein Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg zeigt, dass dieser Zusammenhang von der Politik teilweise überzeichnet wird
Laut einer Pressemitteilung des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) hat das Gericht am 9
Dezember 2021 die strenge 2G Plus-Regelung für Friseure und körpernahe Dienstleistungen in Niedersachsen gekippt
Die Begründung der Richter: Das 2G plus Regelung für körpernahe Dienstleistungen ist unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens im Land unangemessen
„Aufgrund der überzeugenden Argumentation hat diese Entscheidung Signalwirkung für alle Friseure in Deutschland“, hofft ZV-Präsidentin Manuela Härtelt-Dören
Demnach können Ungeimpfte in Niedersachsen nicht vom Friseurbesuch ausgeschlossen werden
Das Gericht verwies auf grundlegende persönliche Hygienebedürfnisse, einschließlich eines Besuchs beim Friseur oder der Fußpflege
Durch das Tragen einer Maske oder einen negativen Corona-Test lässt sich das Ansteckungsrisiko nach Ansicht der Richter deutlich senken
Die niedersächsische Landesregierung hat umgehend auf die Entscheidung reagiert und die Corona-Verordnung angepasst
Ab sofort gilt die 3G-Verordnung für aufbaubezogene Dienste in allen drei Warnstufen
Darf ich meine Dienstleistungen auf geimpfte Kunden beschränken?
Laut DHZ-Rechtsexperte Phillip Bubinger steht es Unternehmen grundsätzlich frei, freiwillig nur Geimpfte anzubieten – etwa zum Schutz der eigenen Mitarbeiter
Ein Unternehmen ist berechtigt, seine Vertragspartner frei zu wählen, solange dadurch niemand entgegen dem zivilrechtlichen Diskriminierungsverbot diskriminiert wird
Gegen dieses Diskriminierungsverbot würde verstoßen, wenn bei sogenannten Massengeschäften der Vertragsschluss von Alter, Geschlecht oder ethnischer Herkunft abhängig gemacht würde
Der Impfstatus einer Person zählt nicht zu diesen Merkmalen, sodass eine „Bevorzugung“ von Geimpften durch Unternehmen grundsätzlich möglich wäre
In der Praxis ist es aber schwierig zu überprüfen, ob Kunden geimpft sind oder nicht: Laut Bubinger könnte der jeweilige Kunde in die notwendige Datenverarbeitung einwilligen, doch an einer solchen „Freiwilligkeit“ bestehen Zweifel
Zumindest dann, wenn dem Kunden keine andere Wahl bleibt, als der Datenverarbeitung zuzustimmen, um von dem Service zu profitieren
Wie kann ich den Impfschutz mit dem digitalen Impfpass nachweisen?
Neben dem analogen, gelben Impfbuch können sich Geimpfte in Deutschland seit dem 10
Juni 2021 auch mit dem digitalen Impfausweis ausweisen
Für den digitalen Pass kann die bestehende Corona-Warn-App oder die neue CovPass-App genutzt werden
Seit Juli 2021 kann der digitale Pass auch für grenzüberschreitende Reisen in der EU verwendet werden
Der digitale Impfausweis ist im Prinzip ein einfacher QR-Code, der laut Bundesgesundheitsministerium lediglich Informationen zum Impfstatus, den Namen der geimpften Person und das Geburtsdatum enthält
Für Dienstleister, die den Impfstatus prüfen wollen, wie zum Beispiel Friseure oder Bäckereien sowie Konditoreien mit Gastronomiebetrieb, wird eine Test-App zur Prüfung des Impfpasses (QR-Code) bereitgestellt
Damit soll der Impfstatus ähnlich wie ein Strichcode auf einem Flug- oder Bahnticket gescannt werden können
Nach Informationen der „Rheinischen Post“ ist der persönliche QR-Code entweder direkt im Impfzentrum oder der Arztpraxis, bei der der Geimpfte die zweite Impfung erhalten hat, im Anschluss per Post oder in Apotheken erhältlich
Wie wird der digitale Impfausweis rechtlich geprüft?
Im Café, im Friseursalon oder bei der Kosmetikerin – ohne entsprechendes Zertifikat müssen sich auch Kunden von Handwerksbetrieben außerhalb der 2G-, 3G- oder 3G plus-Regelungen halten
In der Praxis kommt es laut „Deutscher Handwerks Zeitung“ jedoch häufig vor, dass die Verantwortlichen vielerorts die Beweise nicht ausreichend prüfen
Es sind im Wesentlichen nur drei Schritte zu beachten, die wir hier kurz erläutern möchten: CovPassCheck-App installieren: Laden Sie die „CovPassCheck“-App kostenlos aus dem Apple App Store, Google Play Store oder der Huawei App Gallery auf Ihr Smartphone herunter.
Covid-Bescheinigung scannen: Nutzen Sie jetzt die CovPassCheck-App, um die digitale Covid-Bescheinigung der EU (in Deutschland die CovPass-App oder die Corona-Warn-App) über den QR-Code zu scannen
Ob das vorgelegte Zertifikat gültig ist, erfahren Sie laut Robert-Koch-Institut schnell, direkt und zuverlässig
Personalien prüfen: Abschließend die in der CovPassCheck-App angezeigten Personalien mit den Daten auf dem Ausweisdokument (z
B
Personalausweis) der zu prüfenden Person abgleichen
Haben Betroffene Anspruch auf Entschädigung, wenn nach der Impfung gesundheitliche Probleme auftreten? Wir alle hoffen, dass die Impfungen keine weiteren, vielleicht bisher unbekannten Gesundheitsprobleme verursachen – aber was passiert eigentlich, wenn sie doch auftreten? Wie ist mit Impfschäden und Impfreaktionen umzugehen? Laut Experten der ARAG-Versicherung muss genau unterschieden werden, ob es sich nur um eine Impfreaktion wie leichte Rötungen, Schmerzen oder Schwellungen an der Einstichstelle handelt (dies wird im Rahmen der Impfbehandlung erklärt und es gibt keine Anspruch auf Entschädigung) oder Impfschäden auftreten
Dies ist in Paragraf 60 des Infektionsschutzgesetzes geregelt
Die Beurteilung, ob im Zusammenhang mit einer Impfung eingetretene Gesundheitsschäden tatsächlich durch die Impfung verursacht wurden, obliegt den Versorgungsämtern des jeweiligen Bundeslandes
Wird hier negativ entschieden, ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten möglich
Ob die private Unfallversicherung auch bei Impfschäden zahlt, erfahren Sie ausführlich in unserem Artikel „Corona-Impfung: Impfschäden sind bei diesen Unfallversicherungen versichert“
Nach dem Auslaufen der alten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung am 19.03.2022 ändern sich die Pflichten für Unternehmen grundlegend: Musste bisher ein umfangreicher Maßnahmenkatalog umgesetzt und eingehalten werden, legt der Gesetzgeber in der Neufassung fest ab dem 20
März 2022 erfolgt weitgehend auf freiwilliger Basis
Wie die „Deutsche Handwerks Zeitung“ (DHZ) berichtet, sollen Arbeitgeber das Risiko durch das Virus künftig selbst einschätzen
Je nach regionaler Infektionslage sollen sie die Mitarbeiter dann mit Schutzmasken ausstatten oder sie auffordern, „von zu Hause aus zu arbeiten“
Auch über Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln und die Maskenpflicht sollen die Unternehmen selbst entscheiden
Lediglich die Pflicht, Ihren Mitarbeitern kostenlose Schnelltests anzubieten, bleibt von der alten Regelung bestehen – allerdings begrenzt auf nur einen Test pro Woche.
Alle betrieblichen Corona-Maßnahmen müssen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung in einem Hygienekonzept festgehalten werden
Vor allem deshalb, um im Falle einer Infektion im Unternehmen Vorsorgemaßnahmen nachweisen zu können
Trotz dieser bürokratischen Hürde reagieren die Arbeitgebervertreter positiv auf die neue Verordnung: „Die jetzt geplante Flexibilisierung der Betriebe ist notwendig und sinnvoll“, sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger am 14
März 2022 gegenüber dem DHZ mit Blick auf den Entwurf der novellierten Corona-Arbeitsschutzverordnung
Sie sind die notwendige Reaktion auf die betrieblichen Schutzkonzepte und die hohe Impfquote der Mitarbeiter
Details zur Corona-Arbeitsschutzverordnung können Sie hier nachlesen:
Welche Schutzmaßnahmen sind für Unternehmen empfehlenswert? Neben den Pflichten der Corona-Arbeitsschutzverordnung wird Bürgern und Unternehmen weiterhin empfohlen, verschiedene Schutzmaßnahmen zu treffen
Beispielsweise sollten alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland soziale Kontakte so weit wie möglich einschränken
Auch die Beschäftigten müssen über den Verlauf und die Symptome der Corona-Infektion sowie über die im Betrieb zu treffenden Hygienemaßnahmen informiert werden
Folgende Verhaltensregeln werden empfohlen: Häufig und gründlich Hände waschen
Tragen Sie FFP2-Masken oder ähnliche medizinische Masken
Desinfektionsmittel bereitstellen und verwenden
Bei der Begrüßung auf Händeschütteln verzichten.
Hände vom Gesicht fernhalten.
In ein Taschentuch oder in die Armbeuge husten und niesen.
Regelmäßiges Lüften geschlossener Räume.
Regelmäßiges Reinigen und Desinfizieren von Arbeitsplätzen, Computertastaturen und Maschinen häufig und von vielen Mitarbeitern genutzt
Wie gut werden die Hygienemaßnahmen von den Betrieben umgesetzt?
© DGUV Die gute Nachricht zuerst: In Sachen Hygienemaßnahmen geben die Mitarbeiter den Unternehmen gute Noten: 23,6 Prozent der 1.000 befragten Beschäftigten gaben in einer Studie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) an, dass in ihrem Unternehmen die Hygienemaßnahmen zu beachten seien Der Infektionsschutz wurde im Vergleich zu 2020 ausgeweitet
Wie die „Deutsche Handwerks Zeitung“ berichtet, sind mit 52,1 Prozent mehr als die Hälfte der Meinung, dass die Hygienemaßnahmen schnell ausgeweitet werden könnten
Allerdings gibt es auch Ausreißer nach unten: Gut 20 Prozent der Befragten, also etwa jeder Fünfte, gaben an, dass es kaum Schutzmaßnahmen gebe oder dass es noch nie weitreichende Regelungen gegeben habe
„Es ist ein gutes Zeichen, dass der Gesundheitsschutz im geschäftlichen Umfeld eine wichtigere Rolle zu spielen scheint als vor der Pandemie“, sagt Gregor Doepke, Leiter der DGUV Kommunikation
„Die Zahlen zeigen aber auch, dass längst nicht alle Mitarbeiter mit dem Gesundheitsschutz in ihrem Unternehmen zufrieden sind
Es ist wichtig, alle mit ins Boot zu holen.“ Long Covid im Handwerk: Symptome und Hilfe
Wer ist durch Long Covid am stärksten gefährdet? Ein milder Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus ist keine Garantie gegen Spätfolgen
Allerdings Schwer erkrankte Covid-Patienten haben ein höheres Risiko für lange Covid-19
Wie die „Deutsche Handwerks Zeitung“ (DHZ) berichtet, trifft es eher die 30- bis 50-Jährigen, mehr Frauen als Männer, sozial Benachteiligte und mehr Menschen mit chronischen oder psychischen Vorerkrankungen, sowie Raucher und stark übergewichtige Personen Was sind die Symptome von Long-Covid-Betroffenen? Zu den häufigsten Symptomen gehören laut DHZ Erschöpfung und Müdigkeit (Müdigkeit), Atemnot und kognitive Beeinträchtigungen wie Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen Insgesamt listet die Weltgesundheitsorganisation die folgenden 25 verschiedenen Symptome auf, die einzeln oder in Kombination auftreten können und die nicht durch andere Diagnosen erklärt werden können: Bauchschmerzen Menstruation l Krämpfe und Probleme mit Perioden
Veränderungen im Geruchs- oder Geschmackssinn
Ängste
Sehstörungen Schmerzen in der Brust
Kognitive Beeinträchtigungen („Brain Fog“)
Husten
Depressionen
Schwindel
schwere Erschöpfung (Müdigkeit)
Fieberschübe
Verdauungsprobleme (Durchfall, Verstopfung, Reflux)
Kopfschmerzen
Gedächtnisstörungen
Gelenkschmerzen
Muskelschmerzen und Krämpfe
Neuralgie
Auftretende Allergien
Empfindungen wie Ameisenlaufen
Unwohlsein nach Belastung (eine Verschlechterung aller Symptome nach körperlicher Aktivität)
Kurzatmigkeit
Schlafstörungen
Tachykardie (Herzklopfen), Herzklopfen oder Palpitationen
Tinnitus und Schwerhörigkeit
Wann ist Long Covid eine Berufskrankheit?
Damit eine Corona- oder Long-Covid-Erkrankung von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrt (BGW) als Berufskrankheit nach Nr
3101 der Liste der Berufskrankheiten anerkannt wird, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein: Als „ Deutsche Handwerks Zeitung“ berichtet, muss der Erkrankte zunächst in einer Branche arbeiten, in der das Infektionsrisiko erhöht ist
Wenn zudem ein positiver Nachweis des Erregers vorliegt, Kontakt zu einer infizierten Person stattgefunden hat und zumindest leichte Symptome aufgetreten sind, kann eine Anwendung erfolgreich sein
Mehr zur Anerkennung von Berufskrankheiten erfahren Sie hier:
Wo erhalten Long-Covid-Patienten Hilfe?
Die Kollegen der „Deutschen Handwerks Zeitung“ haben ein paar Anlaufstellen für Betroffene von Long-Covid zusammengestellt
Hier eine Übersicht der Ansprechpartner und Unterstützungsmöglichkeiten: Telefonische Krankschreibungen sind weiterhin möglich
Wie können erkrankte Mitarbeiter ihre AU-Bescheinigung telefonisch erhalten? Wie zu Beginn der Coronavirus-Pandemie ist eine telefonische Krankschreibung weiterhin möglich
Die Regelung gilt bis zum 31
März 2022
Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss für das Gesundheitswesen (G-BA) im Spätsommer 2021 beschlossen
Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen müssen demnach nicht in eine Praxis gehen, nur weil sie krankgeschrieben sind
Dies soll dazu beitragen, volle Wartezimmer und Ansteckungsgefahr zu vermeiden
Hier die drei wichtigsten Fakten zur neuen Regelung: Vorgehen: Die Ärzte befragten die Patienten persönlich und ausführlich am Telefon zu ihrem Gesundheitszustand
Dauer: Die Krankschreibungen sind maximal sieben Tage gültig
Verlängerung: Die Krankschreibung kann einmalig telefonisch um weitere sieben Kalendertage verlängert werden
Was sagt das Handwerk zur telefonischen Krankschreibung?
Im Handwerk löste der erste telefonische Krankenstand auch Kritik aus: Wie die Augsburger Allgemeine schreibt, meldet der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) eine Verdopplung des Krankenstands im relevanten Zeitraum von 6,2 auf 11,7 Prozent – die Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung spielt dabei eine entscheidende Rolle
Die Handwerkerkrankenkasse IKK classic zeichnet jedoch ein völlig gegenteiliges Bild: Im vergleichbaren Pandemiezeitraum erhielten die Landesdirektionen Niedersachsen und Hamburg fast ein Fünftel weniger Krankschreibungen (minus 19,4 Prozent) als in diesen Monaten ein Jahr zuvor.
Die Krankenkasse führt diese Entwicklung unter anderem auf einen deutlichen Rückgang von Atemwegserkrankungen zurück
Von Januar bis August 2020 reichten bundesweit 239.670 IKK-Classic-Versicherte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit entsprechenden Diagnosen ein, gegenüber 271.530 im Vorjahreszeitraum – das entspricht einem Rückgang von 11,7 Prozent
„Diese Zahlen zeigen einerseits, dass die Mitarbeiter von Mitte März bis Ende Mai 2020 sehr verantwortungsbewusst von der Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung Gebrauch gemacht haben“, sagt Andreas Schönhalz, IKK classic Landesgeschäftsführer Niedersachsen und Hamburg, die Celler Presse
„Andererseits suggerieren sie, dass die seit Ende April 2020 geltenden AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) sowie Homeoffice und Videokonferenzen zu einem allgemein reduzierten Infektionsgeschehen beitragen.“
Wie gut schützen medizinische Masken und FFP2-Masken vor einem Coronavirus? Infektion?
Wie eine Studie des Max-Planck-Instituts für Dynamik und Selbstorganisation in Göttingen zeigt, filtern sowohl FFP2-Masken als auch medizinische Masken des Typs KN95 effektiv infektiöse Partikel aus der Atemluft
Tragen zum Beispiel beide Parteien FFP2-Masken, die an den Rändern möglichst dicht schließen, dann ist nach Informationen der „Deutschen Handwerks Zeitung“ (DHZ) die maximale Ansteckungsgefahr nach 20 Minuten auch auf kürzestem Abstand , ist etwas mehr als eins pro tausend
Selbst bei schlecht sitzenden FFP2-Masken steigt die Wahrscheinlichkeit einer Corona-Infektion nur auf etwa vier Prozent
Schließlich bieten auch gut sitzende OP-Masken 90 Prozent Schutz – sie lassen in einem Zeitraum von 20 Minuten nur zehn Prozent Übertragung zu
Nun die entscheidende Frage – welche Maskentypen bieten den besten Schutz? Hier ist das Ergebnis der Göttinger Max-Planck-Forscher eindeutig: Eng anliegende FFP2-Masken schützen 75-mal besser als gut sitzende OP-Masken! Medizinische Masken reduzieren aber auch das Infektionsrisiko im Vergleich zu einer Situation ohne Mund-Nasen-Schutz deutlich
„Deshalb ist es so wichtig, dass die Menschen während der Pandemie eine Maske tragen“, zitiert das DHZ den Forschungsgruppenleiter der Studie, Gholamhossein Bagheri
Können FFP2-Masken mehrfach verwendet werden?
Bei mehrfacher Anwendung lässt die Filterleistung von FFP2-Masken deutlich nach
Das ist auch ein Ergebnis der Studie des Max-Planck-Instituts für Dynamik und Selbstorganisation in Göttingen
Die Messwerte lagen laut DHZ noch im vorgeschriebenen Normbereich
„Wenn eine FFP2-Maske nur wenige Stunden am Tag bei moderater körperlicher Aktivität getragen wird, dann sehe ich hinsichtlich Schutz und Atemkomfort kein Problem“, erklärt Christian Schwarzbauer, wissenschaftlicher Projektleiter und Professor für Medizintechnik
„Aus hygienischen Gründen sollte man die Maske nach dem Tragen nicht einfach in die Tasche stecken, sondern zum Trocknen aufhängen.“ Sollen FFP2-Masken auch im Freien getragen werden – oder ist das sogar kontraproduktiv? An vielen neuralgischen Punkten, sei es in Parks oder in Innenstädten, kommt es zu kurzfristigen Menschenansammlungen
In einer solchen Situation halten es viele Bürger für sinnvoll, FFP2-Masken auch im Freien zu tragen
Aber ist das ratsam? Bernhard Junge-Hülsing, HNO-Arzt und Pandemiekoordinator, warnt in der „Süddeutschen Zeitung“: „Bei Windstille infizieren sich die Menschen auch draußen.“ Der frühere Präsident der Internationalen Gesellschaft für Aerosole in der Medizin, Gerhard Scheuch, gibt im Deutschlandfunk Kultur jedoch Entwarnung: „Joggen, Laufen, Wandern, Walken, das halte ich für absolut unbedenklich.“ Die Menge an Viren, die Sie vielleicht im Vorbeigehen abbekommen, reicht für eine Infektion nicht aus.
Im Gegenteil: Das zu lange Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung kann sogar kontraproduktiv sein
Wie die „Welt“ berichtet, mindert die feuchte Ausatemluft die Wirksamkeit der FFP2-Masken
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) schreibt: „Eine durchnässte Maske sollte abgenommen und gewechselt werden.“ Nach Angaben des Fraunhofer-Instituts für Technik- und Wirtschaftsmathematik (ITWM) in Kaiserslautern besteht laut “Welt” zudem die Gefahr einer sogenannten Infektionsbrücke zwischen Träger und Umwelt: Ist das Material nass, auch bei FFP Modelle könnten beim Husten oder Niesen Tröpfchen von der Außenfläche der Maske in die Umgebung geschleudert werden
Transparente Masken: Bieten sie einen ähnlichen Schutz vor einer Corona-Infektion wie herkömmliche oder medizinische Masken?
Seit etwa November 2020 kommt in Schulen, Kitas, der Gastronomie und auch im Handwerk vermehrt eine neuartige Plastikmaske, eine sogenannte „Klarsichtmaske“, zum Einsatz
Obwohl nach Informationen des Bayerischen Rundfunks (BR) der Hersteller selbst einräumte, nicht bekannt zu sein, wie sich Aerosole beim Tragen dieser Maske ausbreiten, wird mit einer Bestätigung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit (LGL) und des Bayerischen Gesundheitsministeriums geworben
Die Frage ist: Wie sicher ist eine transparente Maske wirklich? © NIKCOA – stock.adobe.com
Die Hochschule München hat dazu Anfang Dezember 2020 die Ergebnisse einer Pilotstudie veröffentlicht, die deutlich machen: Transparente Masken sind als Infektionsschutz unwirksam
„Mit unserem Testaufbau können wir genau messen, wie die Ausbreitung von Aerosolen durch solche Masken beeinflusst wird“, erklärt Christian Schwarzbauer, Professor für Medizintechnik und Medizinische Informatik an der Fakultät für Angewandte Naturwissenschaften und Mechatronik der Hochschule München , zum BR
„Eine direkt gegenüber sitzende Person wäre dem ausgeatmeten Aerosol direkt ausgesetzt
Beim Husten verteilt sich das Aerosol relativ schnell.“ Generell können einige durchsichtige Produkte nicht vor einer Ansteckung schützen, zum Beispiel Face Shields, also Gesichtsvisiere, die nur vor Mund und Nase einen Kunststoffschild haben, aber die Atemluft frei herum nach außen strömen kann – und auch die Atmung Luft anderer zum Träger hin
Dies ist nur in Kombination mit einer herkömmlichen Mund-Nasen-Bedeckung oder im Innenbereich mit einer medizinischen oder FFP2-Maske erlaubt (siehe Bild)
„Aus meiner Sicht besteht daher dringender Handlungsbedarf seitens der zuständigen Behörden und Ministerien“, schrieb Schwarzbauer als Fazit des „#Faktenfuchs“ des Bayerischen Rundfunks
Das Tragen einer transparenten Maske bietet weder einen Fremd- noch einen Eigenschutz und kann daher nicht empfohlen werden
Maskenverweigerer im Unternehmen: Wie sollen Chefs reagieren, wenn sich Mitarbeiter auf ein ärztliches Attest berufen? Der Arbeitgeber ist verpflichtet, insbesondere im Kundenkontakt dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter eine Mund-Nasen-Bedeckung oder häufig medizinische Masken oder FFP2-Masken tragen
Ein Konflikt mit dem Personal kann entstehen, wenn Mitarbeiter ein ärztliches Attest zur Befreiung vom Tragen der Masken mitbringen
Basierend auf Informationen der Rechtsanwaltskanzlei Dr
Wolfgang Gosch in Schwetzingen zeigen wir Ihnen drei denkbare Optionen auf, wie Sie als Arbeitgeber reagieren können: Suchen Sie nach einer alternativen Beschäftigung: Wenn der Arbeitnehmer die Anforderungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht erfüllen kann, medizinisch Maske oder FFP2-Maske aus gesundheitlichen Gründen, sollten sie sich aus gesundheitlichen Gründen einen alternativen Arbeitsplatz suchen – und es stehen keine alternativen Tätigkeiten zur Verfügung, streng genommen muss von einer Arbeitsunfähigkeit ausgegangen werden.
Kündigung wegen Krankheit: Im Extremfall öffnet die durch das ärztliche Attest verursachte Arbeitsunfähigkeit die Tür zur krankheitsbedingten Kündigung
Begründung: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die negative Gesundheitsprognose aufgrund des nicht absehbaren Endes der Pandemie bestätigt werden kann (bei nicht absehbarer Dauer der Arbeitsunfähigkeit besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer krankheitsbedingten Kündigung – allerdings mit hohen Hürden
Mehr dazu hier)
Beispiel aus der Praxis: Im Dezember 2020 weigerte sich ein Servicetechniker mit Kundenkontakt, einen Serviceauftrag bei einem Kunden auszuführen, der ausdrücklich auf das Tragen einer Maske bestand
Sein Hauptargument: Ein auf Blankopapier ausgestelltes ärztliches Attest mit der Bezeichnung „Rotzfetzenbefreiung“
Nach Informationen der „Deutschen Handwerks Zeitung“ (DHZ) hieß es, dass es dem Techniker „aus medizinischen Gründen nicht zumutbar ist, eine nichtmedizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des SARS-COV-2 zu tragen Eindämmungsmaßnahmenverordnung“
Der Arbeitgeber hat die Bescheinigung mangels nachvollziehbarer Angaben nicht anerkannt und dem Arbeitnehmer nach einigem Hin und Her eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen
Das Arbeitsgericht Köln schloss sich ihm an (Az.: 12 Ca 450/21)
Mit seiner beharrlichen Weigerung, den von seinem Arbeitgeber angeordneten und vom Kunden geforderten Mund-Nasen-Schutz zu tragen, hat der Arbeitnehmer wiederholt gegen vertragliche Pflichten verstoßen
Auch das Attest hielt laut DHZ vor Gericht nicht stand: Einerseits sei das Attest nicht aktuell – andererseits sei ein Attest ohne konkrete Diagnose eines Krankheitsbildes nicht ausreichend aussagekräftig eine Ausnahme von der Maskenpflicht rechtfertigen
Auch an der Schwere der angeblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen gab es Zweifel, da der Servicetechniker selbst die Gesichtsmaske als “rotzigen Lappen” bezeichnet hatte
FFP2-Masken und Hygienepläne: Wie können Arbeitgeber Bauarbeiter besser vor einer Ansteckung schützen? Im Zusammenhang mit der Virus-Mutation hatte die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) bereits im Herbst 2020 zu erhöhter „Corona-Vorsicht“ auf Baustellen und in Betrieben aufgerufen und flächendeckend FFP2-Masken gefordert – durch eine erhöhte Bereitstellung von Arbeitgebern
Der Zentralverband der Deutschen Bauindustrie (ZDB) und die BG Bau zogen nach: Aufgrund der Verschärfung der Pandemie-Lage stellten die Tarifpartner den Beschäftigten FFP2-Masken zur Verfügung
Zudem führten der Arbeitsmedizinische Dienst der BG Bau und die Betriebsärzte der Bauwirtschaft regelmäßiger Corona-Tests durch
Der Hauptgrund für die verstärkten Maßnahmen: „Im Winter gibt es weniger Rohbauarbeiten draußen an der frischen Luft
Dafür mehr Renovierungen und Innenausbau – und damit mehr Arbeiten in geschlossenen Räumen
Deshalb ist die Ansteckungsgefahr höher.“ allein“, betonte IG BAU-Chef Robert Feiger Ende 2020
„Wer monate- und oft jahrelang im gleichen Bauteam arbeitet, dem fehlt oft das kritische Risikobewusstsein.“ Dies ist insbesondere bei kleineren Bauunternehmen, Dachdeckern, Malern oder Gerüstbauern der Fall Vor allem ist es völlig verantwortungslos, dass viele Firmen ihren Baubulli immer noch nutzen, um einen Sammeltransport zur Baustelle zu machen, und oft reichen schon die Pausen im beheizten, viel zu engen Baucontainer.“ Um all dem vorzubeugen, müsse es mehr staatliche Arbeitsschutzkontrollen geben.“ „Es gibt eine neue Dimension der Ansteckungsgefahr am Arbeitsplatz“, sagt Feiger Selbsttests: Gesammelte Fakten zum Schnelltest Was ist ein Antigen-Schnelltest für zu Hause („Selbsttest“) und wie wird er angewendet?
In der Regel ist der Corona-Schnelltest für zu Hause oder genauer der Antigen-Schnelltest in einem Testkit erhältlich, das aus einer Bürste zur Probenentnahme in der Nase, der Flüssigkeit zur Verdünnung der Schleimhautprobe und dem Teststreifen besteht
„Der Preis für die Schnelltests auf dem Markt wird sich wohl bald bei deutlich unter zehn Euro pro Stück einpendeln“, prognostizierte Moritz Bubik, Geschäftsführer des Testherstellers Technomed, im Frühjahr 2021 im „Tagesspiegel“
Nicht zuletzt, weil der Markt für Schnelltests rasant wächst – laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) haben bereits mehr als 50 Hersteller Anträge auf Sonderzulassung für Laientests gestellt
© CARELINE GmbH & Co
KG
Die Anwendung funktioniert ähnlich wie die auf dem Markt befindlichen Antigen-Schnelltests für den Facharzt: Laut „Tagesspiegel“ wird eine Probe von den Schleimhäuten in Mund, Rachen oder Nase entnommen, verdünnt und auf eine aufgetragen Heruntergefallene Teststreifen
Wenn das Antigen in ausreichender Konzentration in der Probe vorhanden ist, bindet es an spezifische Antikörper in der Lösung und erzeugt mithilfe von Pigmenten einen dünnen Streifen im Fenster des Teststreifens
Je nachdem, ob nur ein Streifen erscheint (negativ) oder zwei Streifen erscheinen (positiv), ist der Test positiv oder negativ (siehe Beispielbild des Herstellers Careline)
Die Ergebnisse liegen in der Regel innerhalb von 15 bis 20 Minuten vor
Wie genau sind Schnelltests?
Auch der „Tagesspiegel“ fragte Technomed-Chef Moritz Bubik nach der Genauigkeit der Schnelltests
Seine Antwort: „Der Antigen-Schnelltest von Technomed hat eine Genauigkeit von 98 Prozent.“ Auch Siemens Healthcare weist auf eine hohe Genauigkeit von 97,3 Prozent hin
Bundesgesundheitsminister Prof
Dr
Karl Lauterbach warnte jedoch in der ARD-Talkshow „Anne Will“, dass „in sechs von zehn Fällen der Test negativ ausfällt, obwohl die getestete Person eigentlich positiv ist“
Laut „Tagesspiegel“ kann es aufgrund der hohen Spezifität zu keinen falsch positiven Tests kommen
Allerdings kommt es auf die korrekte Durchführung des Tests an: „Typische Fehler sind zum Beispiel, dass die Proben an der falschen Stelle entnommen werden, dass zu wenige Tropfen der Lösung auf den Teststreifen aufgetragen werden oder dass das Ergebnis falsch abgelesen wird “, sagt Bubik
Alle Genauigkeitsprozentsätze gelten nur, wenn der Test korrekt verwendet wird
Wo bekomme ich Schnelltests?
Für Privathaushalte sind Schnelltests in Apotheken, Drogerien und Discountern erhältlich, einige, wie der Test des Pharmariesen Roche, sind nur in Apotheken erhältlich
Laut „Spiegel“ starteten beispielsweise Aldi Nord und Aldi Süd am 6
März 2021 mit dem Verkauf
Die Drogeriemarktketten dm und Rossmann starteten laut „Pharmazeutischer Zeitung“ am 9
März 2021 mit dem Verkauf, aber genauso wie Aldi mit zunächst begrenzte Mengen pro Person und Haushalt
Steuererklärung: Fristen und zusätzliches „Corona-Formular“
Wie sollen Corona-Hilfen in der Steuererklärung erfasst werden?
Seit Frühjahr 2020 können Handwerksbetriebe, andere Gewerbebetriebe, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich durch die Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden, Corona-Hilfen beantragen
Aber egal ob Ob Soforthilfe, Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Wiederanlaufhilfe, Wiederanlaufhilfe Plus oder Überbrückungshilfe „I“, „II“, „III“ und „III Plus“ – alle Beihilfen müssen in der Steuererklärung genau angegeben werden
Und unabhängig davon, ob Chefs die Corona-Hilfe überhaupt in Anspruch genommen haben
Laut Steuerberater Roland Franz, geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, hat die Finanzverwaltung dafür ein Formular erstellt, das von allen Handwerksbetrieben ausgefüllt werden muss
Das zusätzliche Formular ist die sogenannte „Pflanzen-Corona-Hilfe“
„Die Pflicht ergibt sich aus dem Gesetz und ist Bestandteil der Steuererklärung“, erklärt Franz und ergänzt: „Unabhängig davon, ob Sie tatsächlich Corona-Hilfen in Anspruch genommen haben, müssen Sie oder der Steuerberater jetzt jede Steuererklärung abgeben, für welche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft , Gewerbe oder Selbständigkeit, ebenfalls dieses Formular ausfüllen und absenden.“ Die „Corona-Hilfsanlage“ ergänzt die Anlagen G, L und/oder S der Einkommensteuererklärung Der Zentralverband des Deutschen Handwerks erläutert, dass Corona-Zuschüsse steuerpflichtige Betriebseinnahmen sind, für die keine Steuerbefreiung gilt und daher gewinnsteigernd wirken
Aus diesem Grund muss laut Steuerberaterkammer München das Zusatzformular ausgefüllt werden, auch weil die Finanzämter alle Unternehmen – unabhängig davon, ob sie Corona-Hilfen erhalten haben oder nicht – auf Corona-Zuschüsse prüfen
Anhang „Corona-Hilfen“ hier: Welche Informationen haben die Finanzämter über erhaltene Corona-Hilfen?Im Zusammenhang mit dem „Corona-Hilfen-Anhang“ stellt sich schnell die Frage, wie die Finanzämter überhaupt prüfen können, ob die Angaben in der Steuererklärung zutreffen richtig oder in welchem Umfang die Beihilfe gewährt wurde.Wie die „Deutsche Handwerks Zeitung“ berichtet, müssen die auszahlenden Stellen die für die Unternehmer zuständigen Finanzämter über die ausgezahlten Leistungen elektronisch informieren Anzeige nach einer Anzeigeverordnung
Die Finanzämter sind eigentlich gut informiert über die Höhe der Corona-Soforthilfe, Überbrückungshilfe oder vergleichbarer Zuschüsse, die ein Unternehmen erhalten hat
In der elektronischen Nachricht werden folgende Informationen an das Finanzamt übermittelt: Antrags-ID
Gegenstand der Dienstleistung
Zahlungs-ID
Zahlungsdatum
Höhe der Zahlung
Bankdaten
Name des Teilnehmers
Anschrift der betroffenen Person
Steuernummer/Steuer-ID des Teilnehmers
Geburtsdatum des Teilnehmers
Habe ich durch die Auswirkungen des Corona-Virus mehr Zeit für die Steuererklärung?
Steuerberater haben alle Hände voll zu tun, gerade Hilfegesuche für Corona-geschädigte Unternehmen und Selbständige brauchen Zeit
Um ihnen für diese Aufgabe mehr Zeit zu geben, hat der Bundesrat am 12
Februar 2021 beschlossen, die Abgabefrist für die von Steuerberatern erstellte Steuererklärung von Ende Februar auf Ende August zu verlängern
Diese zunächst nur für die Steuererklärung 2019 eingeführte Regelung gilt nun auch für die Steuererklärung 2020
Laut Ecovis-Steuerberaterin Annette Bettker in Rostock sollen auch die Rückgabefristen für 2021 und 2022 auf den 30.06.2023 und 30.06.2023 bzw Detail: Abschreibungen, Verlustverrechnung, IAB, Steuererklärung und Stundung”)
Für Steuerpflichtige, die keinen Steuerberater beauftragt haben, gilt laut Experten der ARAG-Versicherung weiterhin die Frist zum 31
Juli des Folgejahres
Allerdings birgt die neu gewonnene Zeit auch Fallstricke
Prof
Dr
Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), mahnt: „Trotz Fristverlängerung sollten Steuererklärungen nicht länger als unbedingt nötig hinausgeschoben werden
Sonst laufen wir Gefahr, die späteren Steuererklärungen wie eine große Bugwelle vor uns herzuschieben.“ Stundungen: Steuerstundungen und Beitragsstundungen der Berufsgenossenschaft
Erlauben die Berufsgenossenschaften weiterhin Corona-bedingte Beitragsstundungen? Kaum Umsatz und dann der Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft? Wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mitteilt, können Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, Erleichterungen bei der Beitragszahlung beantragen
Wie diese genau aussehen, ist laut „Deutscher Handwerks Zeitung“ (DHZ) von BG zu BG unterschiedlich, hier die Maßnahmen in der DHZ-Kurzübersicht (mehr dazu hier): BG Bau: Wie vor der Corona-Pandemie können die versicherten Unternehmen ihren Beitrag nur in bestimmten Ausnahmefällen und zu einem Zinssatz von vier Prozent stunden
Ein Antrag hierfür kann über ein Online-Formular der BG Bau gestellt werden
Wie vor der Corona-Pandemie können die versicherten Unternehmen ihren Beitrag nur in bestimmten Ausnahmefällen und zu einem Zinssatz von vier Prozent stunden
Ein Antrag hierfür kann über ein Online-Formular der BG Bau gestellt werden
BG ETEM: Auch im Jahr 2022 besteht die Möglichkeit, die Beiträge coronabedingt bei der Berufsgenossenschaft Energie, Textil und Elektromedienprodukte (BG ETEM) zu stunden
Damit ein Antrag erfolgreich ist, müssen Unternehmen ihre wirtschaftliche Notlage nachweisen
Dies muss in Form einer E-Mail mit der Mitgliedsnummer und einer Begründung an die Adresse [email protected] erfolgen
Die Unternehmen sollten auch angeben, zu welchen Sätzen sie die Beitragsrückstellung kompensieren können
Auch die Berufsgenossenschaft Energie, Textil und Elektromedien (BG ETEM) hat 2022 die Möglichkeit, Beiträge coronabedingt zu stunden
Damit ein Antrag erfolgreich ist, müssen Unternehmen ihre wirtschaftliche Notlage nachweisen
Dies muss in Form einer E-Mail mit der Mitgliedsnummer und einer Begründung an die Adresse [email protected] erfolgen
Die Unternehmen sollten auch angeben, zu welchen Sätzen sie die Beitragsrückstellung kompensieren können
BGHM: Für Beitragsstundungen wegen der Corona-Pandemie müssen Unternehmen einen formlosen Antrag stellen und Zahlungsschwierigkeiten nachweisen
Die Abteilung Beiträge und Finanzen der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) beantwortet Fragen von Unternehmen zu diesem Thema
Sie ist unter der Telefonnummer 0800/99900801 oder per E-Mail an [email protected] erreichbar.
Für Beitragsstundungen aufgrund der Corona-Pandemie müssen Unternehmen einen formlosen Antrag stellen und Zahlungsschwierigkeiten nachweisen
Die Abteilung Beiträge und Finanzen der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) beantwortet Fragen von Unternehmen zu diesem Thema
Sie ist unter der Telefonnummer 0800/99900801 oder per E-Mail an [email protected] erreichbar
BGN: Betriebe der Gastronomie und Gastronomie sind in der Berufsgenossenschaft für Gastronomie und Gastgewerbe (BGN) versichert
Auch Schausteller und Unternehmen aus dem Lebensmittelhandel sind Mitglieder
Diese Branchen sind stark von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen
Vor diesem Hintergrund erlaubt die BGN weiterhin eine Beitragsstundung
Wie bei den anderen Berufsgenossenschaften ist ein Nachweis der wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich
Ein Antrag auf Stundung kann formlos über die Servicestelle der BGN gestellt werden
Erreichbar unter 0621/44561581 oder per E-Mail an [email protected]
Betriebe des Ernährungs- und Gastgewerbes sind in der Berufsgenossenschaft Ernährung und Gastgewerbe (BGN) versichert
Auch Schausteller und Unternehmen aus dem Lebensmittelhandel sind Mitglieder
Diese Branchen sind stark von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen
Vor diesem Hintergrund erlaubt die BGN weiterhin eine Beitragsstundung
Wie bei den anderen Berufsgenossenschaften ist ein Nachweis der wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich
Ein Antrag auf Stundung kann formlos über die Servicestelle der BGN gestellt werden
Erreichbar unter 0621/44561581 oder per E-Mail an [email protected]
BGHW: Bisher konnten Unternehmen oder freiwillig Versicherte, die ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten hatten, die Stundung in Anspruch nehmen
Je nach Höhe des Beitrags betraf dies die gesamte Summe oder 50 Prozent davon
In beiden Fällen war es zinslos
Eine Entscheidung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) über eine Verlängerung der Stundungsregelungen ist jedoch noch nicht gefallen
Fragen zum Thema können an die Service-Hotline 0621/53399001 oder per E-Mail an [email protected] gerichtet werden
Bisher konnten Unternehmen oder freiwillig Versicherte, die ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten hatten, von der Stundung Gebrauch machen
Je nach Höhe des Beitrags betraf dies die gesamte Summe oder 50 Prozent davon
In beiden Fällen war es zinslos
Eine Entscheidung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) über eine Verlängerung der Stundungsregelungen ist jedoch noch nicht gefallen
Fragen zum Thema können an die Service-Hotline 0621/53399001 oder per E-Mail an [email protected] gestellt werden
BGV: Die BG Verkehr hat die Stundung von Beiträgen aufgrund der Pandemie vereinfacht
Sie verzichtete auf die Erhebung von Zinsen
Diese Regelung galt jedoch nur für Unternehmen, die zuvor ihren Verpflichtungen nachgekommen waren
Auch im Jahr 2022 entscheiden feste Rückstellungsrichtlinien über die Bewilligung eines Antrags
Im Einzelfall besteht jedoch ein Ermessensspielraum, der Unternehmen zugute kommen kann
Anfragen und Anträge auf Stundung können über die E-Mail-Adresse [email protected] gestellt werden.
Die BG Verkehr hat die Beitragsstundung aufgrund der Pandemie vereinfacht
Sie verzichtete auf die Erhebung von Zinsen
Diese Regelung galt jedoch nur für Unternehmen, die zuvor ihren Verpflichtungen nachgekommen waren
Auch im Jahr 2022 entscheiden feste Rückstellungsrichtlinien über die Bewilligung eines Antrags
Im Einzelfall besteht jedoch ein Ermessensspielraum, der Unternehmen zugute kommen kann
Anfragen und Anträge auf Stundung können über die E-Mail-Adresse [email protected] gestellt werden
VBG: Anfang 2022 hat die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) auf den Einzug von Vorschüssen umgestellt
Beträgt der Mitgliedsbeitrag eines Unternehmens mehr als 5.000 Euro, wird er in vier über das Jahr verteilten Raten gezahlt
Dennoch besteht weiterhin die Möglichkeit, Ratenzahlungen und Stundungen zu beantragen
Wichtig sind eine Begründung für den Schritt und ein Zahlungsvorschlag
Die Antragstellung erfolgt über dieses Formular
Weitere Informationen finden Sie hier.
Anfang 2022 hat die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) auf den Einzug von Vorschüssen umgestellt
Beträgt der Mitgliedsbeitrag eines Unternehmens mehr als 5.000 Euro, wird er in vier über das Jahr verteilten Raten gezahlt
Dennoch besteht weiterhin die Möglichkeit, Ratenzahlungen und Stundungen zu beantragen
Wichtig sind eine Begründung für den Schritt und ein Zahlungsvorschlag
Die Antragstellung erfolgt über dieses Formular
Weitere Informationen finden Sie hier
BGW: Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ermöglicht die Stundung oder Zahlung von Beiträgen, wenn die Erhebung wegen Zahlungsschwierigkeiten nicht möglich ist
Weitere Informationen finden Sie hier
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ermöglicht die Stundung oder Zahlung von Beiträgen, wenn die Erhebung wegen Zahlungsschwierigkeiten nicht möglich ist
Weitere Informationen finden Sie hier
BGRCI: Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie (BGRCI) informiert auf ihrer Website über die Beitragszahlung
Ob weiterhin Corona-bedingte Stundungen gewährt werden, steht noch nicht fest
Gibt es beim Finanzamt Corona-bedingte Steuerstundungen?
Unternehmen können ihre Steuern stunden und Vorauszahlungen kürzen, um Liquidität zu sichern
Stunden können die Nachzahlung von Einkommensteuer, Gewerbe- oder Körperschaftsteuer sein
Allerdings handelt es sich dabei nur um eine vorübergehende Entlastung, der Staat fordert die Steuern erst zu einem späteren Zeitpunkt ein (mehr dazu im Artikel „Viertes Corona-Steuerhilfegesetz im Detail: Abschreibung, Verlustverrechnung, IAB, Steuererklärungen und Stundung“)
Das Bundesfinanzministerium listet in einem FAQ (häufig gestellte Fragen und Antworten) alle Möglichkeiten zur Steuerentlastung in der Corona-Krise auf
Ecovis-Steuerberaterin Anja Hausmann in Rostock: „Unternehmen erhalten mit ihrem Steuerbescheid eine Zahlungsaufforderung
Diese Zahlungsaufforderung kann derzeit jederzeit aufgeschoben werden
Zusätzlicher Vorteil: Im Moment müssen Sie für die Stundung keine Zinsen zahlen
Hausmann: „Wir empfehlen Ihnen, Ratenzahlungen mit Ihrem Finanzamt zu vereinbaren.“
Anders sieht es bei der Kürzung von Vorauszahlungen aus
Das Finanzamt berechnet die Vorauszahlungen auf Basis des Vorjahresgewinns
Unternehmer sollten gemeinsam mit ihrem Steuerberater den Umsatzausfall realistisch einschätzen
„Von einer Reduzierung auf null rate ich dringend ab“, sagt Hausmann, sollte sich der Umsatz dann anders entwickeln
Unternehmer können ihre Anzahlungen nachträglich kürzen lassen und erhalten dann tatsächlich Geld von ihren eigenen Anzahlungen zurück
„Aber auch hier gilt: Die Steuererklärung ist verrechnet“, sagt der Steuerberater, „wenn Unternehmer gut eingeschätzt haben, müssen sie nichts zurückzahlen
Wenn sie zu pessimistisch waren, dann auf jeden Fall.“ eine Nachzahlung zu leisten.” Das BMF-Schreiben zur Fristverlängerung für die Abgabe von Lohnsteuererklärungen in der Corona-Krise können Sie hier nachlesen: Höherer Verlustrücktrag: Wie viel können Unternehmer mit Verlusten aus Vorjahren verrechnen? Gewinne aus Vorjahren
Ermöglicht wird dies durch eine weitere Erhöhung des Verlustrücktrags auf maximal 10 Mio
Euro bzw
20 Mio
Euro bei Zusammenveranlagung
Die Maßnahme soll bis Ende 2023 gelten (mehr dazu im Artikel “Viertes Corona-Steuerhilfegesetz im Detail: Abschreibung, Verlustverrechnung, IAB, Steuererklärungen und Stundung”)
Diese Beträge waren bereits 2020 von einer (zwei bei Zusammenveranlagung) auf fünf (zehn bei Zusammenveranlagung) Millionen erhöht worden Damit kommen laut „Spiegel“ vor allem gesunde größere Unternehmen, die durch die Corona-Maßnahmen in finanzielle Engpässe geraten sind, schnell und unkompliziert an Geld folgendes Rechenbeispiel verdeutlicht: Gewinn 2019 Verlust 2020 Maximaler Verlustrücktrag Berechnung steuerpflichtig 10 Mio
Euro 15 Mio
Euro 5 Mio
Euro (alt) 10 Mio
Euro
–5 Millionen Euro 5 Millionen Euro 10 Millionen Euro 15 Millionen Euro 10 Millionen Euro (neu) 10 Millionen Euro
–10 Millionen Euro 0 Euro
Über dieses Beispiel kann sich der Unternehmer freuen – konkret zahlt er für 2019 gar keine Steuern
Und das gilt rückwirkend: Bereits gezahlte Steuern für 2019 werden vollständig erstattet
Mehrwertsteuer: Wie kann ich von der Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie profitieren?
Für die Gastronomie bleibt die Mehrwertsteuer bei sieben Prozent
Diese Sonderregelung sollte ursprünglich im Juni 2021 auslaufen, später wurde aber beschlossen, sie bis Ende 2022 zu verlängern
Voraussetzung, um von der Regelung profitieren zu können: Sie benötigen einen Gastronomiebetrieb – beispielsweise eine Bäckerei oder Konditorei mit einem angeschlossenes Café – und dieses Café muss auch geöffnet sein
Hier liegt das Problem: Bei einem theoretisch immer möglichen Shutdown nützt die Mehrwertsteuersenkung überhaupt nichts
An dieser Stelle bleibt die Hoffnung, dass es zu keinem weiteren Lockdown kommt
Homeoffice: Steuerfreie Zuschüsse und Arbeitsschutz
Welche steuerlichen Vorteile erhalten Homeoffice-Mitarbeiter? Steuerpflichtige können eine Homeoffice-Pauschale von fünf Euro (maximal 600 Euro) pro Tag geltend machen, an dem sie ausschließlich von zu Hause aus arbeiten
Dabei spielt es nach Angaben der ARAG Versicherung keine Rolle, ob Sie zu Hause im Arbeitszimmer oder am Küchentisch arbeiten
Diese Regelung wurde bereits mehrfach verlängert – aktuell gilt sie bis Ende 2022
Welche Regelungen gelten im Home Office in Sachen Arbeitsschutz – und gilt dort auch die gesetzliche Unfallversicherung?
Wie in einem Unternehmen gelten auch im Homeoffice das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Der Arbeitgeber muss also dafür sorgen, dass Arbeitnehmer an ihren heimischen Bildschirmarbeitsplätzen nicht ihre Gesundheit gefährden – und gesetzeswidrig handeln, wenn sie sich nicht an diese Vorschriften halten
Auch Verschwiegenheitspflichten im Homeoffice sind ein sensibles Thema
Alle wichtigen Geschäftsunterlagen sollten von Ihren Mitarbeitern vor der Einsichtnahme durch Dritte geschützt werden
Mitarbeiter sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auch zu Hause zu wahren
Laut Experten der ARAG Versicherung gilt die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auch im Homeoffice
Dienstliche Tätigkeiten im Büro sind ebenso versichert wie der Weg ins Unternehmen oder zum Kunden
Der Weg zur Arbeit beginnt übrigens erst vor der Außentür des Wohnhauses, wie das Sozialgericht Karlsruhe entschied
Daher liegt kein sogenannter Wegeunfall vor, wenn ein Arbeitnehmer im Homeoffice in der eigenen Wohnung oder in einem anderen Stockwerk des Hauses arbeitet und dort auf dem Weg zum Arbeitsplatz einen Unfall erleidet (SG Karlsruhe, Az.: S 4 U 675/10)
Auch der Weg vom Büro zur Kaffeemaschine ist zu Hause nicht unfallversichert (SG München, Az.: S 40 U 227/18)
Kurzarbeitergeld (KUG): Gesetzliche Regelungen und praktische Tipps
Wie genau funktioniert der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld laut Gesetz? Die Sonderregelungen zum erleichterten Zugang zur Kurzarbeit sollen laut Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bis mindestens Ende Juni 2022 gelten
Ein Grund für die Verlängerung sind laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Versorgungsengpässe für Baustoffe, die unter anderem vielen Handwerksbetrieben Probleme bereiten
Kurz zusammengefasst beinhalten die Sonderregelungen folgende Punkte: Wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten im Betrieb ausfallen, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden – ohne Sonderregelungen lag die Schwelle bei 30 Prozent der Belegschaft, die Leiharbeitnehmer erhalten können Kurzarbeitergeld
Die Bundesagentur für Arbeit erstattet die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer zahlen, vollständig
Ab Oktober wird allerdings nur noch die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeit gezahlt
Nutzt ein Unternehmen die Zeit der Kurzarbeit zur Weiterqualifizierung der Beschäftigten, werden laut DHZ die vollen Sozialversicherungsbeiträge weitergezahlt
Damit will die Bundesregierung einen Anreiz schaffen, Kurzarbeitszeiten für die Weiterbildung von Beschäftigten zu nutzen
Wie erhalten Unternehmen Kurzarbeitergeld? Lieferengpässe, die wie oben beschrieben im Zusammenhang mit dem Corona-Virus entstehen, oder Betriebsschließungen können für die vom Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmer zu einem Anspruch auf Kurzarbeitergeld führen
Voraussetzung für den Bezug ist, dass die übliche Arbeitszeit vorübergehend erheblich reduziert wird
Das Kurzarbeitergeld gilt, wenn Lieferungen pandemiebedingt ausbleiben oder der Betrieb aufgrund staatlicher Schutzmaßnahmen geschlossen ist.
Unternehmen, die Kurzarbeitergeld beantragen wollen, müssen die Kurzarbeit zunächst bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden
Sie prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind
Kurzarbeitergeld kann unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu 21 Monate gewährt werden
Es wird in der Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt und beträgt 67 bzw
60 Prozent der Differenz zwischen dem Nettolohn, der ohne Arbeitsausfall gezahlt worden wäre, und dem Nettolohn aus dem tatsächlich bezogenen Lohn
Auch Beschäftigte, deren Chef Kurzarbeit angeordnet hat, können Kurzarbeitergeld beantragen
Weitere Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit unter folgendem Link: arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus
Die Arbeitgeber-Hotline der Bundesagentur erreichen betroffene Handwerker-Chefs unter der Telefonnummer: 0800/45555-20.
Eine neue Alternative dazu ist der Chatbot „UDO“, der im Rahmen des „wirvsvirus“-Hackathons entwickelt wurde Telefonnummer
Das Projekt wird unter anderem vom Bund und der Techniker Krankenkasse unterstützt
Das digitale Tool navigiert Arbeitgeber leicht verständlich durch das Formular zur Meldung von Kurzarbeitergeld an die Bundesagentur für Arbeit
Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen für das Kurzarbeitergeld erfüllen?
Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld ist an vier Voraussetzungen geknüpft: Es muss ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegen
Das Unternehmen muss mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen
Die betroffenen Mitarbeiter dürfen vor Beginn der Kurzarbeit nicht gekündigt worden sein
Der Arbeitgeber muss den Arbeitsausfall in dem Monat melden, in dem die Kurzarbeit beginnt
Wie lange die Notfallpakete?
Die Regelungen zum Kurzarbeitergeld treten im Zuge eines beschleunigten Gesetzgebungsverfahrens rückwirkend zum 1
März 2020 in Kraft und wurden bis zum 30
Juni 2022 befristet
Gibt es „Härtefallregelungen“ für Beschäftigte in besonders von Kurzarbeit betroffenen Branchen? -Arbeitszeit?
Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzumildern, hat der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD am 22
April 2020 Verbesserungen des Kurzarbeitergeldes in Abhängigkeit von der Dauer der Kurzarbeit beschlossen
Die neuen Regelungen gelten zudem bis zum 31
Juni 2022
Bislang zahlt die Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 Prozent, für Eltern 67 Prozent des entgangenen Nettoeinkommens
Dieser Betrag erhöht sich ab dem vierten Monat für Arbeitnehmer, die mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, auf 70 Prozent des Lohnausfalls und ab dem siebten Monat des Bezugs auf 80 Prozent
Für Beschäftigte mit Kindern, die mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, beträgt die Erhöhung ab dem vierten Bezugsmonat 77 Prozent und ab dem siebten Bezugsmonat 87 Prozent
Kann ich mit steuerlichen Entlastungen für Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld rechnen?
Bei 100 Prozent Kurzarbeitergeld erhalten Kinderlose (zumindest in den ersten drei Monaten) nur noch 60 Prozent ihres bisherigen Nettoverdienstes
Beschäftigte mit Kindern bekommen 67 Prozent
Aus diesem Grund haben viele Handwerksunternehmer ihren Beschäftigten einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld gezahlt und teilweise das Kurzarbeitergeld um bis zu 100 Prozent des bisherigen Nettoentgelts erhöht
Laut Ecovis-Steuerberater Dirk Eichler in Zittau sind diese Zuschüsse mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 30.06.2020 ab März 2020 in gewissen Grenzen rückwirkend steuerfrei
„Das Finanzamt erstattet dem Arbeitgeber die zu viel gezahlte Lohnsteuer, sobald die Lohnabrechnungen des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber berichtigt wurden“, sagt der Steuerberater
„Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Steuerrückerstattung, zahlt der Arbeitgeber diese an den Arbeitnehmer aus.“ Um die Steuerrückerstattung zu bekommen, sollten Sie prüfen, ob Sie Zuschüsse netto oder brutto gezahlt haben – wie das im Einzelnen funktioniert, lesen Sie im Artikel „Zuschuss zum Kurzarbeitergeld: Unternehmer bekommen jetzt Geld vom Finanzamt zurück “
Eine Neuberechnung bzw
Korrektur der Zuschüsse in der Lohnbuchhaltung ist immer notwendig
In welchen Fällen müssen Unternehmen Kurzarbeitergeld zurückzahlen? In seltenen Fällen ist es laut der Steuerberatung Ecovis auch möglich, dass die Bundesagentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld in voller Höhe zurückfordert
Zum Beispiel, wenn die Angaben in der Kurzarbeitsanzeige falsch waren und kein erheblicher Arbeitsausfall vorlag
Die Agentur für Arbeit prüft beispielsweise, ob der Arbeitsausfall hätte vermieden werden können
Ist der Arbeitsausfall nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft, entfällt auch der Anspruch auf Kurzarbeitergeld
Und: Das Kurzarbeitergeld kann auch entfallen, wenn die Corona-Pandemie nicht mehr der Grund für die Kurzarbeit ist
Denn andere Gründe, wie branchenübliche, branchenbedingte oder saisonale Gründe, begründen keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld
Kürzt Kurzarbeit den Urlaubsanspruch meiner Mitarbeiter?
Wie die „Volksstimme“ berichtet, kann es vorkommen, dass Kurzarbeit auch den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern schmälert: „Der Europäische Gerichtshof hat 2012 (Az.: C-229/11, C-230/11) entschieden, dass dies der Fall ist ist möglich, wenn eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Arbeitgeber könnten den Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers proportional zur Arbeitszeitverkürzung kürzen
Bei „Kurzarbeit Null“ erlischt der Urlaubsanspruch für den betreffenden Zeitraum dann vollständig
In jedem Fall erhalten Arbeitnehmer laut Bredereck auch während der Kurzarbeit ihr gewohntes Gehalt im Urlaub
Müssen meine Mitarbeiter durch das Kurzarbeitergeld mit Steuernachzahlungen rechnen?
Mit dem Ende der Beratungen zum Jahressteuergesetz 2021 steht fest: Bezieher von Kurzarbeitergeld können beim Progressionsvorbehalt nicht mit Erleichterungen rechnen – trotz monatelanger Diskussion konnte sich die große Koalition nicht auf bessere Bedingungen einigen Kurzarbeiter
Vielen Betroffenen drohen hohe Steuernachzahlungen
Der Grund: Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei
Allerdings erhöht sie den Steuersatz für die sonstigen Einkünfte der Arbeitnehmer – also vor allem für das regelmäßige Entgelt, aber auch beispielsweise Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag (letzterer wirkt sich bei den meisten Steuerpflichtigen endgültig in der Steuererklärung 2020 aus)
Die „Deutsche Handwerks Zeitung“ macht dies anhand einer Beispielrechnung deutlich, bei der eine verheiratete Arbeitnehmerin mit ihrem Ehemann im Jahr 2020 ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro erzielte
Aufgrund der Corona-Krise erhielten beide im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld in Höhe von 17.000 Euro
Fällig Aufgrund der Progressionsklausel ist für 2020 mit einer höheren Steuerbelastung von 2.209,85 Euro zu rechnen
Steuerbelastung 2020 ohne Kurzarbeitergeld
(Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) 8.430,78 Euro
(Einkommensteuersatz 14,86 Prozent) Steuerbelastung 2020 mit Kurzarbeitergeld
(Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) 10.640,63 Euro
(Einkommensteuersatz 18,75 Prozent) Höhere Steuerbelastung 2020 durch Bezug von Kurzarbeitergeld in Höhe von 2.209,85 Euro
Was sich zunächst nach eklatanter Ungerechtigkeit anhört – nämlich durch Kurzarbeit für weniger Einkommen noch mehr Steuern zu zahlen – ist für Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher, für Die SPD-Bundestagsfraktion ist laut „Süddeutscher Zeitung“ aber durchaus fair: Wer inklusive Kurzarbeitergeld das gleiche Einkommen (Anm
d
Red.: wegen Kurzarbeit geringer) bekommt wie jemand, der das ganze Jahr über regelmäßig gearbeitet hat müssen ebenfalls mit dem gleichen Steuersatz besteuert werden
Ohne die Progressionsklausel läge allerdings der Steuersatz für die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer niedriger.“ Damit würden die vielen Arbeitnehmer in den sogenannten systemrelevanten Berufen zurückfallen, die müssen ihren Bruttolohn voll versteuern, benachteiligt“, sagt Tillmann
Allerdings sei die Zahl der Arbeitnehmer, die für 2020 Steuern nachzahlen müssten, „voraussichtlich geringer als befürchtet“
Überbrückungshilfen „II“, „III“, „III Plus“ und „IV“
Was sind die Neuerungen der Überbrückungshilfe „IV“ gegenüber der Überbrückungshilfe „III Plus“? Mit der Überbrückungshilfe werden feste Betriebskosten bezuschusst
Nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums bleiben die bewährten Zugangsvoraussetzungen für die Überbrückungshilfe „III Plus“ für die Überbrückungshilfe „IV“ grundsätzlich erhalten
Unternehmen müssen weiterhin einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Referenzmonat 2019 nachweisen und erhalten ihre Betriebskosten vollständig erstattet
Neu ist jedoch, dass Unternehmen in der Überbrückungshilfe „IV“ auf Empfehlung des Bundesrechnungshofs ab einem Umsatzausfall von 70 Prozent nur noch bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet werden
Im Rahmen der Überbrückungshilfe „III Plus“ waren es noch satte 100 Prozent
„Beschäftigte und Unternehmen brauchen jetzt Planungssicherheit zur Überwindung der letzten Durststrecke“, sagte der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in einer Pressemitteilung
„Damit erweitern wir den bewährten Instrumentenmix aus Kurzarbeitergeld und Corona-Wirtschaftshilfe.“ Förderzeitraum: bis 30
Juni 2022
bis 30.06.2022 Maximale Förderhöhe: Bei Erstantragstellung werden Vorschüsse in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat oder insgesamt bis zu 300.000 Euro)
Unternehmen, die aufgrund von Corona-Verordnungen freiwillig wegen Ineffizienz geschlossen haben, können zunächst befristet vom 1
bis 31
Januar 2022 die Überbrückungshilfe IV beantragen
Bei Erstantragstellung werden Vorschusszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung (maximal 100.000 Euro pro Monat oder insgesamt bis zu 300.000 Euro) gewährt
Unternehmen, die aufgrund von Corona-Verordnungen freiwillig wegen Ineffizienz geschlossen haben, können befristet vom 1
bis 31
Januar 2022 einen Antrag auf Überbrückungshilfe IV stellen
Antragsberechtigung: Die Überbrückungshilfe IV kann nur durch Dritte beantragt werden
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler aus allen Branchen, deren Geschäftstätigkeit vor dem 1
November 2020 aufgenommen wurde
Außerdem darf diese nicht vor dem 30.09.2021 bzw
vor der Auszahlung des Stipendiums endgültig eingestellt worden sein
Außerdem muss zum 29.02.2020 bzw
zum 30.06.2021 mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt sein
Eine Ausnahme bilden die Solo-Selbstständigen und die Ein-Personen-GmbH (etc.) im Hauptberuf
Der Jahresumsatz darf 2020 bis zu 750 Millionen Euro betragen
Die Begrenzung gilt nicht für Unternehmen, die unmittelbar von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, sowie Unternehmen der pyrotechnischen Industrie, des Großhandels und der Reisebranche
Die Überbrückungshilfe IV kann nur über Dritte beantragt werden
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler aus allen Branchen, deren Geschäftstätigkeit vor dem 1
November 2020 aufgenommen wurde
Außerdem darf diese nicht vor dem 30
September 2021 bzw
vor Auszahlung des Zuschusses dauerhaft eingestellt worden sein
Außerdem muss zum 29.02.2020 bzw
zum 30.06.2021 mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt sein
Eine Ausnahme bilden die Solo-Selbstständigen und die Ein-Personen-GmbH (etc.) im Hauptberuf
Der Jahresumsatz darf 2020 bis zu 750 Millionen Euro betragen
Die Begrenzung gilt nicht für Unternehmen, die unmittelbar von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, sowie Unternehmen der pyrotechnischen Industrie, des Großhandels und der Reisebranche
Vergleichszeitraum: Als Vergleichszeitraum dienen die Monate Juli, August und September 2019
Solo-Selbständige im Haupterwerb können alternativ Januar oder Februar 2020 als Vergleichszeitraum verwenden
Kleinere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Selbstständige der Freien Berufe können auch den monatlichen Durchschnitt des Jahresumsatzes 2019 zum Vergleich heranziehen
Als Vergleichszeitraum dienen die Monate Juli, August und September 2019
Solo-Selbständige im Hauptberuf können alternativ Januar oder Februar 2020 als Vergleichszeitraum verwenden
Auch Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Selbständige der Freien Berufe können den monatlichen durchschnittlichen Jahresumsatz 2019 zum Vergleich heranziehen
Eigenkapitalzuschuss (zusätzlich zum Fixkostenersatz): Ab einem monatlichen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent im Durchschnitt im Dezember 2021 und Januar 2022 erhalten Antragsberechtigte einen Eigenkapitalzuschuss in Höhe von 30 Prozent auf die Summe möglicher Fixkosten Erstattungen für jeden Fördermonat, in dem sie antragsberechtigt sind
Und: Unternehmen, die von der Absage der Advents- und Weihnachtsmärkte betroffen sind, erhalten einen erhöhten Eigenkapitalzuschuss von 50 Prozent auf die Summe möglicher Fixkostenerstattungen für jeden Monat, in dem sie antragsberechtigt sind, sofern sie Umsatzeinbußen aufweisen von mindestens 50 Prozent im Dezember 2021.
Ab einem monatlichen Umsatzrückgang von durchschnittlich mindestens 50 Prozent im Dezember 2021 und Januar 2022 erhalten Antragsberechtigte für jeden Monat der Antragsberechtigung einen Eigenkapitalzuschuss von 30 Prozent auf die Summe möglicher Fixkostenerstattungen
Und: Unternehmen, die von der Absage der Advents- und Weihnachtsmärkte betroffen waren, erhalten für jeden Fördermonat, in dem sie antragsberechtigt sind, einen erhöhten Eigenkapitalzuschuss von 50 Prozent auf die Summe möglicher Fixkostenerstattungen, sofern sie einen Einbruch erleiden Umsatz von mindestens 50 Prozent im Dezember 2021 aufweisen
Rückzahlung: Der Zuschuss wird als Vorschuss ausgezahlt, eine Endabrechnung nach Ablauf der Förderung ist zwingend erforderlich
Je nach Höhe des tatsächlichen Umsatzes von Juli bis März 2022 muss der Zuschuss ggf
(anteilig) zurückgezahlt werden
Auch eine Erhöhung des Zuschusses im Rahmen der Schlussabrechnung ist möglich
Der Zuschuss wird als Vorschuss ausgezahlt, eine Endabrechnung nach Ablauf der Förderung ist zwingend erforderlich
Je nach Höhe des tatsächlichen Umsatzes von Juli bis März 2022 muss der Zuschuss ggf
(anteilig) zurückgezahlt werden
Auch eine Erhöhung des Zuschusses im Rahmen der Schlussabrechnung ist möglich
Digitalisierungsförderung: Investitionen in die Digitalisierung können mit der Überbrückungshilfe „IV“ bis zu 10.000 Euro im Förderzeitraum beanstandet werden
Investitionen in die Digitalisierung können mit der Überbrückungshilfe „IV“ bis zu 10.000 Euro im Förderzeitraum beantragt werden
Gerichtskostenzuschuss: Gerichtskosten, „die der Schuldner in einer Sanierungssache oder einer Sanierungsmoderation zu tragen hat“, sind mit bis zu 20.000 Euro monatlich förderfähig
Gerichtskosten, “die der Schuldner in einer Sanierungssache oder einer Sanierungsmoderation zu tragen hat”, sind bis zu 20.000 Euro pro Monat April 2022 anrechenbar
Frist für die Schlussabrechnung: Die Schlussabrechnung muss bis zum 30
Juni 2022 eingereicht werden
Was sind die neuen Features der Überbrückungshilfe „III Plus“? Die Überbrückungshilfe “III Plus” ist für Betriebe gedacht, die auch im dritten und vierten Quartal 2021 stark von coronabedingten Schließungen und Einschränkungen betroffen sind
“Wir unterstützen diese Betriebe weiter”, zitiert die “Deutsche Handwerks Zeitung” aus der ehemaliger Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier
Wie er mitteilte, orientieren sich die Förderbedingungen für die Überbrückungshilfe „III Plus“ weitgehend am Vorbild der Überbrückungshilfe „III“ (siehe Abschnitt „Wie funktioniert die Beantragung der Überbrückungshilfe?“)
Die Anträge können wie bisher auch über Dritte wie Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden
Die gesamte Überbrückungshilfe III Plus können nur Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent beantragen
Nach Angaben der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerprüfungsgesellschaft Dr
Küffner & Partner durch die Überbrückungshilfe „III Plus“ gegenüber der Überbrückungshilfe „III“
Förderzeitraum: 1
Juli 2021 bis 31
März 2022
1
Juli 2021 bis 31
März 2022
Maximale Fördersumme (insgesamt pro Monat): Bis zu 10.000.000 Euro
Antragsberechtigung bis 10.000.000 Euro: Die Geschäftstätigkeit muss vor dem 1
November 2020 aufgenommen worden sein
Außerdem darf diese nicht vor dem 30
September 2021 bzw
vor Auszahlung der Förderung dauerhaft eingestellt werden
Außerdem muss mindestens ein Arbeitnehmer am 29.02.2020 oder 30.06.2021 beschäftigt sein oder es handelt sich um einen Solo-Selbstständigen oder eine Ein-Personen-GmbH (etc.) im Hauptberuf
Die Geschäftstätigkeit muss vor dem 1
November 2020 aufgenommen worden sein, um aufgenommen zu werden.
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