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Immobilien in Spanien kaufen oder mieten – immowelt.de Update New
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Tipps zum Immobilienkauf in Spanien: Nebenkosten, Steuern, Vertragsrecht
Der spanische Immobilienmarkt ist einer der beliebtesten für Immobilienkäufer aus Deutschland
Schöne Strände, das mediterrane Klima, gutes Essen – es gibt viele Gründe für die Beliebtheit des südeuropäischen Königreichs
Beim Immobilienkauf sollten die Deutschen jedoch mit Vorsicht vorgehen – nicht nur wegen der möglichen Sprachbarriere
Den Lebensabend auf einer Finca in Spanien verbringen – davon träumen viele Deutsche
Doch beim Immobilienkauf in Spanien gibt es einiges zu beachten
Foto: pixelliebe/fotolia.com
Der Immobilienmarkt in Spanien boomte Anfang der 2000er Jahre
Aber so stark wie das Pendel ausschlug, so schwang es auch auf die andere Seite
Als die Immobilienblase platzte, brachen die Preise ein, da es ein Überangebot an Immobilien auf dem Markt gab
Langsam aber sicher hat sich der Immobilienmarkt in Spanien erholt, die Preise steigen und haben teilweise wieder das Vorkrisenniveau erreicht
Aber das gilt nicht für das ganze Land
Vor allem im Landesinneren können Interessenten zum Beispiel mit einer abgelegenen Finca noch Schnäppchen machen
Zahlen und Fakten Wie groß ist Spanien? Spanien ist rund 506.000 Quadratkilometer groß und hat rund 46,4 Millionen Einwohner
Die Amtssprache ist Spanisch, aber regional werden auch Katalanisch, Galicisch und Baskisch gesprochen
Die spanische Hauptstadt ist Madrid, die Währung ist Euro
Welche Staatsform hat Spanien? Die Staatsform ist eine parlamentarische Erbmonarchie
Der derzeitige König ist Felipe VI
Wie ist Spanien aufgeteilt? Spanien ist in 17 autonome Gemeinschaften unterteilt (Andalusien, Aragon, Asturien, Balearen, Baskenland, Extremadura, Galicien, Kanarische Inseln, Kantabrien, Kastilien-La Mancha, Kastilien und León, Katalonien, La Rioja, Madrid, Navarra, Region Murcia und Valencia) sowie zwei autonome Städte (die Exklaven Ceuta und Melilla in Afrika)
Wo liegt der größte Teil Spaniens? Der Hauptteil des Landes liegt auf der Iberischen Halbinsel in Südwesteuropa
Nachbarländer sind Frankreich, Portugal, Gibraltar und Andorra
Spanien ist eines der beliebtesten Reiseziele der Deutschen
Einige wählen das Königreich im Südwesten Europas auch als Land, in dem sie leben, wenn sie in Rente gehen
Da sich EU-Bürger ohne Visum in den Mitgliedsstaaten der Union niederlassen dürfen, werden sie beim Immobilienkauf in Spanien den spanischen Staatsbürgern gleichgestellt
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Hauptwohnsitz oder einen Zweit- oder Ferienwohnsitz handelt
Wer jedoch nach Spanien auswandert, ohne dort zu arbeiten, muss nachweisen, dass er krankenversichert ist und über ausreichende Existenzmittel verfügt
Es ist auch ratsam, Spanisch zu lernen, um sich in Ihrem neuen Zuhause verständigen zu können
Aus verschiedenen Gründen ist es auch ratsam, beim Immobilienkauf in Spanien einen möglichst unabhängigen, kompetenten und vertrauenswürdigen Berater, Rechtsanwalt oder Übersetzer hinzuzuziehen
Einerseits wird die mögliche Sprachbarriere überwunden
Spätestens beim Kaufvertrag sollten sich Deutsche, die nicht genug Spanisch sprechen, einen vertrauenswürdigen Dolmetscher holen
Wichtig: Honorar vorher absprechen und schriftlich festhalten! Die spanischen Honorarsätze sind meist nicht sehr kundenfreundlich und bieten beispielsweise Anwälten die Möglichkeit kräftig abzukassieren
Außerdem ist Vorsicht geboten: Auch deutsche Berater vor Ort sind leider kein Garant für Seriosität
Manche nutzen die Ignoranz von Interessenten aus und nutzen ihre eigenen Landsleute aus
Für Immobilienkäufe in Spanien gilt dagegen spanisches Recht
Die deutsche Gesetzgebung und Gepflogenheiten dürfen nicht auf den Grundstückskauf übertragen werden
Finden Sie die richtige Immobilie in Spanien
Ein Ferienhaus in Spanien hat seinen Reiz
Bei der Suche nach der passenden Immobilie sollten sich Käufer Zeit nehmen
Foto: mmphoto/fotolia.com
Die Suche nach der richtigen Immobilie in Spanien sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden
Da das Königreich nicht gleich um die Ecke liegt, sollten Interessenten sich vorab Informationen zur Immobilie zusenden lassen, damit die Unterlagen geprüft werden können
So können unnötige Fahrten vermieden werden
Es ist auch ratsam, sich Zeit zu nehmen
Denn gerade unter Zeitdruck können Fehler passieren, die Sie am Ende teuer zu stehen kommen
Da ein Immobilienkaufvertrag in Deutschland ohne notarielle Beurkundung nicht gültig ist, glauben viele deutsche Käufer, dass eine Unterschrift auf einem normalen Zettel ohnehin nichts bedeutet
Aber in Spanien ist das anders: Egal, ob der Vertrag einen Vorvertrag, eine Kaufoption oder einen anderen Namen hat, entscheidend ist der Inhalt
Die dort festgelegten Pflichten sind vollständig zu erfüllen
Auch ohne notarielle Beurkundung
Vor der Unterzeichnung sollten Sie daher genau prüfen, was unterschrieben wird
Interessenten sollten sich vor Vertragsunterzeichnung die erforderliche Baugenehmigung zeigen lassen
Dies gilt für geplante Neubauten und Bestandsimmobilien gleichermaßen
Eine fehlende Genehmigung könnte später zu Problemen führen
Im schlimmsten Fall droht Abriss
Wenn Sie sich für eine Immobilie in Küsten- oder Strandnähe interessieren, sollten Sie sich mit dem Küstengesetz (Ley de Costas) vertraut machen
Dies wurde geschrieben, um die Küste zu schützen
In bestimmten Schutzzonen darf es nicht gebaut werden
Wer es trotzdem tut oder eine Bestandsimmobilie in der Schutzzone kauft, dem droht Enteignung oder Abriss
Vor dem Kauf sollte auch die Notwendigkeit von Reparaturen abgeklärt werden
Es ist ärgerlich und teuer, wenn Käufer nach dem Kauf plötzlich feststellen, dass ihnen unerwartete Kosten entstehen
Die Überprüfung kostet Zeit und Geld, kann aber später Ärger vermeiden
Generell sollten Interessenten vorher genau kalkulieren und die laufenden Kosten, wie Steuern, Zölle und Gebühren nicht vergessen
So funktioniert der Immobilienkauf in Spanien
In Spanien ist ein notarieller Kaufvertrag nicht zwingend, auch ein privatschriftlicher Vertrag ist ausreichend
Foto: Dash/fotolia.com
Bei Verträgen gelten beispielsweise die Vorschriften des spanischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Código Civil) zu Gestaltung, Inhalt, Rechten und Pflichten, Formerfordernissen und Vertragsstrafen
Damit ein verbindlicher Vertrag zustande kommt, sind folgende Vertragsbestandteile wichtig: Höhe des Kaufpreises und die Zahlungsmodalitäten
wenn der Verkäufer verheiratet ist, die Zustimmung oder Vollmacht des Ehegatten
Die Versicherung des Verkäufers, dass er alle Zölle und Steuern bezahlt hat
Verordnung darüber, wer Notargebühren und Kapitalertragsteuer zahlt
Zusicherungen des Verkäufers über den Zustand der Immobilie
Zusicherung des Verkäufers, dass die Immobilie leer steht oder vermietet ist
Jeder Vertrag ist eine individuelle Vereinbarung zwischen zwei Parteien und sollte daher individuell erstellt werden
Experten raten dringend von Vertragsformen ab, da diese meist zum Vorteil des Verkäufers ausgestaltet sind
Die Formulare können jedoch als Leitfaden dienen, damit nichts Wichtiges vergessen wird
Ist das passende Objekt gefunden und der Preis verhandelt, steht der Eigentumsübertragung kaum noch etwas im Wege
An diesem Punkt gibt es zwei Handlungsmöglichkeiten:
Kauf im Titulus-Modus Lehrling: Dies ist ein zweistufiger Prozess
Der erste Schritt ist der Abschluss eines privatschriftlichen Kaufvertrages – der Titel (titulo) – und die Übergabe der Sache – der Modus (modo)
In diesem Fall werden Sie zwar Eigentümer, aber nicht in das Grundbuch – das spanische Pendant zum deutschen Grundbuch – eingetragen
Im schlimmsten Fall könnte dies dazu führen, dass ein betrügerischer Verkäufer die Immobilie ein zweites Mal verkauft oder nachträglich verpfändet
Abschluss eines notariellen Kaufvertrages: Hier wird der Kaufvertrag notariell beurkundet und das Eigentum auf den Käufer übertragen
Der notarielle Kaufvertrag ist Voraussetzung für die Eintragung in das Grundbuch
In der Praxis werden beide Möglichkeiten meist kombiniert
Typisch für Spanien ist es, zunächst einen privatschriftlichen Kaufvertrag für die Immobilie abzuschließen
Diese ist für beide Vertragsparteien vollumfänglich bindend und begründet Rechte und Pflichten
Beispielsweise verpflichtet sich der Verkäufer, die Immobilie an den Käufer zu verkaufen
Gleichzeitig verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises
In der Regel muss der Käufer an dieser Stelle etwa zehn Prozent des Preises bezahlen
Wichtig: Auch mündliche Absprachen haben Gültigkeit, auch wenn sie im Streitfall schwer zu beweisen sind
Später wird dann ein notarieller Kaufvertrag (Escritura Pública de Compraventa) geschlossen
Diese wird vom Notar (Notario) nicht vorgenommen, sondern nur beglaubigt
Es empfiehlt sich, einen Rechtsanwalt mit der Kaufabwicklung zu beauftragen
In Spanien ist es üblich, dass der finanzielle Teil mit dem Termin beim Notar abgeschlossen wird
Ein Treuhandgeschäft wie in Deutschland über den Notar ist in Spanien nicht üblich
Das birgt ein gewisses Risiko
Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich bei einem Treuhänder zusätzlich abzusichern – sofern der Verkäufer zustimmt
Gerade die Küstenregionen – wie hier in der Region Valencia Peniscola – sind bei deutschen Auswanderern beliebt
Foto: steftach/fotolia.com Mallorca – viele Deutsche leben bereits auf der Mittelmeerinsel
Auch im Landesinneren, wie in Valldemossa
Foto: Balate Dorin/fotolia.com Städte wie Granada im Süden Spaniens sind wegen ihres Klimas und der konstanten Temperaturen besonders attraktiv
Foto: JackF/fotolia.com Auch bei Deutschen sind die Kanaren sehr beliebt
Der Hafen von Puerto Mogan auf Gran Canaria versprüht Urlaubsfeeling
Foto: TIMDAVIDCOLLECTION/fotolia.com
Zahlt der Käufer, muss er dem Notar nachweisen können, woher das Geld stammt oder wie es bezahlt wurde
Für Bargeld ist beispielsweise ein Einfuhrnachweis erforderlich
Wird die Immobilie hingegen fremdfinanziert, reicht der Darlehensvertrag als Nachweis
Damit soll der Geldwäsche Einhalt geboten werden
Sie können auch mit einem bankbestätigten Scheck bezahlen
Auf keinen Fall per Banküberweisung vor der notariellen Beurkundung
Kommt der Vertrag doch nicht zustande, müssen eventuell geleistete Zahlungen gerichtlich zurückgefordert werden
Diese Verfahren können sich über Jahre hinziehen
Achtung Während in Deutschland auch Notare für die Beratung und Abwicklung des Immobilienkaufs zur Verfügung stehen, beurkundet der spanische Notar nur
Das Gesetz verlangt zwar, dass er vor der Beurkundung das Grundbuch einsieht, verzichtet der Käufer jedoch auf die Eintragung, entfällt diese Pflicht
Reicht die Zeit für eine Registereinsicht nicht aus, wird häufig im Vertrag ein Passus aufgenommen, dass der Notar den Registerauszug aus Gründen der Dringlichkeit nicht eingeholt hat und die Vertragsparteien darauf verzichten
Davon wird jedoch dringend abgeraten!
Jahrzehntelang war es in Spanien üblich, den Kaufpreis im notariellen Kaufvertrag – dessen Kopie auch an das Finanzamt geschickt wird – niedriger anzusetzen als eigentlich vereinbart, um Steuern und Abgaben zu sparen
Diese sogenannte Unterverbriefung wird vom Finanzamt seit mehreren Jahren mit sehr strengen und sehr teuren Konsequenzen verfolgt
Heute sind Notare gesetzlich verpflichtet, bei jeder Grundstücksübertragung eine Kontrollmeldung an das Finanzamt abzugeben
Dies gibt den Finanzbehörden die Möglichkeit, genauer hinzuschauen
Zum Schutz vor Steuerbetrug ist zudem gesetzlich geregelt, dass die spanischen Steueridentifikationsnummern (Número de Identificación Fiscal – NIF) beider Vertragsparteien im notariell beglaubigten Vertrag niedergeschrieben werden, um sowohl den Verkäufer als auch den Käufer identifizieren zu können
Auch die fehlende Nummer im Vertrag ist ein Grund, nicht ins Grundbuch eingetragen zu werden
Ausländer erhalten statt der NIF eine NIE – Número de Identidad de Extranjeros
Diese Nummer muss persönlich oder mit notarieller Vollmacht bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle beantragt werden
Personen, die nicht beabsichtigen, nach Spanien zu ziehen, können einen Antrag über die spanische Botschaft oder über die Generalkonsulate stellen
Die NIE stellt diese nicht aus, sondern fungiert als Antragsübermittler
Benötigt wird:
Reisepass oder Personalausweis für EU-Bürger und eine leserliche Kopie davon
Ausgefülltes, aber nicht unterschriebenes Antragsformular in zweifacher Ausfertigung – die Formulare können bei den Generalkonsulaten heruntergeladen werden
Je nach Konsulat ist eine Bearbeitungsgebühr in unterschiedlicher Höhe zu entrichten
Wichtig ist, dass alle Angaben auf Spanisch gemacht werden – auch wenn der Bewerber kein Spanisch spricht
Die NIE wird auch benötigt, wenn Sie ein Bankkonto in Spanien eröffnen möchten
Das spanische Grundbuch und seine Feinheiten
In Spanien ist die Eintragung ins Grundbuch nicht zwingend erforderlich
Aber es ist empfehlenswert
Foto: matousekfoto/fotolia.com
Spricht man vom spanischen Grundbuch, ist das Grundbuch (Registro de la Propiedad) gemeint
Der Begriff Grundbuch hat sich in Spanien eingebürgert, wohl um den Deutschen einen Hinweis darauf zu geben, was es mit dem Grundbuch auf sich hat
Es gibt gravierende Unterschiede zwischen dem deutschen Grundbuch und dem spanischen Grundbuch: Das Grundbuchblatt in Deutschland besteht aus dem Inventar – der Bezeichnung des Grundstücks laut Kataster – und drei Abschnitten
Der Eigentümer, die Hypotheken oder Grundschulden und alle anderen Belastungen werden in den Abteilungen gesondert erfasst
Diese Art der Registrierung gibt es in Spanien nicht
Das Liegenschaftskataster wird laufend aktualisiert, unabhängig davon, ob es sich um einen Eigentümerwechsel oder eine Hypothek handelt
Das macht es viel schwerer zu lesen
Wenn Sie sich anmelden möchten, benötigen Sie den notariell beglaubigten Kaufvertrag und den Nachweis, dass die Steuern bezahlt wurden
In Spanien ist die Eintragung in das Register nicht obligatorisch
Es ist jedoch ratsam, dies durchführen zu lassen
Denn solange der alte Eigentümer eingetragen ist, könnte er die Immobilie im schlimmsten Fall wieder verkaufen oder weiter belasten
Wurde die Immobilie mehrfach von einem betrügerischen Verkäufer verkauft, verliert derjenige, der sich nicht im Grundbuch eingetragen hat
Auch wenn sie den Kauf deutlich früher abgeschlossen haben als die Person, die den Eintrag vornehmen ließ.
Wenn der Verkäufer nicht als Eigentümer registriert ist, können Käufer nicht ohne ein zusätzliches Verfahren registriert werden
Dieser Prozess ist ohne professionelle Unterstützung praktisch nicht durchführbar
Und bis es fertig ist, bleibt ungewiss, ob der Käufer überhaupt ins Grundbuch eingetragen werden kann
Daher ist vor dem Kauf unbedingt zu prüfen, ob der Verkäufer im Grundbuch eingetragen ist und ob die Immobilie eventuell noch belastet ist
Eine für den rechtsgültigen Immobilienerwerb wichtige Information findet sich jedoch nicht im Grundbuch: ob der Eigentümer verheiratet ist und in welchem Güterstand die Ehe besteht
Denn sofern nicht anders geregelt, sind spanische Ehen Leistungsgemeinschaften
In diesem Fall gehört die Immobilie beiden Ehegatten, auch wenn nur einer von ihnen im Grundbuch eingetragen ist
Daher bedarf der Verkauf von Immobilien der Zustimmung beider Partner
Käufer sollten daher unbedingt die Einverständniserklärung oder eine Vollmacht des anderen Ehepartners vorzeigen lassen, da ohne diese der Verkauf nichtig ist
Ein Problem dabei ist, dass sich der Käufer so sehr auf die Ehrlichkeit des Verkäufers verlässt, da es keine andere Möglichkeit gibt, vorher herauszufinden, ob die Zustimmung des Ehepartners erforderlich ist oder nicht
Aufgrund der Komplexität der spanischen Grundbucheintragung sollten deutsche Käufer vor Besichtigung eines Objekts vor Ort einen Registerauszug anfordern
Es ist in einer nicht zertifizierten Form (nota informativa simple) oder in einer zertifizierten und ausführlichen Version (certificación) erhältlich
In der Regel sollte die einfache Variante für den Immobilienkauf ausreichen
Einen seriösen Verkäufer erkennen Sie in der Regel daran, dass er den Registerauszug bereits hat oder schnell besorgen kann
Es reicht jedoch nicht aus, die Immobilie mit dem Ort, der Straße oder der Hausnummer zu benennen
Notwendig ist die sogenannte Quellenangabe, also die Angabe der Buchnummer, der Seite und der Nummer des Eintrags
Der Fundort wird nach Eintragung auf dem notariellen Kaufvertrag vermerkt und ist dort nachzulesen
Kaufoption: Reservierungsoption für Unentschlossene
Nicht alle Interessenten können sich schnell entscheiden
Das müssen sie auch nicht
Denn in Spanien besteht die Möglichkeit der Kaufoption
Dies ermöglicht es dem Kaufinteressenten, das Grundstück oder die Immobilie zumindest vorübergehend zu reservieren, um einen Verkauf an eine andere Person zu vermeiden
Voraussetzung ist natürlich, dass der Verkäufer mitmacht
Ein privatschriftlicher Kaufvertrag ist an dieser Stelle nicht erforderlich, der Käufer sollte sich jedoch vom Verkäufer schriftlich die Option einräumen lassen
Verkäufer akzeptieren diese Option in der Regel, wenn kein anderer Käufer in Sicht ist oder er vom Kaufinteressenten eine finanzielle Gegenleistung erhält
Besteht diese schriftliche Option, sollte eine Vertragsstrafe in bestimmter Höhe verbucht werden, falls die Immobilie anderweitig verkauft wird
Gebühren und Kosten beim Immobilienkauf in Spanien
Beim Kauf einer Immobilie in Spanien fallen neben dem eigentlichen Kaufpreis noch eine Reihe weiterer Kosten und Steuern an, die der Käufer im Vorfeld berücksichtigen sollte
Foto: mediaphotos/fotolia.com
Beim Kauf einer Immobilie fallen neben dem normalen Kaufpreis noch eine Reihe weiterer Kosten an
Die zu zahlenden Steuern und Abgaben sind vergleichsweise hoch
Diese zusätzlichen Kosten für Steuern sollten von Käufern berücksichtigt werden:
Vermögensübertragungssteuer (Grunderwerbssteuer) – ITP oder IGIC
Mehrwertsteuer – IVA
Rechtsdokumentsteuer – AJD
unter bestimmten Voraussetzungen: Kapitalertragsteuer
unter bestimmten Voraussetzungen: Kapitalertragsteuer
Vermögensübertragungssteuer
Der Kauf von gebrauchten Immobilien (viviendas de segunda mano) unterliegt einer Grunderwerbsteuer, die in Spanien als Grunderwerbssteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales) – abgekürzt: ITP – bezeichnet wird
Sie liegt je nach Region zwischen sechs und zehn Prozent des Kaufpreises
Die Kanaren haben hier einen Sonderstatus: Statt der ITP müssen Käufer dort sieben Prozent Erwerbssteuer zahlen
Diese Steuer heißt Impuesto General Indirecto Canario – IGIC
Die Grunderwerbsteuer ist innerhalb von 30 Tagen an das Finanzamt abzuführen
Es erfolgt jedoch keine Zahlungsaufforderung
Sie sollte jedoch so schnell wie möglich bezahlt werden, da die Quittung für die Eintragung in das Grundbuch erforderlich ist
Mehrwertsteuer
Handelt es sich bei der Immobilie um einen Neubau direkt vom Bauunternehmen, dann fällt keine Grunderwerbssteuer an, sondern die Mehrwertsteuer (Impuesto sobre el Valor Añadido – IVA)
Bei Häusern und Wohnungen beträgt die IVA zehn Prozent, auf den Kanaren sieben Prozent
Gewerbeimmobilien und Garagen machen jeweils 21 Prozent aus
Sie ist direkt an den spanischen Unternehmer zu zahlen, der sie dann an die spanischen Steuerbehörden abführt
Kaufinteressenten sollten bei Verhandlungen mit dem Bauherrn unbedingt darauf achten, ob die Mehrwertsteuer bereits im Preis enthalten ist oder ob sie noch obendrauf kommt
Rechtsdokumentsteuer
Egal ob Vermögensübertragungssteuer oder Mehrwertsteuer – die Urkundensteuer (Impuesto de Actos Jurídicos Documentados – AJD) muss in Spanien immer bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages abgeführt werden
Sie liegt je nach Region zwischen 0,1 und 1,5 Prozent des Kaufpreises
Sie wird auch Stempelsteuer genannt, weil sie die Beglaubigung besteuert
Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer ist vergleichbar mit der deutschen Spekulationssteuer: Der Verkäufer muss seinen Gewinn versteuern
Unter Umständen kann die Zahlung aber auch beim Käufer verbleiben
Nämlich dann, wenn ein ausländischer Verkäufer dem Finanzamt nicht mehr zur Verfügung steht
Für diesen Fall wurde in Spanien die Regelung eingeführt, dass der Käufer, der mit dem Verkaufserlös eigentlich nichts zu tun hat, drei Prozent des im notariellen Kaufvertrag genannten Kaufpreises an das Finanzamt abzuführen hat
Es empfiehlt sich daher, diese drei Prozent des Kaufpreises beim Immobilienkauf in Spanien mit einem Nicht-Spanier einzubehalten und erst auszuzahlen, wenn der Verkäufer seine Steuerschuld beglichen hat
Dies sollte jedoch im Notarvertrag vermerkt werden
Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragssteuer (Impuesto sobre el Incremento del Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana – IIVTNU, auch bekannt als Plusvalía) wird oft mit der Kapitalertragssteuer verwechselt
Beim Verkauf eines Hauses fallen grundsätzlich beide Steuern an
Während die Kapitalertragsteuer Teil der Einkommensteuer ist, geht die Kapitalertragsteuer an die Gemeinde oder Stadt
Besteuert wird der Wertzuwachs der Immobilie, nicht die Immobilie selbst
Auch diese Steuer ist grundsätzlich vom Verkäufer zu entrichten
Wenn der Verkäufer jedoch ein nichtansässiger Ausländer ist, haftet nach spanischem Recht der Käufer.
Sonstige Kaufkosten
Außerdem müssen Makler, Notare und ggf
der Anwalt bezahlt werden
Die von spanischen Maklern gezahlte Gebühr variiert in der Regel zwischen drei und fünf Prozent des Kaufpreises
Ob der Verkäufer oder der Käufer zahlen muss, ist unterschiedlich geregelt
Verpflichtet ist grundsätzlich derjenige, der dem Makler den Maklerauftrag erteilt hat
In der Praxis schlagen Makler häufig eine eigene Provision auf den mit dem Verkäufer vereinbarten Preis auf, sodass der Käufer beim Verkauf der Immobilie zum geforderten Preis automatisch die gesamte Maklergebühr zahlt
Eine Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer ist möglich.
Das Anwaltshonorar ist in Spanien frei verhandelbar
Allerdings geben die Rechtsanwaltskammern Empfehlungen heraus, die eine grobe Orientierung sein können
In der Regel betragen die Gebührensätze 1,5 bis 2 Prozent des Gesamtkaufpreises
Für den Notar und die Eintragung ins Grundbuch fallen je nach Komplexität der erstellten notariellen Urkunde in der Regel zwischen 0,3 und 2,5 Prozent an
Sonstige Kosten nach dem Immobilienkauf
Käufer sollten auch nach dem Kauf einer Immobilie die Kosten im Auge behalten
Neben Wasser, Strom und Abfallentsorgung sind auch Grund- und Einkommenssteuern zu entrichten
Foto: rh2010/fotolia.com
Wie in Deutschland müssen auch in Spanien die laufenden Kosten berücksichtigt werden
Dazu gehören Wasser, Abwasser, Strom, Müll, Versicherungen, Grundsteuer und Einkommenssteuer, die auch in Spanien fällig wird, wenn Sie eine Immobilie selbst nutzen
Es kann auch eine Vermögenssteuer anfallen
Auch wenn es sich nur um ein Ferienhaus handelt, ist die jährliche Einkommensteuererklärung in Spanien beim Besitz einer Immobilie obligatorisch
Dabei ist zu unterscheiden, ob eine beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt
Unbeschränkt steuerpflichtig ist, wer sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält oder seinen Hauptwohnsitz im Königreich hat
Das bedeutet, dass alle weltweiten Einkünfte und Vermögenswerte in Spanien veranlagt und in einer Einkommensteuererklärung (Declaración de la Renta de las Personas Físicas) vorgelegt werden müssen
Allerdings ist zu beachten, dass zwischen Deutschland und Spanien ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht
Ist eine Person sowohl in Spanien als auch in Deutschland ansässig, so ist sie in dem Staat steuerlich ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Bindungen hat
Kann diese nicht ermittelt werden, bestimmt in der Regel die Staatsangehörigkeit, wo die Person Steuern zahlen muss
Wer eine Immobilie besitzt, sich aber weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält, gilt per Gesetz als Gebietsfremder und ist somit beschränkt steuerpflichtig
Der Eigentümer muss Einkommensteuer auf Einkünfte aus seinem Eigentum auf spanischem Boden zahlen
Auch die Eigennutzung des Grundstücks zählt zu den Einkünften
Je nach Nutzung unterscheidet sich die Besteuerung der Immobilie: Die Immobilie wird vermietet: Die Einkünfte daraus müssen versteuert werden
Es kommt darauf an, ob die Immobilie nur zeitweise oder dauerhaft vermietet wird
Bei der Vermietung an Feriengäste sind die Mieteinnahmen mit 19 Prozent zu versteuern
Diese Steuer wird sofort nach Eingang der Miete fällig und ist innerhalb eines Monats zu entrichten
: Die Einkünfte hieraus sind zu versteuern
Es kommt darauf an, ob die Immobilie nur zeitweise oder dauerhaft vermietet wird
Bei der Vermietung an Feriengäste sind die Mieteinnahmen mit 19 Prozent zu versteuern
Diese Steuer wird sofort nach Erhalt der Miete fällig und ist innerhalb eines Monats zu entrichten
Die Immobilie wird vom Eigentümer genutzt: Für die Berechnung der Steuerschuld ist der Katasterwert maßgebend
Diese kann bei der jeweiligen Gemeinde beantragt werden
Von diesem Wert werden zwei Prozent angesetzt, es sei denn, der Katasterwert wurde seit 1994 fortgeschrieben – was bei den meisten Objekten der Fall ist – dann sind es nur noch 1,1 Prozent
Der Steuersatz hierauf beträgt 19 Prozent
Achtung Als gebietsfremder Immobilieneigentümer in Spanien sollten Sie einen Fiskalvertreter benennen
Wichtige Lieferungen werden ohne diesen Vertreter nicht angenommen
Das kann teure Folgen haben
Verwaltungsakte werden dann in Spanien durch öffentliche Zustellung wirksam und ohne Wissen des Eigentümers rechtskräftig
Fiskalvertretungen übernehmen beispielsweise die Gestorías
Das sind Servicestellen für alle Arten von Verwaltungsverfahren, die sich meist auf einen bestimmten Bereich spezialisiert haben.
Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 31.12
des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht und die errechnete Steuer abgeführt werden
Deutsche können den Betrag auch über ein deutsches Konto zahlen
Die Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles – IBI) wird auf der Grundlage des Katasterwertes berechnet – ein vom Finanzamt festgesetzter Wert der Immobilie
Je nach Gemeinde kommt ein Steuersatz von 0,4 bis 1,1 Prozent zur Anwendung
Besonderheiten, Lage, Klima – ein Überblick
Spanien hat mehr zu bieten als nur Strände und Meer
Es ist ein hoch entwickeltes Land mit viel Kultur, Natur und gutem Essen
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Das Königreich Spanien bietet eine vielfältige Flora und Fauna
Zudem ist die Infrastruktur in Spanien vor allem in den Küstenregionen gut ausgebaut
Auf den meisten Inseln gibt es Flughäfen, sodass diese von Deutschland aus in wenigen Stunden zu erreichen sind
Spanien gilt als hoch entwickeltes Land
Die Lebenshaltungskosten sind vergleichbar mit Deutschland, aber die Löhne sind etwas niedriger als hier
Ein weiterer Faktor für die Popularität Spaniens ist das Wetter
Die Kanaren sind wegen ihres Klimas bei Deutschen besonders beliebt
Die Temperaturen sind dort das ganze Jahr über fast gleich
Dass das Wetter in Spanien ansonsten eher wechselhaft ist und im Nordosten des Landes teilweise sogar sehr kühl und regnerisch sein kann, kommt für manche überraschend
Erwarten Sie lieber die glühende Hitze einer Costa del Sol
Wer nach Spanien auswandern oder zumindest ein Ferienhaus kaufen möchte, sollte sich vorab über das regionale Klima erkundigen, um später keine bösen Überraschungen zu erleben
Auch in scheinbar einfachen Fällen sollten Deutsche beim Immobilienkauf in Spanien auf einen fachkundigen Berater zurückgreifen
Sein Honorar beträgt in der Regel nur einen Bruchteil des Schadens, vor dem er den Käufer schützt
Stand: April 2018
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Besteuerung Privater in Spanien – Einkommensteuer Spanien Aktualisiert
Die steuerliche Ansässigkeit wird angenommen, wenn die natürliche Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hat, sich also entweder länger als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien aufhält (sog. persönliche Ansässigkeitsprüfung) oder wenn sich der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Spanien befindet, insbesondere die wirtschaftlichen Interessen, wie …
+ ausführliche Artikel hier sehen
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Individuelle Besteuerung – Spanische Einkommenssteuer usw
Natürliche Personen unterliegen der spanischen Einkommenssteuer (IRPF, Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas – Spanische Einkommenssteuer)
Jede autonome Region erhebt eine Vermögenssteuer (IP, Impuesto sobre el Patrimonio)
Es gibt keine separate Steuer auf Kapitalgewinne, da Kapitalgewinne als steuerpflichtiges Einkommen gezählt werden
A
Spanische Einkommenssteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, IRPF)
I
Steuersubjekt
Die Art und Weise, wie natürliche Personen steuerpflichtig sind, hängt davon ab, ob sie als in Spanien ansässig gelten
Von einem steuerlichen Wohnsitz wird ausgegangen, wenn die natürliche Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hat, sich also mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien aufhält (sog
Wohnsitzprüfung) oder wenn der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen, insbesondere wirtschaftlichen, in Spanien liegt Interessen, wie z
B
eine unselbständige, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit, dort ausgeübt werden (Prüfung der wirtschaftlichen Ansässigkeit)
Eine verheiratete Person gilt als ansässig, wenn der dauerhafte Ehegatte und die unterhaltsberechtigten Kinder in Spanien ansässig sind
Hier ist jedoch der Gegenbeweis zulässig
Darüber hinaus halten sich natürliche Personen spanischer Staatsangehörigkeit, die ihren neuen Wohnsitz in einem Niedrigsteuerland oder einer Steueroase nachweisen können, für den Erhebungszeitraum des Wechsels weiterhin in Spanien auf ihren Wohnsitz und für die folgenden vier Erhebungszeiträume steuerpflichtig (Wegesteuer Spanien)
Es ist zu beachten, dass eine natürliche Person grundsätzlich für das gesamte Kalenderjahr seit dem Wohnsitzwechsel als Ansässiger oder Nichtansässiger gilt gilt nicht als Unterbrechung der Erhebungsfrist
Das Steuerdomizil wird durch eine Bescheinigung der zuständigen Steuerbehörde des entsprechenden Landes nachgewiesen
Ein solches Zertifikat ist ein Jahr gültig
Zu beachten ist, dass das Vorliegen einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis nicht zwangsläufig zu einer Steuerpflicht führt, was im umgekehrten Fall entsprechend gilt
3) Besteuerung durch Spanien, Wegzugsbesteuerung in Deutschland ist durch das deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen ausgeschlossen
Bei steuerlicher Ansässigkeit gelten die progressiven Steuersätze aus der sogenannten „obligación personal“, unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse, bei fehlender steuerlicher Ansässigkeit und damit beschränkter Steuerpflicht spezifische Feststeuersätze gemäß „obligación real“
(siehe unten).
Seit 2004 können natürliche Personen, die durch die Verlegung ihres Wohnsitzes nach Spanien steuerlich ansässig werden, für den Veranlagungszeitraum, in dem die Wohnsitzverlegung erfolgt, und für die folgenden fünf Jahre unter bestimmten Voraussetzungen wählen, ob sie anspruchsberechtigt sind die „Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas“, die in Spanien der unbeschränkten Steuerpflicht oder der beschränkten Steuerpflicht nach der „Impuesto sobre la Renta de no Residentes“ (INR, Besteuerung von „Nichtansässigen“) unterliegen möchten “)
Diese umgangssprachlich „Lex Beckham“ genannte Regelung setzt jedoch voraus, dass Sie sich vor dem Umzug nach Spanien nicht 10 Jahre auf spanischem Hoheitsgebiet aufgehalten haben, der Umzug auf einem Arbeitsvertrag beruht, die Arbeit tatsächlich in Spanien für ein spanisches Unternehmen stattfindet , eine spanische Kapitalgesellschaft oder für die Betriebsstätte einer gebietsfremden Gesellschaft in Spanien vorgesehen ist, und dass die Vergütung aus diesem Arbeitsverhältnis nicht von der „Impuesto sobre la Renta de no Residentes“ befreit ist
Wählt der Steuerpflichtige die Besteuerung nach dem „Impuesto sobre la Renta de no Residente“, unterliegt er der beschränkten Grundsteuerpflicht
Zweck dieser Norm ist es insbesondere, entsandte Führungskräfte mit hohem Einkommen zu einer Investition in Spanien zu bewegen darauf hingewiesen, dass es trotz Umzug nach Spanien und Aufgabe desselben in Deutschland (bei Beibehaltung ggf
unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland im Einzelfall prüfen) hinsichtlich deutscher inländischer Einkünfte zu einer beschränkten Steuerpflicht kommen kann einen konkreten Bezug zu Deutschland haben und im Gesetz ausdrücklich erwähnt werden: Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung eines Grundstücks in Deutschland, Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb in Deutschland, Einkünfte aus einer selbstständigen oder unselbständigen Tätigkeit in Deutschland, Einkünfte aus einer inländischen Verpflichtung deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommen ist eine Anrechnung der deutschen Steuer auf die in Spanien anfallende Steuer auf das Weltvermögen des unbeschränkt Steuerpflichtigen möglich ot unterliegen einem Quellensteuerabzug (z
einkommensteuerpflichtige Arbeitslöhne), ist zuvor eine Veranlagung in Deutschland erforderlich
Individuelle Doppelbesteuerungsabkommen sind zu beachten
Unabhängig von den Einschränkungen aus den Doppelbesteuerungsabkommen (z
B
im Hinblick auf die ausgeschlossene erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht in Deutschland) ist eine Besteuerung durch die deutschen Finanzbehörden zum Zeitpunkt der Ausreise unter bestimmten Voraussetzungen immer möglich (Auswanderungsbesteuerung)
Dabei handelt es sich um eine einmalige Belastung, deren Hauptanwendungsbereich die Besteuerung stiller Reserven ist, die in einer qualifizierten Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft des zum Zeitpunkt des Wegzugs noch voll steuerpflichtigen Steuerpflichtigen verkörpert sind
Damit behält sich Deutschland eine letzte Zugriffsmöglichkeit auf die stillen Reserven vor, die ansonsten erst bei der Realisierung im Ansässigkeitsstaat besteuert würden
Persönliche Voraussetzung für diese Wegzugsbesteuerung im engeren Sinne ist, dass die natürliche Person mindestens 10 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war
Sachlich betrachtet werden im Privatvermögen gehaltene Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre erfasst
Neben dem Besteuerungsgrund bei Wegzug gibt es vier Wegzugssurrogate, die die gleichen Rechtsfolgen haben
Die Rechtsfolgen aller Besteuerungsanlässe werden wiederum durch drei Ausnahmen begrenzt
Die Wegzugsbesteuerung wird auch ausgelöst, wenn:
eine im Inland nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person erwirbt Anteile im Sinne der Vorschrift im Wege der unentgeltlichen Rechtsnachfolge durch Schenkung zwischen dem Lebenden oder Erwerb von Anteilen infolge des Doppelbesteuerungsabkommens von Todes wegen als in einem anderen ansässig Zustand
Ausgenommen ist, dass der Steuerpflichtige Aktien oder Teile der Aktien aus seinem inländischen Privatvermögen aussondert und einer ausländischen Betriebsstätte zuordnet
Der fiktive Veräußerungsgewinn wird dann ermittelt, indem die Differenz zwischen dem Marktwert der Anteile zum Zeitpunkt des Ausscheidens und den historischen Anschaffungskosten berechnet wird
Diese wird Bestandteil der regelmäßigen Einkommensteuerbemessungsgrundlage, es sei denn, es greift eine der drei Ausnahmen zu: Ist die sofortige Anrechnung der Steuer mit einer erheblichen Härte für den Steuerpflichtigen verbunden, kann er gegen Sicherheitsleistung eine maximal fünfjährige verzinsliche Stundung beantragen
Die Zurückstellung kann bei der Veräußerung der Aktien oder in vergleichbaren Fällen widerrufen werden
Die Antragspflicht und Sicherheitsleistung bei Umzug in einen anderen EG/EWG-Staat ist europarechtlich bedenklich und wurde kürzlich vom EuGH für europarechtswidrig erklärt
EWG-Mitgliedsstaat) und nach Wegzug von einem Staat in den anderen vergleichbar mit seinem Heimatstaat unbeschränkt steuerpflichtig ist, ist eine antrags-, zins- und fristlose Stundung möglich
Diese kann jedoch im Umsetzungsprozess widerrufen werden und ist zudem mit umfassenden Berichtspflichten verbunden
Bei Widerruf der Stunden muss eine Abschreibung zugunsten des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden
Der Steueranspruch erlischt rückwirkend, wenn der Steuerpflichtige innerhalb von fünf Jahren nach dem Umzug in ein Drittland nach Deutschland zurückkehrt und die Anteile zwischenzeitlich nicht veräußert hat
Eine Verlängerung der Fünfjahresfrist um weitere fünf Jahre ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Gleiches gilt bei Wegzug und Rückkehr in einen EG/EWG-Mitgliedsstaat (z
B
von Deutschland nach Spanien)
In diesem Fall gibt es keine zeitliche Begrenzung, sondern alles hängt davon ab, dass die Anteile während der Zeit nicht im europäischen Ausland verkauft wurden, es keinen Wegzugssurrogat gibt und die unbeschränkte Steuerpflicht nach dem Weggang fortbesteht
II
Steuergegenstand
Ansässige Personen sind unbeschränkt steuerpflichtig, d.h
ihr weltweites Einkommen ist in Spanien steuerpflichtig, sofern nicht ein anderer Staat aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens zur Besteuerung berechtigt ist
Gebietsfremde unterliegen mit ihren Einkünften aus spanischen Quellen der beschränkten Steuerpflicht
Das zu versteuernde Einkommen wird je nach Quelle oder Herkunft in Einkommenskategorien eingeteilt: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Einkünfte aus Kapital,
gewerbliche Einkünfte
Kapitalgewinn,
Altersvorsorge und andere Leistungen
Vergütung von Geschäftsführern und Vorständen oder sonstigen Vertretungsorganen
Einkünfte aus Immobilienvermögen
zusätzliches Einkommen
Zweit- und Ferienwohnungsbesteuerung (fiktive Besteuerung des Nutzungswertes)
nationale und internationale Punch-Through-Besteuerung
Einkünfte aus Kapitalanlagegesellschaften in Steueroasen
Einkünfte sind grundsätzlich in dem Jahr zu versteuern, in dem sie erzielt wurden
Auch die mit ihrer Verwirklichung verbundenen Aufwendungen sind im jeweiligen Jahr grundsätzlich abzugsfähig.
Bei Ehegatten erfolgt eine individuelle Berechnung auf Ebene der Einkommensermittlung
Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit und damit zusammenhängende Aufwendungen werden nur dem Ehegatten zugerechnet, der die Einkünfte erzielt
Rentenzahlungen sind darin nicht enthalten
Diese werden grundsätzlich dem Empfänger zugerechnet
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne sind hingegen den Personen zuzurechnen, denen die zugrunde liegenden Vermögenswerte nach den entsprechenden Güterständen zuzurechnen sind
Für den Fall, dass die Ehegatten in Gütergemeinschaft leben, teilen sich die Ehegatten das Vermögen zu gleichen Teilen, es sei denn, es lässt sich ein anderer Verteilungsschlüssel rechtfertigen
Wurde zwischen den Ehegatten jedoch eine Gütertrennung vereinbart, so wird der betreffende Vermögensgegenstand vollständig dem Eigentümer zugerechnet
Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit werden der natürlichen Person zugerechnet, die das Gewerbe regelmäßig und unmittelbar betreibt
Grundlage für die Berechnung der Steuer ist die Aufteilung der Einkünfte des Steuerpflichtigen aus den oben genannten Kategorien in laufende Einkünfte und außerordentliche Einkünfte
Die ordentliche Steuerbemessungsgrundlage umfasst den Nettobetrag der laufenden Einkünfte (Saldo aus positiven und negativen Einkünften unter Berücksichtigung von Veräußerungsgewinnen und -verlusten aus dem Verkauf von Vermögenswerten und Zeichnungsrechten auf Aktien, die weniger als 1 Jahr im Besitz des Steuerpflichtigen sind)
Der Saldo des laufenden Einkommens wird um allfällige Zulagen wie Familienzulagen oder Pensionskassen gekürzt
Außerordentliche Einkünfte hingegen sind Veräußerungsgewinne und -verluste aus dem Verkauf von Vermögenswerten und Bezugsrechten auf Aktien, die der Steuerpflichtige länger als 1 Jahr besaß
Zu den steuerfreien Einkünften gehören Entschädigungen für Verletzungen, Abfindungen für bestimmte Abfindungsgrade, Unterhaltszahlungen für Kinder, Leistungen der Sozialversicherung für Schwerbehinderte und Gehälter, die in ein anderes Land entsandt werden
Allerdings sind die jeweiligen Höchstgrenzen zu beachten
III
Steuerpflichtige Ereignisse Einkommensteuer Spanien
1
Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit
Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit sind dort steuerpflichtig, wenn sie aus einer auf spanischem Hoheitsgebiet ausgeübten persönlichen Beschäftigung stammen
Sie ergeben sich aus den Einkünften (alle Arten von Gegenleistungen und Vorteilen, die der Arbeitnehmer für seine persönliche Arbeitsleistung unmittelbar oder mittelbar erhält) abzüglich steuerlich abzugsfähiger Aufwendungen und etwaiger Freibeträge
Gleiches gilt für Abfindungen aus der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
Zu den abzugsfähigen Aufwendungen (Schlussregelung im Gesetz) gehören Sozialversicherungsbeiträge, Gewerkschaftsbeiträge, Pflichtbeiträge an Berufsgenossenschaften, gesetzlich vorgeschriebene Aufwendungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Arbeitnehmerfreibetrag
Allerdings sind hier die jeweiligen Höchstgrenzen zu beachten
Sonstige Aufwendungen wie Fahrtkosten für den Arbeitsweg oder Arbeitsmittel werden grundsätzlich nicht anerkannt
Geldleistungen sind grundsätzlich voll steuerpflichtig und werden mit ihren Kosten für den Arbeitgeber oder ihrem Marktpreis bewertet
Als Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit werden Pensionszahlungen, Verwaltungs- und Beiratsbezüge berücksichtigt
2
Einkünfte aus „gewerblicher Tätigkeit“
Einkünfte aus „wirtschaftlicher Tätigkeit“ sind Einkünfte aus gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit
Sie sind immer dann als Einkünfte aus einer Betriebsstätte im spanischen Hoheitsgebiet und als Einkünfte ohne Betriebsstätte steuerpflichtig, wenn sie aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit im spanischen Staatsgebiet stammen oder wenn es sich um Dienstleistungen handelt, die im spanischen Staatsgebiet in Anspruch genommen wurden
Einkünfte aus persönlichen Darbietungen von Künstlern und Sportlern auf spanischem Hoheitsgebiet werden in Spanien besteuert, auch wenn die Erlöse an andere natürliche Personen oder Körperschaften gehen
3
Kapitaleinkommen (Rendimientos del capital mobilario e inmobilario)
Steuerpflichtig sind Einkünfte aus Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren sowie sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen
Auch Wohneigentum, das nicht der Hauptwohnsitz des Eigentümers ist, ist steuerpflichtig
Hierbei handelt es sich um eine fiktive Besteuerung eines Vorteils
Bei Vermietung und Verpachtung sind die tatsächlichen Nettoeinnahmen (Mieteinnahmen abzüglich Aufwendungen wie Instandhaltungsaufwendungen oder Abschreibungen) steuerpflichtig
Einkünfte aus Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, Renten und Terminrenten werden als Kapitaleinkünfte behandelt und unterliegen besonderen Berechnungsvorschriften, sodass die Besteuerungsgrundlage auf einen Teil der Einkünfte gekürzt werden darf
4
Kapitalgewinne
Sowohl Kapitalgewinne als auch -verluste sind im Allgemeinen steuerpflichtig, wenn sie aus der Ausgabe von Wertpapieren durch Gebietsansässige oder Körperschaften oder aus anderem beweglichen und unbeweglichen Vermögen auf spanischem Hoheitsgebiet resultieren
Es wird zwischen kurzfristigen (weniger als 1 Jahr im Besitz des Steuerpflichtigen) und langfristigen Veräußerungsgewinnen (d.h
mehr als 1 Jahr im Besitz des Steuerpflichtigen) unterschieden
Diese ergeben sich aus der Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis
Für Kapitalanlagen in Steueroasen gelten besondere Regelungen, um diesbezüglich Steuerhinterziehungen zu vermeiden
Bei Verkauf des Hauptwohnsitzes durch den Steuerpflichtigen besteht grundsätzlich eine volle Steuerentlastung (Wiederanlagefreistellung)
Die gesamte Rendite muss in den neuen Hauptwohnsitz reinvestiert werden; andernfalls kann eine teilweise Steuerentlastung gewährt werden
Steuerbegünstigt sind Veräußerungsgewinne einer Person ab dem 65
Lebensjahr aus der Veräußerung des Hauptwohnsitzes und Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften
IV
Steuererleichterungen Spanien
1
Abzüge
Einige Versicherungsbeiträge und Beiträge zur privaten Altersvorsorge sind bis zu einer bestimmten Höhe abzugsfähig
Behinderte und Personen ab 52 Jahren können höhere Beträge absetzen
Ehegattenunterhalt und gesetzlicher Unterhalt sind ebenfalls abzugsfähig
2
Zulagen
Die Regelbemessungsgrundlage wird um die Personen- und Familienabzüge gekürzt
Die Familienbeihilfe richtet sich nach Anzahl, Alter und Einkommen der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen
Für behinderte Arbeitnehmer erhöht sich die Zulage entsprechend dem Grad der Behinderung
3
Steuergutschriften
Abgabenermäßigungen sind möglich für den Erwerb oder im Rahmen der Renovierung des Hauptwohnsitzes und für Zuwendungen an steuerbegünstigte juristische Personen
4
Verluste
Ein Verlustrücktrag ist nicht möglich, jedoch ist ein Verlustvortrag derzeit für 4 Jahre möglich
Bei Veräußerungsgewinnen kann nur innerhalb der gleichen Art (kurzfristig/langfristig) verrechnet werden; in manchen Fällen kann der Abzug von Veräußerungsverlusten unter bestimmten Voraussetzungen aufgeschoben werden
5
Steuerbefreiungen
Die Einkommenssteuer für Gebietsfremde (Impuesto de no Residentes, INR) befreit einen Teil des Einkommens von Gebietsfremden ohne Betriebsstätte
Dazu gehören Stipendien, Altersversorgung, Lotteriegewinne, Wetten, Tombolas, hauptsächlich Zinsen und Gewinne aus beweglichem Vermögen im EU-Ausland, Einkünfte aus Staatspapieren und Konten von Ausländern
V
Steuerhöhe und Steuerfestsetzung
Die Regelbemessungsgrundlage wird grundsätzlich nach einer Progressionstabelle besteuert, die sich aus der Steuer auf den Grundbetrag und dem Grenzsteuersatz auf den Mehrbetrag zusammensetzt
Einkünfte aus Vermögensveränderungen unterliegen in Spanien einem einheitlichen Steuersatz, sofern sich die Gegenstände länger als zwei Jahre im Vermögen des Steuerpflichtigen befinden
Grundsätzlich unterliegen Einkünfte aus spanischen Quellen aus einem Arbeitsverhältnis, einer selbstständigen Tätigkeit, Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne, die von ansässigen natürlichen Personen erzielt werden, der an der Quelle einzubehaltenden Einkommensteuer
Bemessungszeitraum ist das Kalenderjahr
Ehepaare können zwischen getrennter und gemeinsamer Veranlagung wählen
Es gibt kein Einkommenssplitting
Unternehmer und Freiberufler müssen vierteljährlich zum 20
des auf das Trimester folgenden Monats eine Steuererklärung abgeben und Vorauszahlungen leisten
Grundsätzlich ist eine steuerliche Selbstveranlagung verpflichtend (Einreichung der Steuererklärung vom 1
Mai bis 30
Juni des Folgejahres), wobei die Behörden teilweise vorab einen Vorschlag unterbreiten
B
Vermögensteuer – Impuesto sobre el patrimonio de las personas físicas (IP)
Die Vermögenssteuer wird zugunsten der 17 selbstständigen Regionen erhoben
Steuerpflichtig ist jede ansässige natürliche Person
Ehegatten müssen getrennte Erklärungen abgeben
Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich das gesamte Vermögen abzüglich nachgewiesener Verbindlichkeiten und der personengebundenen Freibeträge
Der Abzug variiert je nach Region
Unabhängige Regionen haben die Befugnis, ihre eigenen Steuersätze innerhalb bestimmter Grenzen festzulegen
Tun sie dies nicht, werden sie nach einer Standardtabelle erhoben
Die Vermögenssteuer muss vom Steuerpflichtigen selbst festgesetzt werden
Die Steuererklärung für jedes Kalenderjahr ist zusammen mit der Einkommensteuererklärung einzureichen
Der Gesamtbetrag der Einkommens- und Vermögenssteuer darf einen bestimmten Prozentsatz der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer nicht überschreiten
Zudem müssen unbeschränkt steuerpflichtige Steuerpflichtige mittels einer aussagekräftigen Erklärung Auskunft über ihr Auslandsvermögen erteilen
C
Erbschafts- und Schenkungssteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, ISD)
Erbschafts- und Schenkungssteuern werden zugunsten der 17 selbstständigen Regionen erhoben, die innerhalb bestimmter Grenzen das Recht haben, ihre Steuersätze selbst festzulegen
Empfänger der Erbschaft oder Schenkung ist der Steuerpflichtige
Der spanische Einwohner unterliegt der Steuer auf unentgeltliche Spenden, die er sowohl in Spanien als auch im Ausland erhält
Nichtansässige sind in Spanien auf alle in Spanien befindlichen Vermögenswerte und Spenden aufgrund eines Lebensversicherungsvertrags (Spanisch) steuerpflichtig
Für Erbschaften und Vermächtnisse bestehen Festbeträge, deren Höhe vom Verwandtschaftsgrad und vom Alter des Empfängers abhängt
Darüber hinaus gibt es je nach Region Steuerbefreiungen für den Ehegatten und die Kinder des Erblassers für das Familienunternehmen, für Beteiligungen und für den Hauptwohnsitz des Erblassers
Grundvoraussetzung für die Anwendung ist, dass die Vermögenswerte nicht innerhalb einer bestimmten Frist verkauft werden
Hinzu kommt ein vermögensabhängiger Steuerzuschlag in Abhängigkeit vom vorhandenen Nettovermögen des Begünstigten und dem Verwandtschaftsgrad.
Spanien wendet die Anrechnungsmethode an, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden
Die in Spanien ansässige Person kann entweder die im Ausland gezahlte Erbschafts- oder Schenkungssteuer oder die auf das Vermögen zu zahlende spanische Steuer anrechnen, je nachdem, welcher der beiden Beträge niedriger ist
Dabei sind auch die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten
Beispielsweise gibt es in Deutschland kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Spanien in Bezug auf Schenkungen und Erbschaften
Zwar wendet Deutschland insoweit auch die Anrechnungsmethode für in Spanien gezahlte Steuern an
Aufgrund der hohen Steuerfreibeträge im Vergleich zu Spanien wirkt sich dies jedoch erst auf darüber liegende Werte aus
D
Spanien Gewerbesteuer (Impuesto sobre Actividades Económicas, IAE)
Bis vor wenigen Jahren basierte die Gewerbesteuer in Spanien auf der Aktivität und nicht auf dem Umsatz
Dadurch wurde bei Kleinunternehmern der gleiche Gewerbesteuergrundbetrag erhoben wie bei Großunternehmern
Vor allem kleine Unternehmen und Freiberufler haben diese Steuer daher vorübergehend abgeschafft
Existenzgründer wurden von Investitionen abgehalten
Dadurch sind natürliche und einige juristische Personen unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit
Darüber hinaus natürliche Personen mit Wohnsitz in Spanien sowie natürliche und juristische Personen ohne Sitz in Spanien, die über eine Betriebsstätte mit einem jährlichen Geschäftsumsatz von derzeit weniger als 1.000.000 Euro tätig sind
Ebenfalls von der Gewerbesteuer befreit sind Gesellschaften und andere rechtsfähige Personenvereinigungen, Personengesellschaften bürgerlichen Rechts und Vermögensgemeinschaften mit einem jährlichen Unternehmensumsatz von derzeit weniger als 1.000.000 Euro
Damit liegen 92 % der bisher Gewerbesteuerpflichtigen außerhalb des Anwendungsbereichs des IAE
E
Einkommensteuer Spanien – Internationale Aspekte
I
Ansässige Personen
Ansässige natürliche Personen sind mit ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig
Ausnahmen bestehen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag für Einkünfte aus einer Beschäftigung im Ausland, sofern dort besteuert, und für Dividenden von nichtansässigen Unternehmen.
Vermögenssteuer wird auf weltweites Vermögen erhoben.
Im Ausland gelegene Immobilien unterliegen nicht der spanischen Grundsteuer.
Als Maßnahme zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wird in Spanien allgemein das Anrechnungssystem angewandt, wonach ein gebietsansässiger Steuerpflichtiger mit Einkünften aus dem Ausland bestimmte Beträge auf seine spanische Steuerschuld im Hinblick auf seine gesamten inländischen und ausländischen Einkünfte anrechnen kann
Danach gilt entweder die im Ausland gezahlte Steuer auf ausländische Einkünfte oder Veräußerungsgewinne oder die auf die ausländischen Einkünfte angerechnete spanische Einkommensteuer
II
Gebietsfremde Personen
Gebietsfremde unterliegen der Impuesto sobre la Renta de No Residentes, IRNR (Einkommenssteuer Spaniens für Gebietsfremde) auf ihr Einkommen und ihre Kapitalerträge aus spanischen Quellen
Die Regelungen des IRNR gelten auch für Kapitalgesellschaften ohne Sitz in Spanien
Gebietsfremde benötigen für alle Zwecke eine spanische Steueridentifikationsnummer
1
Geschäftsräume
Die Besteuerung richtet sich u.a
danach, ob in Spanien eine Betriebsstätte besteht oder als dort errichtet gilt oder nicht.
Betriebsstätten von natürlichen Personen oder Körperschaften können auf vielfältige Weise auf spanischem Hoheitsgebiet gegründet werden
Hierzu gehören unter anderem eine Geschäftsleitung, Zweigniederlassungen, Büros, Fabriken, Werkstätten, Lager, Geschäftsräume, Bergwerke, Öl- oder Gasquellen, Steinbrüche, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Bau-, Installations- oder Montagearbeiten, deren Dauer sechs Monate übersteigt
Es wird daher davon ausgegangen, dass, wenn ein Gebietsfremder seine Befugnisse in irgendeiner Weise in Spanien als gewöhnliche Tätigkeit ausübt, dh ständig oder hauptsächlich, er über Einrichtungen oder Arbeitsplätze jeglicher Art verfügt, an denen er seine gesamte oder einen Teil seiner Tätigkeit ausübt oder wenn er es ist in Spanien über einen Vermittler verfügt, der befugt ist, im Namen und für Rechnung der gebietsfremden natürlichen oder juristischen Person Verträge abzuschließen, in Spanien über eine Betriebsstätte tätig ist
Einkünfte aus der Betriebsstätte sind in Spanien voll steuerpflichtig
Bemessungsgrundlage sind in erster Linie die Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes
Für bestimmte Einkünfte wird eine Steuerbefreiung gewährt
Zu berücksichtigen sind auch die sogenannten Vorschriften für Geschäfte zwischen Personen in engen Geschäftsbeziehungen, für solche der Betriebsstätte mit der Hauptverwaltung oder mit einer anderen Betriebsstätte desselben Unternehmers
Zahlungen der Betriebsstätte an die Hauptverwaltung in Form von Lizenzgebühren, Zinsen, Provisionen, technischen Dienstleistungen und aufgrund der Nutzung oder Übertragung von Sachen oder Rechten sind grundsätzlich nicht abzugsfähig
Hiervon ausgenommen ist ein Teil der Geschäftsführungs- und allgemeinen Verwaltungskosten, die die Zentralgesellschaft der Betriebsstätte zuordnet, sofern diese in den Büchern der Betriebsstätte erfasst und fortlaufend zugerechnet werden und angemessen sind
Zu diesem Zweck müssen die Steuerpflichtigen Bewertungsvorschläge bei den Finanzbehörden einreichen
Der Erhebungszeitraum richtet sich nach dem deklarierten Geschäftsjahr und darf daher 12 Monate nicht überschreiten
2
Sonstige Einkünfte
Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit, die ohne Betriebsstätte erzielt wurden, werden derzeit pauschal mit 25 % besteuert, bei nur kurzfristiger Beschäftigung derzeit mit 2 % – 40 % auf den Überschuss
Steuerpflichtige EU-Bürger können entscheiden sich dafür, als in Spanien ansässige Personen behandelt zu werden, wenn sie mindestens 75 % ihres weltweiten Einkommens aus Beschäftigung oder Handel in Spanien beziehen
Einkünfte aus Unternehmen und Freiberuflern aus spanischen Quellen werden derzeit mit 25 % besteuert
Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren aus spanischen Quellen unterliegen einer Abgeltungssteuer; es werden keine Kosten abgezogen
Kapitalgewinne von Gebietsfremden werden derzeit unabhängig von der Besitzdauer mit 35 % besteuert, und Verkäufe von Anlagen aus spanischen Investmentfonds werden derzeit mit 18 % besteuert
Um Steuerhinterziehung zu vermeiden, müssen gebietsfremde Eigentümer beim Verkauf von Immobilien in Spanien derzeit 5 % des Kaufpreises als Quellensteuer vom Käufer einbehalten, es sei denn, es liegen bestimmte außergewöhnliche Umstände vor
Der Käufer haftet für die Zahlung des entsprechenden Betrages
Der Verkäufer kann diese i.R
die Steuererklärung, mit der er den steuerpflichtigen Gewinn abzieht
Unter bestimmten Voraussetzungen kann er den Betrag zurückfordern
Gebietsfremde unterliegen der Vermögenssteuer auf in Spanien belegene Vermögenswerte, sofern sie nicht davon befreit sind
Es dürfen keine Abzüge vorgenommen werden
Gebietsfremde unterliegen auch einer Grundsteuer auf in Spanien belegene Immobilien.
Gebietsfremde, die direkte Einkünfte aus spanischen Quellen beziehen, unterliegen der spanischen Einkommenssteuer auf das Einkommen und die Kapitalerträge
Bei allen Angaben zur Besteuerung von Ausländern ist das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen DBA zu beachten
Zu den Folgen von Verzögerungen und Verzögerungen bei Steuerzahlungen siehe hier
©2005 Autor Einkommensteuer Spanien: Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht
Zur Reform der Einkommensteuer in Spanien siehe hier
Expat taxes in Portugal and more, NIF, D-7, NHR, Tax Expert Miguel answers many common questions. New Update
Weitere hilfreiche Informationen im Thema anzeigen nif spanien
Here is the video I’ve promised on Expat Taxes in Portugal. Meet Miguel Alves a chartered accountant in Portugal and owner of Reports Day. I’ve filed taxes with him every year that I’ve been a resident. We discuss taxes and dates for filing taxes and NHR status. We debunk the 10% taxes on pensions for Americans and Miguel explains how he obtains a NIF for you (which is also called the Fiscal Number) from abroad and what a Fiscal Representative is and the costs associated with the process. Then we review changing it to a resident fiscal number.
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NIE Nummer in Spanien: Das sind die wichtigsten Fakten … Aktualisiert
06.06.2021 · Die NIE Nummer in Spanien dient auch als Steuernummer: „Número de identificacion Fiscal (NIF)“ Der Antrag der NIE ist an den legalen Aufenthalt in Spanien gebunden. Ferner müssen Sie wirtschaftliche, berufliche oder soziale Interessen in Spanien pflegen. Wozu benötige ich sie? So ziemlich für alles in Spanien. Sie muss bei allen behördlichen Anträgen, …
Read more
Sie haben davon gehört NIE Nummer in Spanien und jetzt haben Sie Fragen wie:
Was ist die NIE? Wozu brauche ich sie? Wo und wie kann ich es beantragen? Nachfolgend finden Sie umfassende Antworten auf Ihre Fragen
Eine Infografik zeigt Ihnen auch, wie Sie die NIE Nummer in Spanien einfach und erfolgreich in 7 Schritten beantragen
Tipp zu Beginn: Lernen Sie Spanisch (zumindest die Grundlagen), bevor Sie nach Spanien kommen
Es wird viel einfacher für Sie sein
Ungeachtet der Tatsache, dass Englisch meist (vor allem in Ämtern) nicht verstanden wird, schätzen die Spanier es sehr, in ihrer Sprache angesprochen zu werden.
Ich habe Spanisch bei Mosalingua gelernt und kann diese Schule wirklich weiterempfehlen.
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Was ist die NIE Nummer?
„Número de identidad de extranjero“: Eine persönliche Ausländeridentitätsnummer (einzig und ausschließlich) zum Zwecke der Identifizierung in bestimmten Verfahren der öffentlichen Verwaltung
Sie muss in allen Dokumenten, die Ihnen ausgestellt werden, und in Amtshandlungen erscheinen
Kunst
206, Abs
2 Real Dekret 557/2011
Die NIE-Nummer dient in Spanien auch als Steuernummer: „Número de identificacion Fiscal (NIF)“
Die Beantragung der NIE ist an einen rechtmäßigen Aufenthalt in Spanien gebunden
Außerdem müssen Sie wirtschaftliche, berufliche oder soziale Interessen in Spanien haben
Wozu brauche ich sie? So ziemlich alles in Spanien
Es muss in allen Verwaltungsanträgen, Erklärungen und Formalitäten angegeben werden
Die NIE-Nummer in Spanien ist unerlässlich für die Ausübung wirtschaftlicher oder beruflicher Tätigkeiten, wie z
Eröffnung eines Bankkontos;
ein Geschäft eröffnen;
der Kauf und Verkauf einer Wohnung;
Kauf oder Ummeldung eines Fahrzeugs
der Abschluss von Lieferverträgen für Strom und Wasser;
Ausfüllen der Steuererklärung oder eines Antragsformulars der Verwaltung in Verbindung mit der Ausländerbehörde;
Beantragung einer Sozialversicherungsnummer. .
Hinweis: Die NIE-Nummer berechtigt Sie nicht, sich legal in Spanien aufzuhalten
Dazu müssen Sie sich in das Ausländerregister eintragen lassen
Siehe den umfassenden technischen Artikel:
Wie beantrage ich als EU-Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien? – Mit Schritt-für-Schritt-Anleitung [Infografik]
Tipp: Bei der Beantragung der Residenz erhalten Sie auch die NIE-Nummer
Also wenn man die NIE nicht unbedingt vorher braucht, würde ich sie nicht separat beantragen
Dies verursacht zusätzliche Kosten und administrativen Aufwand
Wer kann die NIE in Spanien beantragen?
Jeder Ausländer persönlich oder durch einen Vertreter, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
Was sind die Voraussetzungen für ihren Einsatz?
Kunst
206, Abs
3 Reales Dekret 557/2011
Grundsätzlich gibt es 3 Voraussetzungen: Rechtlicher Wohnsitz in Spanien, z.B
auch als Tourist oder Student
Bewerbung aufgrund wirtschaftlicher, beruflicher oder sozialer Interessen
Mitteilung der Gründe für die Beantragung der NIE
Die Hauptgründe sind der Kauf einer Unterkunft, die Eröffnung eines Bankkontos oder der Kauf eines Fahrzeugs
Wie erfolgt die Zuordnung? Kunst
206, Abs
3 Reales Dekret 557/2011
Die NIE-Nummer in Spanien wird von Amts wegen vergeben, dh
automatisch durch die Generaldirektion der Polizei („Dirección General de Policía“) oder die Landpolizei („Guardia Civil“), wenn gegen Sie ein Verwaltungsverfahren aufgrund einer ausländerrechtlichen Bestimmung eingeleitet wird, oder
Sie können die NIE-Nummer selbst beantragen, sofern Sie Ihre Berechtigung nachweisen
Wo und wie beantrage ich die NIE?
Wenn ich in Spanien bin:
Persönliche Einreichung des Antrags direkt bei der Generaldirektion der Polizei (“Dirección General de la Policía”) und der Landpolizei (“Guardia Civil”) oder einfacher bei der Einwanderungsbehörde (“Oficina de Extranjeros”) oder der Polizeibehörde (“Comisaría de Policía”), in der Sie wohnen
Der Antrag kann auch durch einen Vertreter mit entsprechender Vollmacht gestellt werden
Wenn ich mich in meinem Heimat- oder Wohnsitzland befinde:
Hier können Sie die NIE-Nummer bei der spanischen Botschaft oder dem spanischen Konsulat beantragen
Kann ich es auch in meinem Heimatland beantragen? Jawohl
Wie bereits erwähnt bei der spanischen Botschaft oder dem spanischen Konsulat
Kontaktdaten und weitere Informationen:
Wie viel kostet die NIE Nummer kostet?
Gebühr: 9,84 für 2022
Den aktuellen Gebührenbetrag finden Sie auf der Website des Innenministeriums („Ministerio del Interior“)
Sie müssen die Gebühr mit folgendem Formular an eine Bank zahlen: Tasa modelo 790 Código 012
(„Reconocimientos, Autorizaciones y Concursos“)
Schritte zur Zahlung der Gebühr:
Rufen Sie das Formular auf der Website der Staatspolizei (“Policia Nacional”) auf
Formular ausfüllen
Klicken Sie dabei auf den Punkt „asignacion de Número de Identidad de Extranjero (NIE) a instance del interesado“
Laden Sie das ausgefüllte Formular („Descargar impreso rellenado“) herunter und drucken Sie es aus
Geh zu einer Bank und überweise den Betrag
(Hinweis: Bareinzahlungen bei der Bank, bei der Sie kein Konto haben, sind nur an bestimmten Tagen und Uhrzeiten möglich)
Bareinzahlungen bei der Bank ohne Konto sind nur an bestimmten Tagen und Uhrzeiten möglich) Später geben Sie das Formular (mit der Einzahlungsbestätigung der Bank) zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ab
Das Formular erhalten Sie auch im Zuge des Antrags bei der zuständigen Behörde
Dies verursacht jedoch zusätzliche Wege und Wartezeiten, da Sie die Gebühr an eine Bank zahlen müssen, bevor sie bearbeitet werden kann
Tipp: Formular online ausfüllen, herunterladen, ausdrucken und an die Bank zahlen
Das spart Anfahrts- und Wartezeiten
Hinweis: Sie müssen diese Gebühr entrichten, bevor die Behörde den Antrag bearbeitet
Welche Unterlagen muss ich einreichen (Pflichtunterlagen)?
Wichtiger Hinweis und Tipp: Von allen Unterlagen Kopien anfertigen und beilegen
Zeigen Sie die Originale zum Zeitpunkt der Antragstellung vor
Offizielles Antragsformular (EX-15 – Solicitud de Número de Identidad de Extranjero (NIE) y Certificados), ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet
Sie können das Formular auch bei der zuständigen Behörde (EX-15 – Solicitud de Número de Identidad de Extranjero (NIE) y Certificados) vollständig ausgefüllt und unterschrieben anfordern
Das Formular erhalten Sie auch bei der zuständigen Behörde
Zahlungsbestätigung der Gebühr mit “Modelo de tasa 790, código 012”
die Gebühr mit “Modelo de tasa 790, código 012” Reisepass oder Personalausweis (Original und Kopie)
oder Offenlegung der wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Gründe, die den Antrag rechtfertigen
Begründung des Antrags auf Antrag eines Vertreters: Vollmacht (Nachweis, der die Einreichung dieses Antrags ausdrücklich autorisiert)
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Muss ich einen Termin vereinbaren?
Grundsätzlich nicht
Je nach Behörde
Es ist aber ratsam, möglichst einen Termin für Ausländer zu vereinbaren („Cita previa de extranjería“), um lange Wartezeiten bei den Behörden zu vermeiden
Ein Termin kann per vereinbart werden
Internet: „Internet Cita Previa“ auf der Website der öffentlichen Verwaltung („sede electrónica de las administraciones públicas“)
Wählen Sie dazu die Provinz, in der Sie leben, und dann das gewünschte Verfahren („Certificados y Asignación NIE“) aus
Folgen Sie später den Anweisungen
Wird der entsprechende Vorgang nicht angezeigt, ist eine Online-Terminvereinbarung nicht möglich
Telefon: 060 oder die entsprechende Nummer der Behörde, bei der Sie den Antrag stellen
Tipp: Bevor Sie einen Termin vereinbaren, vergewissern Sie sich, dass Sie alle notwendigen Unterlagen für die Bewerbung haben
Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Bewerbung?
Die Frist für die Entscheidung beträgt maximal 5 Tage ab Eingang des Antrags bei der zuständigen Behörde
Kunst
206 Real Dekret 557/2011
Wie lange ist die NIE Nummer in Spanien gültig?
Die NIE-Nummer, einmal zugewiesen, ist für Ihr ganzes Leben gültig
Es hat kein Verfallsdatum und bleibt immer gleich.
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Zusammenfassung – Infografik
Diese Infografik bezieht sich auf die Beantragung einer NIE Nummer in Spanien
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So beantragst du NIE Nummer oder Residencia für Lanzeiturlaub oder Hauptwohnsitz in Spanien New Update
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Wenn du mehr als ein Kurzurlaub in Spanien planst wirst du dich früher oder später registrieren müssen. Das fängt da an wenn du für deinen Langzeiturlaub oder deinen festen Wohnsitz auf Gran Canaria ein Auto anmelden willst. Dazu wirst du eine NIE Nummer beantragen müssen. Genau so wenn du deinen Hautwohnsitz nach Spanienverlegen willst wirst du die Residencia Karte anmelden müssen. Das Formular für den Antrag gibt es leider nicht online zum download, sondern bei der örtlichen Polizei oder im Einwohnermeldeamt in deinem Ort in Spanien. Hier im Video zeige was du alles wissen musst wenn du als Erasmus Student dein Auslandssemester hier verbringst und Spanien zu deinem Zweitwohnsitz machen willst.
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Kanzlei für deutsches, spanisches und europäisches Recht … Update
Die Beantragung von Grundbuchauszügen, Handelsregisterauszügen,, spanischen Steuernummern (NIE, NIF) sind nur einige unserer Online-Services … Mehr Services. Ihre Internationale Kanzlei. Was wir tun. Ribas Brutschy Abogados ist eine Anwaltskanzlei mit Sitz in Karlsruhe, Reutlingen / Tübingen und auf Ibiza in Spanien. Unsere deutsch-spanischen …
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Kfz in Spanien anmelden-Die ultimative Anleitung New
03.01.2022 · NIE bzw. NIF: Näheres dazu erfahren Sie in meinem Fachbeitrag Die NIE Nummer in Spanien: Die wichtigsten Fragen.Hinweis: Haben Sie bereits eine Residencia, können Sie natürlich diese verwenden.Spanische Behörde bevorzugen grundsätzlich die Residencia. Wohnsitzanmeldung („empadronamineto“) bei der Gemeinde: Wie Sie diese beantragen, …
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Ob Sie Ihr mitgebrachtes Auto oder Motorrad in Spanien anmelden möchten
Oder Sie leben in Spanien und denken darüber nach, einen Neu- oder Gebrauchtwagen in einem anderen EU-Land (z
B
Deutschland) zu kaufen und dann in Spanien anzumelden
Mit dieser Anleitung können Sie Ihr Auto erfolgreich in Spanien anmelden
Schritt für Schritt erfährst du alles, was du für die Registrierung benötigst
Auch hierzu erhalten Sie hilfreiche Empfehlungen und nützliche Tipps, die Sie berücksichtigen sollten
Da dieses Thema sehr umfangreich ist, habe ich es in 2 Teile geteilt
Hier im 1
Teil erfahren Sie unter anderem, wann Sie Ihr Auto in Spanien anmelden bzw
anmelden müssen, welche Schritte und Unterlagen dafür erforderlich sind, was Sie vor einer Ummeldung beachten sollten und welche Kosten dafür anfallen Anmeldung
In Teil 2 lesen Sie, wie Sie die Kfz-Steuer und die Zulassungssteuer bezahlen können
Auto in Spanien anmelden: So zahlen Sie richtig Steuern! Werbung
Wann muss ich mein Fahrzeug in Spanien anmelden?
Die Zulassung von Fahrzeugen in Spanien erfolgt grundsätzlich nach dem Wohnsitzprinzip
Personen, die in Spanien als „Resident“ (Einwohner) gelten oder eine Betriebsstätte in Spanien besitzen, müssen Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge, die zur (dauerhaften) Nutzung in Spanien bestimmt sind, zulassen
Ley 38/1992 Disposición adicional primera.
Diese Registrierung muss innerhalb von 30 Tagen nach der Verwendung des Fahrzeugs in Spanien erfolgen
Diese Frist verlängert sich auf 60 Tage, wenn das Fahrzeug im Zuge einer Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes nach Spanien genutzt wird und die Voraussetzungen für die Befreiung von der Zulassungssteuer vorliegen
Kunst
65.1.d) Ley 38/1992
Die Verwendung von Fahrzeugen, die dazu bestimmt sind, dauerhaft in Spanien zu bleiben, beginnt:
mit dem Datum, an dem das Fahrzeug nach Spanien eingeführt wurde
Wenn dieses Datum nicht glaubhaft ist, eines der folgenden Daten, das später liegt:
nach Spanien
Wenn dieses Datum nicht glaubhaft ist, eines der folgenden, späteren Datums: Datum des Erwerbs des Fahrzeugs
des Fahrzeugs Datum, ab dem Sie als „ansässig“ in Spanien gelten oder eine (Betriebs-) Niederlassung in Spanien haben
Sobald Sie Ihren Wohnsitz („empadronamiento“) in Spanien aufgenommen haben, werden Sie von den zuständigen Behörden als „Einwohner“ behandelt
Dies ist auch der Fall, wenn Sie als Einwohner im Ausländerregister eingetragen sind (sog
residencia)
Daher muss Ihr mitgebrachtes Kraftfahrzeug, das dauerhaft in Spanien bleiben soll, auf ein spanisches Kennzeichen umgemeldet werden
Vorausgesetzt, Sie wohnen nicht in einem anderen Land
Wenn Sie noch in Ihrem Herkunftsland wohnen, sind Sie in Spanien steuerlich ansässig, wenn
Sie sich länger als 183 Tage (6 Monate) ununterbrochen pro Jahr in Spanien aufhalten, oder
sich ganzjährig ununterbrochen in Spanien oder an Ihrem Hauptwohnsitz aufhält (dies gilt insbesondere dann, wenn Sie in Spanien arbeiten und bei der spanischen Sozialversicherung gemeldet sind)
Spätestens nach 6 Monaten ununterbrochenem Aufenthalt in Spanien müssen Sie Ihr Fahrzeug in Spanien anmelden und versteuern
Empfehlungen
Melden Sie Ihr Fahrzeug so schnell wie möglich nach der Einreise nach Spanien ordnungsgemäß an (insbesondere wenn Sie beabsichtigen, Ihren Lebensabend in Spanien zu verbringen), um keine Fristen zu verpassen (z
B
für die Befreiung von der Zulassungssteuer – siehe später)
Sie riskieren ein hohes Bußgeld und die Beschlagnahme des Fahrzeugs, da die Nichtzulassung als Steuerstraftat gilt
Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen werden insbesondere in Küstenregionen stark von der örtlichen Polizei kontrolliert, um die Einhaltung der nationalen Fahrzeugvorschriften (Steuern und Zulassung) sicherzustellen
Sie müssen Ihre aufenthaltsrechtliche Situation ausführlich darlegen, um kein polizeiliches Bußgeld zu bekommen
Und das kann ohne Spanischkenntnisse schwierig sein
Es kommt auch vor, dass zu Unrecht Strafzettel (z.B
an Fahrer mit Wohnsitz) ausgestellt werden
Und danach muss man sich darum kümmern
um mögliche Komplikationen in Bezug auf abgelaufenen TÜV und Versicherungsschutz zu vermeiden
(insbesondere wenn Sie planen, Ihr Leben in Spanien zu verbringen)
Führen Sie immer Ihre Zulassungsbescheinigung, den Eigentumsnachweis und den Nachweis des ständigen Wohnsitzes mit sich, damit Sie im Falle einer Verkehrskontrolle nachweisen können, in welchem Land Sie steuerpflichtig sind.
Die spanische Kfz-Steuer ist generell günstiger.
Hinweis: As Solange Ihr Auto nicht in Spanien zugelassen ist, dürfen Sie es nur für private Zwecke nutzen und es nicht an Anwohner verleihen oder vermieten (außer wenn Sie im Auto sitzen)
Sie können Ihr Auto jedoch an Freunde oder Verwandte ausleihen, die keinen ständigen Wohnsitz in Spanien haben
Quelle: Ihr Europa
Welche Schritte sind für die Rückmeldung erforderlich? Um Ihr Fahrzeug in Spanien zu registrieren, müssen Sie die folgenden Schritte ausführen:
1.) Registrieren Sie ein Fahrzeug in Spanien
Homologation (Typprüfung) des Fahrzeugs
des Fahrzeugs Technische Überprüfung des Fahrzeugs (ITV)
des Fahrzeugs Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer („impuesto de circulación“) an die Gemeinde
(„impuesto de circulación“) bei der Gemeinde Zahlung der Zulassungssteuer („impuesto de matriculacion“) beim Finanzamt
(„impuesto de matriculacion“) beim Finanzamt Anmeldung beim Landesverkehrsamt („Jefatura provincial de tráfico“) – Ausstellung des spanischen Führerscheins („permiso de circulación“)
2.) Nummernschilder kaufen
3.) Spanische Autoversicherung abschließen
4.) Abmeldung des Fahrzeugs im Herkunftsland
Was muss ich vor dem Import beachten? Bevor Sie Ihr Fahrzeug nach Spanien importieren, um es dort anzumelden, sollten Sie einige wichtige Überlegungen und Kontrollen anstellen
Damit können Sie einige Formalitäten, Zeit und Geld sparen
Ist mein Auto für den spanischen Straßenverkehr zugelassen?
Prüfen Sie vor dem Import nach Spanien, ob Ihr Kraftfahrzeug mit allen Spezifikationen (nicht nur Marke und Modell) in Spanien zugelassen werden kann
Denn es ist durchaus möglich, dass ein Kraftfahrzeug für den Inlandsverkehr zugelassen ist, aber nicht für den spanischen Verkehr
In der Regel gibt es diesbezüglich (insbesondere bei aktuellen und neuen Automodellen) keine Probleme
Informieren Sie sich dennoch sicherheitshalber bei Ihrem Vertragshändler oder der Generalvertretung Ihres Fahrzeugherstellers
Soll ich mein Auto im Herkunftsland abmelden oder ein Ausfuhrkennzeichen verwenden? Ein Kraftfahrzeug vor dem Transport nach Spanien von einer örtlichen Zulassungsbehörde außer Betrieb nehmen oder auf ein Ausfuhrkennzeichen um- bzw
anmelden zu lassen, hat den Vorteil, dass Sie Ihr Kraftfahrzeug nach erfolgter Zulassung nicht mehr in Spanien abmelden müssen abgeschlossen
Wann bin ich beim Finanzamt von der Zulassungssteuer befreit?
Planen Sie einen dauerhaften Umzug nach Spanien, dann prüfen Sie zunächst, ob die Voraussetzungen für die Befreiung von der Zulassungssteuer wegen Umzug erfüllt sind
Diese Formalität müssen Sie innerhalb einer bestimmten Frist erledigen
Tipp: Beginnen Sie rechtzeitig mit den Schritten zur Fahrzeugregistrierung
Verpassen Sie nicht die Bewerbungsfrist
Außerdem ist diese Formalität einfacher zu erledigen als diese Steuer zu entrichten
Befreiung von der Zulassungssteuer wegen Umzug
Kunst
66.1.n) Ley 38/1992
Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Ausland nach Spanien verlegen, sind Sie unter folgenden Voraussetzungen von der Registrierungs- bzw
Registrierungssteuer („Impuesto de Matriculación“) befreit: Deklaration des Fahrzeugs als „Bewegungsgut“ im Modelo 06-Antragsformular Registrierung („matriculación“) des Fahrzeugs innerhalb von 2 Monaten (60 Tagen) nach Nutzung des Fahrzeugs in Spanien gemäß Art
65.1.d) Ley 38/1992
(Datum der Einfuhr des Fahrzeugs oder Datum der Registrierung des Wohnsitzes in Spanien) Kontinuierlicher gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland von mindestens 1 Jahr vor dem Umzug nach Spanien
Wichtig: Abmeldung des Wohnsitzes im Herkunftsland Nutzung des Fahrzeugs (als Fahrzeughalter) für mindestens 6 Monate am alten Wohnort während des vorgenannten Zeitraums
Das Fahrzeug muss zu den normalen Besteuerungsbedingungen gekauft oder in das Ursprungs- oder Herkunftsland eingeführt worden sein
Es dürfen keine Begünstigten einer Befreiung oder Erstattung der angefallenen Beiträge vorhanden sein
Das befreite Fahrzeug darf für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Zulassung an niemanden weitergegeben werden
Wird diese Anforderung nicht erfüllt, wird die Steuer erhoben
Hinweis Auch wenn Sie von der Zulassungssteuer befreit sind, müssen Sie eine Erklärung mit Modelo 06 beim Finanzamt abgeben Zahlung der Zulassungssteuer beim Finanzamt
Auto in Spanien anmelden: Steuern zahlen
Die folgenden Fahrzeuge sind in Spanien ebenfalls von der Zulassungssteuer befreit:
Fahrzeuge, die unter bestimmten Bedingungen auf behinderte Personen und ausschließlich zu deren Nutzen zugelassen sind
Taxis, Fahrschulautos, Mietwagen, Diplomatenkennzeichen
Es gibt auch Ermäßigungen für kinderreiche Familien („familias numerosas“): 50 % der Steuerbemessungsgrundlage (BI)
Mobilheime („Autocaravanas“) 30 % der Steuerbemessungsgrundlage (BI)
Was bzw
welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung?
Folgende Voraussetzungen und Unterlagen sind erforderlich, um die Schritte zur Zulassung Ihres Fahrzeugs durchzuführen
Überprüfen Sie, ob Sie alle haben und bereiten Sie die Dokumente vor
Spanischkenntnisse
Geduld, Zeit und Nerven
Ich kann Mosalingua sehr empfehlen, um die spanische Sprache zu lernen
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NIE oder NIF: Mehr dazu erfahren Sie in meinem Fachartikel Die NIE-Nummer in Spanien: Die wichtigsten Fragen
Hinweis: Wenn Sie bereits eine Residenz haben, können Sie diese selbstverständlich nutzen
Spanische Behörden bevorzugen im Allgemeinen die Residenz
Mehr dazu erfahren Sie in meinem Fachartikel Die NIE Nummer in Spanien: Die wichtigsten Fragen
Hinweis: Wenn Sie bereits eine haben, können Sie diese natürlich verwenden
Spanische Behörden bevorzugen im Allgemeinen die Residenz
Registrierung des Wohnsitzes („empadronamineto“) bei der Gemeinde: Wie Sie diese beantragen, finden Sie hier Wie melde ich meinen Wohnsitz in Spanien an?
Original EG-Übereinstimmungsbescheinigung („Certificate of Conformity“ – kurz COC) Wenn Ihr Fahrzeug nach 2002 hergestellt wurde, sollten Sie im Besitz eines COC sein
Wenn Sie kein COC haben, können Sie eines beim Fahrzeughersteller beantragen
Eine weitere Möglichkeit erfahren Sie weiter unten unter Homologation
(“Certificate of Conformity” – kurz ) im
Original-Zulassungsbescheinigungen (Teil 1+2) des Fahrzeugs Wenn Sie nicht mehr beide Original-Zulassungsbescheinigungen besitzen, müssen Sie vor der Zulassung in Spanien Ersatzdokumente bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen
Eine Beantragung oder Ausstellung von Ersatzdokumenten über eine deutsche Auslandsvertretung ist nicht möglich
Rechnung für den Kauf des Fahrzeugs (Original und Kopie) oder ein Kaufvertrag (in Spanisch übersetzt) - bei Steuerbefreiung und Kauf eines Gebrauchtwagens in der EU
In Spanien sind vereidigte Dolmetscher für mögliche Übersetzungen zugelassen
lingoking bietet schnell und einfach Online-Übersetzungen an (Werbung)
Wenn Sie nicht von der Zahlung der Zulassungssteuer befreit sind, benötigen Sie außerdem: ein spanisches Bankkonto, um die Zahlung dieser Steuer abzuwickeln
Sie benötigen die NIE, um dieses Konto zu eröffnen
Außerdem muss diese Bank mit dem Zahlungssystem der spanischen Steuerbehörde (AEAT) kooperieren
Siehe diese Liste
ein „Certificado electrónico“, „DNI electrónico“ oder „Clave PIN“ für den elektronischen Zugang zum Modelo 576, mit dem Sie die Zulassungssteuer erklären und bezahlen müssen
Informationen und Schritte zum Erhalt des “certificado electrónico” FNMT Ich denke, es ist einfacher, eine “[email protected] PIN” zu erhalten
Die Clave-PIN wird jedoch nicht für alle Formalitäten akzeptiert.
für den elektronischen Zugriff auf das Modelo 576, mit dem Sie die Zulassungssteuer erklären und bezahlen.
Identifikation als Steuerpflichtiger im Steuerregister (“censo”)
Sie müssen überprüfen, ob Ihre NIE von der AEAT (State Tax Agency) identifiziert wurde
Das heißt, ob Sie als Steuerzahler registriert sind
Sie können diese Registrierung bei der Sede Electrónica – Agencia Tributaria mit dem „certificado electrónico“ überprüfen
Wählen Sie dazu auf der Seite „Modelo 030“ den Punkt „Comprobación de un NIF de terceros a efectos censales“ aus
“alta en el Censo de obligados tributarios”).
Sie können diesen Antrag online ausfüllen (mit dem “certificado electrónico”) oder
Legen Sie es persönlich bei der zuständigen Steuerbehörde (“Administración o Delegación”) vor, in der Sie steuerlich ansässig sind
Termin erforderlich
Homologation (Typprüfung) des Fahrzeugs
Wenn das Fahrzeug außerhalb Spaniens gekauft wurde, muss es für die Zulassung in Spanien über eine Typprüfung (Homologation) verfügen
Der Nachweis dieser Prüfung kann durch eine der folgenden Bestätigungen erbracht werden:
die EG-Konformitätsbescheinigung („Certificate of Conformity“ – kurz COC)
Ein Dokument, das alle technischen Daten des Fahrzeugs enthält.
(”
Ein Dokument, das alle technischen Daten des Fahrzeugs enthält
das spanische “ficha reducida” (reduziertes Datenblatt)
die Bestätigung der Typprüfung auf Konformität oder
die individuelle Homologation in Spanien Normalerweise haben Sie das COC und können daher mit dem nächsten Schritt der Registrierung fortfahren.
Fahrzeuge, die nach 2002 hergestellt wurden
Wenn Ihr Fahrzeug nach 2002 hergestellt wurde, sollten Sie ein COC haben dann können Sie dies beim Fahrzeughersteller (wie erwähnt) beantragen
Eine andere Möglichkeit besteht darin, in Spanien die „ficha reducida“ (reduzierter Zulassungsschein) zu erhalten, dieses Dokument wird von einem spanischen autorisierten Sachverständigen („perito“) ausgestellt und enthält die gleichen Informationen wie das COC, da es auf dem Homologationscode basiert
Für das ITV können Sie das COC oder “ficha reducida” verwenden
Put.
Fahrzeuge, die vor 2002 gebaut wurden
Der Homologationscode wurde 2002 in Europa eingeführt, Fahrzeuge vor 2002 haben also keine e es.
In diesem Fall ist die Durchführung der Konformitäts-Typprüfung oder der Einzelhomologation erforderlich
Bei der Konformitätshomologation die Gleichwertigkeit des nationalen Codes des Herkunftslandes mit dem des Bestimmungslandes (Spanien) wird von einem benannten spanischen Ingenieurbüro (Sachverständiger) geprüft
Existiert weder ein europäischer noch ein nationaler Code, dann benötigen Sie eine individuelle Homologation, um den einheitlichen Code zu erhalten
Dies geschieht in einem branchenüblichen Prüflabor für einen Zeitraum von rund 30 Tagen und kostet mindestens 1.500 €
Eine dieser Bestätigungen benötigen Sie für die technische Abnahme des Fahrzeugs (in Spanien kurz ITV genannt)
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Fahrzeugtechnische Inspektion (ITV)
Die „Inspección Técnica de Vehículos“, kurz ITV genannt, ist die technische Überprüfung von Fahrzeugen in Spanien hinsichtlich Sicherheit und Schadstoffausstoß
Wo wird die ITV durchgeführt (Prüfungszentrum und Ort)?
In jedem ITV-Prüfungszentrum („Estación ITV“) in der autonomen Gemeinschaft („comunidad autónoma“), in der Sie wohnen
Welches Testzentrum Ihrem Wohnort am nächsten liegt, sehen Sie hier
Welche Unterlagen benötige ich für das ITV?
Tipp: Machen Sie von allen Dokumenten eine Kopie
Bestätigung der Homologation (in der Regel die EG-Konformitätsbescheinigung -COC im Original) siehe Version oben
(In der Regel das -COC in) Siehe Version oben Zulassungsbescheinigungen (Teil 1+2) im Original
Einige Prüfstellen verlangen zusätzlich: Fahrzeughalterdaten: Reisepass oder Personalausweis, NIE-Nummer
: Reisepass oder Personalausweis, NIE-Nummer Meldebestätigung des spanischen Wohnsitzes („Volante de Empadronamiento“)
Hinweis: Aufgrund einer Gesetzesänderung erkennt die Prüfstelle grundsätzlich die Prüfbescheinigung eines bereits in einem anderen Mitgliedsstaat zugelassenen Fahrzeugs an, sofern diese Prüfbescheinigung noch gültig ist
Das heißt, es gibt keine technische Überprüfung des Autos
Vor der Anerkennung wird lediglich die Gültigkeit des Prüfzeugnisses geprüft
Sie müssen für diese Prüfung im ITV-Büro erscheinen
Diese Regel gilt nicht für L3e-, L4e-, L5e- und L7e-Motorräder
Brauche ich einen Termin?
Grundsätzlich muss per Internet oder telefonisch ein Termin („cita previa“) bei der zuständigen Prüfungsstelle vereinbart werden
Die notwendigen Informationen (Adressen und Telefonnummern) erhalten Sie auf der Website itv.com.es
Um online einen Termin zu vereinbaren, benötigen Sie eine spanische „Matrícula“ (Autokennzeichen)
Einen Termin bekommen Sie daher nur telefonisch oder Sie probieren es direkt bei der ITV-Prüfstelle persönlich aus
Bei der Terminvereinbarung sollten Sie erwähnen, dass Sie ein ausländisches Fahrzeug aus einem EU-Land zulassen (“servicios no periodico – Revisión previa a la matriculación en España de vehículos anteriormente matriculados en el extranjero”)
Wie viel kostet die ITV?
Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab
in welcher autonomen Region (z
B
Andalusien) der Test durchgeführt wird
das Gewicht (unter oder über 3,5 t) und
Art des Kraftstoffs (Benzin oder Diesel)
Für Andalusien entnehmen Sie die Preise den ITV-Tarifen („Tarifas de ITV“)
Zeile 1 dieser Tabelle zur “Revisión previa a la matriculación en España de vehículos anteriormente matriculados en el extranjero”
Die Kosten liegen zwischen 120 € und 140 €
Was wird nach der Prüfung ausgestellt?
Wenn Ihr Fahrzeug die Prüfung bestanden hat, erhalten Sie drei Exemplare der „ficha técnica“ (technisches Datenblatt), auch „Tarjeta de ITV“ genannt
Eine Kopie für den Fahrzeughalter
Die anderen Exemplare müssen Sie später beim Fremdenverkehrsamt der spanischen Provinz (“Jefatura provincial de tráfico”) vorlegen
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Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer („impuesto de circulación“) bei der Wohngemeinde
Diese Zahlung muss bei der Gemeinde erfolgen, in der Sie wohnen
Nähere Informationen dazu finden Sie in Teil 2 meines Fachartikels – Fahrzeug in Spanien anmelden: Wie zahlen Sie die Steuern?
Zahlung der Zulassungssteuer („Impuesto de Matriculación“) beim Finanzamt
Die Zulassungssteuer (auch Zulassungssteuer genannt) ist der höchste Kostenfaktor bei der Zulassung eines Fahrzeugs (sofern Sie nicht davon befreit sind)
Zudem ist die Form der Deklaration und Entrichtung dieser Steuer sehr komplex
Die Vorgehensweise dazu habe ich im 2
Teil dieses Fachartikels – Auto in Spanien anmelden: Wie zahlt man die Steuern? ausführlich erklärt
Anmeldung („Matriculación Ordinaria“) beim Fremdenverkehrsamt der Provinz
Wenn Sie es bisher geschafft haben, besteht der nächste Schritt darin, Ihr Fahrzeug persönlich beim zuständigen Landesverkehrsamt („Jefatura provincial de tráfico“) an Ihrem Wohnort anzumelden bzw
anzumelden
Sie benötigen einen Termin („cita previa“) mit folgenden Angaben: Amt, bei dem Sie den Antrag stellen und Art der Förmlichkeit („Tipo de trámite“): Wählen Sie „Trámites de oficina“, dann „Área: Conductores / Vehículos“ – „ Matriculación Ordinaria”
übers Internet
per Telefon: 060 oder für Ausländer +34 902 887 060
persönlich im Büro
Hinweis: Aufgrund von Corona sind Terminvereinbarungen derzeit nur über das Internet und hier nur sehr eingeschränkt möglich
Versuchen Sie es einfach immer wieder
Eintrittskosten:
Gebühr: 99,77 €, außer Mopeds 27,85 €
(ab 2022)
Die Zahlung dieser Gebühr muss vor der Bearbeitung erfolgen
Dies können Sie direkt im Tourismusbüro tun, in der Regel unter Vorlage der Unterlagen per Kredit- oder EC-Karte (Barzahlung ist nicht möglich)
Antragsformular ausgefüllt: Mod
01- TRÁMITES DE VEHÍCULOS
Abgeschlossen: Mod
01- TRÁMITES DE VEHÍCULOS Identitäts- und Wohnsitznachweis (Original) des Fahrzeughalters: Reisepass/Personalausweis plus NIE oder DNI, spanischer Führerschein Wohnsitzregistrierung (“volante de empadronamiento”) oder Mietvertrag oder Eigentumsnachweis der Unterkunft oder polizeiliche Bestätigung
des Fahrzeughalters:
Dokumentation des Fahrzeugs: Prüfbericht des ITV („Ficha Técnica“) die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II im Original
Bestätigungen („Justificantes“) über die Entrichtung oder Befreiung von Steuern: Kfz-Steuer (IVTM) der Gemeinde (Original oder Kopie)
Registrierungssteuer (IEDMT) beim Finanzamt (Modelo 576 oder 06)
Zusätzlich benötigen Sie für:
In der EU gekaufte Gebrauchtfahrzeuge: Original-Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II) „Ficha técnica“ des ITV bei Verkauf zwischen Privatpersonen: Kaufvertrag mit Übersetzung ins Spanische und Nachweis über die Zahlung der Immobilie Grunderwerbssteuer (“Impuesto de Trasmisiones Patrimoniales”) beim Finanzamt bei Kauf bei einem nicht spanischen Autohaus: die Rechnung mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei Kauf bei einem spanischen Autohaus: die Rechnung und das vom Finanzamt ausgestellte Dokument, das dies belegt Dieses Unternehmen ist im laufenden Jahr in diesem Gewerbe registriert
In der EU gekaufte Neufahrzeuge: Bescheinigung über die Zahlung der Mehrwertsteuer („pago del IVA“) mittels Modell 309 oder 300 an die Agencia Estatal Tributaria oder Bescheinigung über die Registrierung als steuerpflichtig Person im ITV-Umsatzsteuerregister „Ficha técnica“ Fahrzeuge, die in Drittländern gekauft wurden: Originaldokumente des Fahrzeugs und die vom Zoll au Dokument „Documento Único Administrativo“ -DUA bereitgestellt (un abzüglich der Einfuhr des Fahrzeugs ist in der „Tarjeta de ITV“ vermerkt)
Ist das Fahrzeug auf den Namen einer selbstständigen Person zugelassen und soll es am Sitz der Gesellschaft angemeldet werden, sind zusätzlich vorzulegen: Original und Fotokopie der Körperschaftssteuer („Impuesto de Actividades Económicas“ ) für das laufende Jahr.
Ist der neue Fahrzeughalter nicht derselbe wie in den Fahrzeugpapieren genannt, verlangen die spanischen Behörden anhand von Kaufverträgen einen lückenlosen Nachweis des Halterwechsels
Die Kaufverträge und der Fahrzeugschein müssen in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden
Stellt der Fahrzeughalter den Antrag nicht persönlich, muss dies durch eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person (Vollmacht nebst Identitätsnachweis im Original) erfolgen
Wird eine der oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt Bei ausreichendem Nachweis können weitere Unterlagen angefordert werden
Was wird von der Behörde ausgestellt?
Nach positiver Prüfung der eingereichten Unterlagen erhalten Sie abschließend vor Ort die spanische Zulassungsbescheinigung zusammen mit dem Kennzeichen Ihres Fahrzeugs
„Permiso de Circulación“
Bei einer Ummeldung oder Zulassung werden die Originalpapiere des Fahrzeugs von der spanischen Verkehrsbehörde einbehalten und Sie erhalten spanische Zulassungsdokumente und Nummernschilder
Hinweis: Um das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde im Herkunftsland abzumelden, benötigen Sie in der Regel eine Bestätigung der Zulassung beim Straßenverkehrsamt in Spanien
Prüfen Sie, ob Sie eine solche Bestätigung erhalten haben oder verlangen Sie eine Kopie der Meldebescheinigungen zum Stempeln
Informationsgrundlage:
Erwerb der Kfz-Kennzeichen
Mit der „Permiso de Circulación“ können Sie das Nummernschild dann in einem dafür ausgezeichneten Geschäft kaufen
Ein solches Geschäft befindet sich normalerweise in der Nähe des Fremdenverkehrsamtes
Es kostet etwa 25 € (Auto) oder 10 € (Motorrad)
Autoversicherung abschließen
Um auf spanischen Straßen fahren zu dürfen, benötigen Sie jetzt eine spanische Versicherung für Ihr Fahrzeug
Finden Sie die passende Versicherung Ihrer Wahl
Fahren ohne Versicherung wird mit empfindlichen Strafen bis hin zur Disqualifikation geahndet
Wie melde ich das Fahrzeug ab?
Abmeldung des Fahrzeugs im Herkunftsland
Eine gesonderte Abmeldung durch den Fahrzeughalter ist innerhalb der EU grundsätzlich nicht mehr erforderlich, da die Auskunft über die Zulassung eines Fahrzeugs in einem anderen EU-Land in der Regel automatisch zwischen den nationalen Straßenverkehrsbehörden erteilt wird
Erfahrungsgemäß geht dies jedoch nicht immer zeitnah oder gar nicht
Es wird daher empfohlen, nach der Zulassung in Spanien Ihr Fahrzeug auch im Herkunftsland (Deutschland, Österreich, Schweiz,…) abzumelden.
Dazu sollten Sie die beiden Kfz-Kennzeichen immer zusammen mit beglaubigten Kopien der alten deutschen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II und der neuen spanischen Zulassungsbescheinigung (“permiso de circulación”) an die Zulassungsbehörde Ihres Landes senden der Herkunft und bitten Sie sie, sich abzumelden
Eine zu viel gezahlte Kfz-Steuer wird dann anteilig erstattet
Informieren Sie sich bei der zuständigen Zulassungsstelle oder Ihrer Kfz-Versicherung, was genau Sie für die kostenpflichtige Abmeldung benötigen
Kraftfahrzeuge, die auf einem Ausfuhrkennzeichen zugelassen waren, müssen nicht mehr abgemeldet werden
Hängt davon ab, wie schnell Sie einen Termin bei ITV und Fremdenverkehrsamt bekommen (kann bis zu 14 Tage dauern)
Und ob Sie einen Termin beim Finanzamt benötigen
Die Dauer verzögert sich auch durch die Beschaffung noch benötigter Unterlagen und deren Übersetzung ins Spanische (falls erforderlich)
Eine genaue Zeitangabe ist daher schwierig
Nach erfolgreicher ITV dauert eine Ummeldung idealerweise bis zu 30 Tage
Was kostet die Rückmeldung bzw
Registrierung? Die Kosten für die Zulassung eines Fahrzeugs in Spanien hängen von vielen Faktoren ab
Eine genaue Aussage hierzu ist daher nicht möglich.
Diese Kostenaufstellung soll Ihnen eine Orientierung geben
Kostenfaktor Kosten in € Homologation/Typgenehmigung des Fahrzeugs:
– mit KOK
– mit ficha reducida ohne COC
– während der Typprüfung
0,-
~120,-
~300 bis 1.500 ITV in Andalusien ~140 Kfz-Steuer:
– Auto 85 KW/115 PS
– Motorrad 650 ccm
~130,-
~60,- Zulassungssteuer:
– bei Steuerbefreiung
– Automarktwert (Restwert) von 10.000,00
– Motorradmarktwert von 2.500,00
0,-
~380,-
~95,- Gebühr beim Verkehrsamt 99,77 Kennzeichen:
– Automobil
– Motorrad ~25,-
~10,- Konsulargebühren:
– Wohnsitzbescheinigung bei Befreiung
– Fahrzeugabmeldung
25,-
50,- Übersetzungskosten:
Wohnsitzbescheinigung und Kaufvertrag ~50 bis 100,-
pro Übersetzung Stand: 2020
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Fazit
Die Zulassung eines Fahrzeugs in Spanien ist mit viel Bürokratie und Laufarbeit verbunden
Daher sollten Sie die Möglichkeit in Betracht ziehen, einen Gebraucht- oder Neuwagen in Spanien zu kaufen, bevor Sie Ihr Auto nach Spanien importieren oder Ihr mitgebrachtes Auto in Spanien zulassen
Diese Überlegungen sollten Sie auch anstellen, wenn Sie ein Auto im Ausland kaufen und anschließend in Spanien zulassen möchten
Fahrzeuge sind außerhalb Spaniens um ein Vielfaches günstiger, aber wenn man die Überführungs- und Zulassungskosten berücksichtigt, kann der Endpreis insgesamt höher sein.
Beim Gebrauchtwagenkauf in Spanien ist die Zulassungssteuer relativ niedrig
Beim Kauf eines Neuwagens in Spanien kümmert sich in der Regel der Händler um die Zulassung und andere Formalitäten
Sollten Sie sich aus welchen Gründen auch immer entscheiden, Ihr Auto zu behalten und Ihnen die Neuzulassung zu aufwendig sein, können Sie auch eine Zulassung erteilen Person, die Ihr Fahrzeug in Spanien anmeldet, oder wenden Sie sich an eine kostenpflichtige Serviceagentur (“Gestoría”)
Aber ich habe diesen technischen Artikel geschrieben, um Sie zu ermutigen und Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihr Fahrzeug in Spanien ohne zusätzliche hohe Assistenzkosten zu registrieren
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Schlussbemerkung Alle Angaben in diesem Artikel basieren auf dem Wissensstand zum Zeitpunkt der Texterstellung
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Änderungen, kann ich keine Haftung übernehmen
Sollten Ihnen fehlerhafte Informationen bekannt werden, teilen Sie mir dies bitte mit
Diese Tatsache werde ich sofort berücksichtigen
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Hallo meine lieben YouTuber/innen,
unser Abenteuer Auswandern! Heute erkläre ich etwas zum Auswandern nach Spanien. Wir sind mitten drin im Prozess und ich teile dir mit, was ich alles im Netz gefunden habe und was unsere persönlichen Erfahrungen soweit waren.
Viel Spaß.
Deine
Stella
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Steuernummer – Wikipedia New Update
In Spanien werden folgende Steuernummern unterschieden: Número de Identificación Fiscal (NIF) – Steuernummer für Inländer; Número de Identificación de Extranjeros (NIE) als Steuernummer für Ausländer. Hierbei unterscheidet man nicht zwischen Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die NIF vereint beides. Früher gab es auch die Bezeichnung CIF – …
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Die Steuernummer (Abkürzung: Steuernummer) ist eine vom Finanzamt vergebene Ordnungsnummer für jede steuerpflichtige natürliche oder juristische Person, unter der die Person beim Finanzamt geführt wird
Die Nummer ist eindeutig einem Steuerpflichtigen zugeordnet
Die Steuernummer ist von zentraler Bedeutung für alle Verwaltungsvorgänge innerhalb der Finanzverwaltung
Für viele Steuerarten gibt es unterschiedliche Steuernummern
Die Steuernummer ist in Deutschland eine Kennziffer, die von den Finanzbehörden für natürliche und juristische Personen verwendet wird
Die Verwendung von Steuernummern ist in § 8 der „Rechnungslegungsordnung für Finanzämter“ (BuchO) geregelt
Neben der Steueridentifikationsnummer gibt es folgende Identifikationsmerkmale bzw
Identifikationsmerkmale ( ):
die Steuer-Identifikationsnummer wurde ab 2008 bundesweit zusätzlich für natürliche Personen (Steuernummer) eingeführt und zentral vergeben.
wurde ab 2008 bundesweit zusätzlich für natürliche Personen (Steuernummer) eingeführt und zentral vergeben
Die Unternehmens-Identifikationsnummer wird für wirtschaftlich tätige natürliche oder juristische Personen und Personenvereinigungen (Abgabenordnung) vom zuständigen Finanzamt vergeben
für wirtschaftlich tätige natürliche oder juristische Personen und Personenvereinigungen (Abgabenordnung) wird vom zuständigen Finanzamt vergeben
die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (EU-weit eingeführt)
Aufbau der Steuernummer [Bearbeiten | Quelle bearbeiten ]
Die Steuernummern – mit Ausnahme der Steueridentifikationsnummer – sind je nach Bundesland unterschiedlich aufgebaut
Für die Abgabe elektronischer Steuererklärungen nach dem ELSTER-Verfahren wurde ein neues nationales System entwickelt.[1] Die einzelnen Schemata sind unten aufgeführt:
Bundesland Einheitliches System der Länder Einheitliches Bundessystem (12-stellige Steuernummer) Einheitliches Bundessystem für elektronische Übermittlung (13-stellige Steuernummer) Baden-Württemberg FF BBB / UUUU P
z
93 815 / 0815 2 28 FF BBB UUUU P.z
z.B
28 93 815 0815 2 28 FF 0 BBB UUUU P
z.B
z.B
28 93 0 815 0815 2 Bayern FFF / BBB / UUUU P
z
181 / 815 / 0815 5 9 FFF BBB UUUU P
z
z.B
9 181 815 0815 5 9 FFF 0 BBB UUUU P
z.B
9 181 0 815 0815 5 Berlin FF / BBB / UUUU P
z
z.B
21 / 815 / 0815 0 11 FF BBB UUUU P.z
11 21 815 0815 0 11 FF 0 BBB UUUU P.z
z.B
11 21 0 815 0815 0 Brandenburg FF / BBB / UUUU P
z
z.B
48 / 815 / 0815 5 30 FF BBB UUUU P
z
z.B
30 48 815 0815 5 30 FF 0 BBB UUUU P
z.B
B
30 48 0 815 0815 5 Bremen FF BBB UUUU P
z
z.B
75 815 0815 2 24 FF BBB UUUU P.z
z.B
24 75 815 0815 2 24 FF 0 BBB UUUU P
z
z.B
24 75 0 815 0815 2 Hamburg FF / BBB / UUUU P
z
02 / 815 / 0815 6 22 FF BBB UUUU P
z
z.B
22 02 815 0815 6 22 FF 0 BBB UUUU P.z
22 02 0 815 0815 6 Hessen 0 FF BBB UUUU P
z
z.B
0 13 815 0815 3 26 FF BBB UUUU P
z
z.B
26 13 815 0815 3 26 FF 0 BBB UUUU P
z
26 13 0 815 0815 3 Mecklenburg-Vorpommern FF / BBB / UUUU P
z
z.B
79 / 815 / 0815 1 40 FF BBB UUUU P.z
z.B
40 79 815 0815 1 40 FF 0 BBB UUUU P.z
B
40 79 0 815 0815 1 Niedersachsen FF / BBB / UUUU P
z
z.B
24 / 815 / 0815 1 23 FF BBB UUUU P
z
z.B
23 24 815 0815 1 23 FF 0 BBB UUUU P
z
23 24 0 815 0815 1 Nordrhein-Westfalen FFF / BBBB / UUU P
z
133 / 8150 / 815 9 5 FFF BBBB UUU P
z
z.B
5 133 8150 815 9 5 FFF 0 BBBB UUU P
z
z.B
5 133 0 8150 815 9 Rheinland-Pfalz FF / BBB / UUUU P
z
z.B
22 / 815 / 0815 4 27 FF BBB UUUU P
z
z.B
27 22 815 0815 4 27 FF 0 BBB UUUU P
z
z.B
27 22 0 815 0815 4 Saarland FF / BBB / UUUU P
z
10 / 815 / 0818 2 10 FF BBB UUUU P
z
10 10 815 0818 2 10 FF 0 BBB UUUU P
z
z.B
10 10 0 815 0818 2 Sachsen 2 FF / BBB / UUUU P
z
z.B
2 01 / 123 / 1234 0 32 FF BBB UUUU P.z
z.B
32 01 123 1234 0 32 FF 0 BBB UUUU P.z
z.B
32 01 0 123 1234 0 Sachsen-Anhalt 1 FF / BBB / UUUU P
z
1 01 / 815 / 0815 4 31 FF BBB UUUU P
z
z.B
31 01 815 0815 4 31 FF 0 BBB UUUU P.z
B
31 01 0 815 0815 4 Schleswig-Holstein FF / BBB / UUUU P
z.B
z.B
29 / 815 / 0815 8 21 FF BBB UUUU P
z
z.B
21 29 815 0815 8 21 FF 0 BBB UUUU P
z.B
B
21 29 0 815 0815 8 Thüringen 1 FF / BBB / UUUU P
z
1 51 / 815 / 0815 6 41 FF BBB UUUU P
z
z.B
41 51 815 0815 6 41 FF 0 BBB UUUU P.z
41 51 0 815 0815 6
Die Länge der Steuernummer variiert im Standardschema der Länder zwischen 10 und 11 Stellen
Das Bundesschema vereinheitlicht diese auf 12 Ziffern
(F)FF stehen für die letzten zwei oder drei Ziffern der vierstelligen Bundesfinanzamtsnummer (BUFA-Nummer).[2] Außerdem steht BBB(B) für die Kreisnummer im Bereich des jeweiligen Finanzamtes
Sie ist in Nordrhein-Westfalen 4-stellig, sonst 3-stellig
(U)UUU ist die persönliche Unterscheidungszahl
Sie ist in Nordrhein-Westfalen 3-stellig, sonst 4-stellig
P ist eine einstellige Prüfziffer
Wird für die elektronische Übermittlung eine 13-stellige Steuernummer benötigt, muss zwischen der 4
und 5
Stelle eine 0 eingefügt werden
Entgegen bisheriger Planungen wurden die Steuernummern mit den von den Bundesländern vorgegebenen Formaten nicht abgeschafft, sondern parallel verwendet
Anhand der Steuernummer kann die Poststelle des Finanzamtes erkennen, welcher Arbeitsbereich im Finanzamt zuständig ist
→ Hauptartikel: Steuerkontonummer
Ab 2003 muss der leistende Unternehmer seine EU-Steuernummer (UID-Nummer) als Rechnungsmerkmal für inländische Lieferungen und Leistungen verwenden
Steuerpflichtige natürliche und juristische Personen erhalten vom Finanzamt eine eigene Steuernummer, unter der alle steuerlichen Tätigkeiten gespeichert und verwaltet werden
Die Steuerkontonummer setzt sich aus der Finanzamtsnummer und der Steuernummer zusammen
In der Umgangssprache wird der Begriff Steuernummer oft als Synonym für die eigentlich gemeinte Steuerkontonummer verwendet
Die Versicherungsnummer ist seit dem 1
Juli 2008 gültig
der numerische Ländercode 756 für die Schweiz nach ISO 3166-1 Standard
eine neunstellige, persönliche, “nicht sprechende” Nummer sowie
eine Prüfziffer (EAN-13)
Die Unternehmensidentifikationsnummer (UID) dient der Identifikation „juristischer Personen“ in Steuersachen
In Spanien werden folgende Steuernummern unterschieden:
Es gibt keinen Unterschied zwischen einer Steuernummer und einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Das NIF vereint beides
Früher gab es auch die Bezeichnung CIF – Código de Identificación Fiscal
Die NIF galt für Einzelpersonen und die CIF für Unternehmen
Diese heißen heute offiziell beide NIF
Die Bezeichnung CIF wird in Spanien noch verwendet
Die Struktur des NIF unterscheidet sich auch, je nachdem, ob es für Einzelpersonen oder Unternehmen verwendet wird
In Italien enthält die Steuernummer (Codice Fiscale) den Nachnamen und Vornamen, das Geburtsdatum (+Geschlecht), den Geburtsort und die Prüfnummer
Beispiel: „MST MXA 90L01 F205 F“ (Max Mustermann, 1
Juli 1990, Mailand)
Männern werden die Ziffern des Geburtsdatums unverändert zugeschrieben; Bei Frauen wird 40 zur Ziffer des Tages addiert (z
B
ergibt der 1
Juli 1990 für Frauen 90L41)
Zur Berechnung der italienischen Steuernummer gibt es z.B
eine Dienstleistung.[3]
Für im Ausland geborene Italiener und Personen, die in Italien wohnen oder arbeiten, wird der Geburtsort durch einen Code für das Geburtsland ersetzt (von Z100 für Albanien bis Z337 für Simbabwe)
Die elektronische Bürgerkarte ermöglicht die digitale Kommunikation mit der italienischen Steuerverwaltung.
Da die meisten EU-Staaten Steueridentifikationsnummern (TINs) verwenden, um Steuerpflichtige zu unterscheiden und die nationale Steuerverwaltung zu vereinfachen, veröffentlichte die EU-Kommission:[4]
Informationen zu TINs aus EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Beschreibungen der Strukturen und Besonderheiten nationaler TINs, Beispiele für amtliche Dokumente, die TINs enthalten, und nationale Kontaktstellen, die zur Veröffentlichung zugelassen wurden
oder, wenn diese nicht verfügbar ist, die TIN-Struktur überprüft
Derzeit gibt es keine TIN auf EU-Ebene
Einige Länder weisen Steuerzahlern nicht automatisch eine TIN zu
Das Online-Verifizierungsmodul verifiziert nicht die Identität einer Person und bestätigt nicht das Vorhandensein einer TIN
Es wird geprüft, ob die Syntax (der Algorithmus) und/oder die Struktur der TIN korrekt ist
Wenn ein Land keine Algorithmen gemeldet hat, wird nur die Struktur überprüft.
Das NIE Antragsformular EX15 ausfüllen | How to fill out the EX15 NIE Application Form Update
Weitere hilfreiche Informationen im Thema anzeigen nif spanien
This video shows you how to fill out the NIE application form EX15.
Dieses Video erklärt wie du das Formular EX15 zum beantragen deiner NIE ausfüllst.
Form link: http://www.exteriores.gob.es/Embajadas/CANBERRA/en/Documents/Solicitud%20NIE.pdf
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FIFA 22 Ultimate Team – Allgemeine Diskussionen … Aktualisiert
06.04.2012 · Thema: FIFA 22 Ultimate Team – Allgemeine Diskussionen, Beiträge: 2856, Datum letzter Beitrag: 21.03.2022 – 11:04 Uhr
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Oder wird es wieder der übliche Frust sein, gutes Gameplay nur bis zum ersten Patch und welche Moves werden es diesmal sein, die die Spieler in den Wahnsinn treiben? Alle allgemeinen Diskussionen rund um FUT gehören jetzt hierher
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ПРОЖИВАННЯ В ПОРТУГАЛІЇ ЧИ Існує притулок? New
Weitere hilfreiche Informationen im Thema anzeigen nif spanien
En este segundo video te informamos sobre la residencia en Portugal, como puedes obtener tu visa (caso sea necesario) y tu residencia, para así estar de forma legal en el país y, si no tienes ningún vínculo con portugueses y tampoco cuentas con el contrato de trabajo, hay otra solución; El asilo humanitario, a veces mal llamado \”asilo político\”
Poco se habla sobre el asilo humanitario en Portugal, que es mucho mas utilizado por nosotros, latinoamericanos, en España o Estados Unidos.
Sin embargo, el asilo humanitario es una posibilidad REAL de conseguir tu legalidad en Portugal, en este video te decimos cómo. 😉
Si te quedó alguna duda, estaríamos encantados de saber como podemos ayudarte, siéntete libre para escribirnos algún comentario o enviarnos un mensaje privado en Instagram.
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Business unter Palmen – Unternehmensgründung in Spanien Update
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5.Eintrag im #Handelsregister
6.Freischaltung des Bankkontos
7.Beantragung des digitalen Zertifikats/Anmeldung der Gesellschaft
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Richter Kunstofftechnik GmbH – Rikutec Spain Neueste
Richter Kunstofftechnik GmbH. RIKUTEC Iberia consigue el sello MORE. En 2019 se puso en marcha MORE, una plataforma europea lanzada por La European Plastics Converters (EuPC) para monitorizar el uso de material reciclado por parte de los transformadores de plásticos y que en España está coordinado por ANAIP.
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RIKUTEC Iberia consigue el verkauft MEHR
Im Jahr 2019 wurde MORE auf den Markt gebracht, eine europäische Plattform von European Plastics Converters (EuPC) zur Überwachung der Verwendung der Materialrecycling für Teile der Kunststofftransformatoren und wurde in Spanien von ANAIP koordiniert
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10 Schritte zur Unternehmensgründung in Spanien – Die Spanische GmbH (S.L.) Update
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FIFA 22 Ultimate Team – Allgemeine Diskussionen … Aktualisiert
04.09.2011 · Thema: FIFA 22 Ultimate Team – Allgemeine Diskussionen, Beiträge: 2856, Datum letzter Beitrag: 21.03.2022 – 11:04 Uhr
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Der Kauf beinhaltet eine gruendliche Einarbeitung auch eines branchenfremden Kaeufers sowie Unterstuetzung zur Erlangung saemtlicher Geschaeftspapiere.
Zur Zeit werden drei einheimische Frauen beschaeftigt. ( sie koennen,muessen aber nicht, uebernommen werden )
Das Ladenlokal hat eine Grundflaeche von 130 qm, Deckenhoehe 3 m, mit separatem Raum fuer das Kuehlwasser-Durchlaufsystem, Sanitaerraum, 2 Eingaenge mit
grossen Schaufenster zur Strassenfront und ein hinteres Fenster sowie ein separates Buero.
Es befindet sich in guter Laufgegend im Zentrum der Inselhauptstadt gegeueber der Markthalle und dem Theater.
Aus privaten Gruenden wollen wir uns von dieser gesicherten vom Tourismus unabhaengigen Existens trennen.
Bei naeherem Kaufinteresse empfiehlt sich dringend ein Kurzbesuch der wirklich aussergewoehnlich schoenen und vom Massentourismus verschonten Insel La Palma.
Dabei koennte sich auch ueber den ausgezeichneten Ruf des Geschaeftes ein genaues Bild gemacht werden.
Ueber die finanzielle Situation kann die deutsche Steuerberatung des Verkaeufers an Ort und Stelle ausfuehrlich informieren.
Info – Videos und Bilder : http://video.tvlokal.com/groups_home.php?gkey=TVLOKAL
922 412198 [email protected],es
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