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Kassensicherungsverordnung – Ausführliche Informationen Update
24/9/2021 · Die GDPdU wurden später durch die GoBD abgelöst. Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sind so wie auch die GDPdU nur eine Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums.
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KassenSichV.com Kassensicherungsverordnung Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur KassenSichV (Registrierkassensicherungsverordnung) MEHR LESEN
Alte Kassen
Erlaubt bis 31.12.2022, wenn die Kasse zwischen dem 25.11.2010 und dem 01.01.2020 gekauft wurde und GoBD-konform ist, aber bauartbedingt nicht nachrüstbar
PC-Kassen mit TSE
Gesetzlich
PC-Kassen ohne TSE
Illegal
Browser- und App-Kassen mit Drucker TSE
Gesetzlich
Browserkassen mit Cloud TSE
Zertifizierte Cloud-TSE verfügbar, aber Herausforderungen beim Perimeterschutz – wenden Sie sich für Details an den Anbieter
Nicht offlinefähig.
Was ist die KassenSichV Kassensicherungsverordnung ? Die Cash Register Security Ordinance ist eine Verordnung des Finanzministeriums, die neue Standards vorschreibt, um Manipulationen an Registrierkassen zu verhindern
Die KassenSichV vom 26
September 2017 basiert auf dem Gesetz zum Schutz vor Manipulation digitaler Grundaufzeichnungen vom 16
Dezember 2016
Dieses Gesetz ist auch als Kassengesetz oder KassenG bekannt
Ab dem 30.09.2020 müssen in Deutschland Registrierkassen, deren Bauart es technisch zulässt, mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein
Die Sicherheitsvorrichtung speichert die Transaktionen der Registrierkasse in ihrem internen Speicher und gibt einen Code an die Registrierkasse zurück
Dieser Code muss auf jeden Kassenbon gedruckt werden
Die Daten werden in einem unveränderbaren Protokoll gespeichert, das für das Finanzamt exportierbar sein muss
Übergangsfrist Registrierkassen, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden, die zwar die Anforderungen der GoBD erfüllen, aber aufgrund ihrer Bauart nicht nachgerüstet werden können, so dass sie die Anforderungen des § 146a AO nicht erfüllen, dürfen weitergeführt werden verwendet bis längstens 31.12.2022
Der Nachweis über das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist der Systemdokumentation der jeweils eingesetzten Kasse beizufügen (z
B
durch eine Bestätigung des Kassenherstellers)
PC-Kassensysteme sind von der Befreiung nicht umfasst
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Hintergrund Die sogenannte Fiskalisierung von Registrierkassen ist in Europa nicht neu
Fiskalische Aufbewahrungssysteme werden in Italien seit den frühen 1980er Jahren verwendet
Griechenland und osteuropäische Länder folgen
Deutschland hat als eines der letzten Länder in Europa die Fiskalisierung von Registrierkassen eingeführt
Leider konnten sich die Finanzministerien in der EU nicht auf einheitliche Standards einigen
Jedes Land hat also seine eigenen Fiskalisierungsregeln entwickelt
Dabei kommen ganz unterschiedliche Technologien zum Einsatz
Fiskaldrucker sind in Italien Pflicht
Diese Drucker beherbergen einen Fiskalspeicher, der die Transaktionen unveränderlich und dauerhaft aufzeichnet
In Schweden, Belgien und Portugal werden beispielsweise Steuergeräteboxen verwendet
Das sind separate Mini-Computer, die nicht nur die Quittungssignaturen leisten, sondern auch die Transaktionen speichern und online an das Finanzamt übermitteln
Das Finanzamt hat damit die Möglichkeit, quasi in Echtzeit zu prüfen, ob eine an der Kasse getätigte Transaktion tatsächlich gespeichert wurde
Finanzbeamte sind für diese Kontrolle mit entsprechenden Apps ausgestattet
In Deutschland wurde in den letzten Jahren die Einführung der Fiskalisierung von Kassen vorangetrieben, da zahlreiche und große Kassenhersteller ihre Systeme nicht ausreichend gegen das Löschen von Buchungen abgesichert hatten
Die Grenze zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz muss hier fließend gewesen sein
Die Vorstufe der KassenSichV in Deutschland war der GDPdU-Export (2002 – 2015), der dem Finanzamt erstmals Zugang zu einem strukturierten Export von Umsatzdaten verschaffte
Die GDPdU wurden später durch die GoBD ersetzt
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sind ebenso wie die GDPdU nur eine Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums
Sie sind weder eine Verordnung noch ein Gesetz
Erst das Gesetz zum Schutz vor Manipulation digitaler Grundaufzeichnungen vom 16.12.2016 ermöglichte den Erlass der Registrierkassensicherungsverordnung
Die GoBD schreibt bereits die Unveränderlichkeit von Kassengeschäften vor
Dies wäre für den manipulationsfreien Betrieb einer Kasse technisch ausreichend, wenn der Kassenhersteller dies entsprechend sicherstellt
Ohne eine externe Einrichtung wie die Sicherheitseinrichtung ist es für das Finanzamt jedoch schwierig zu prüfen, ob der Manipulationsschutz tatsächlich gewährleistet ist
GoBD Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form und zum Datenzugriff (GoBD) sind nur eine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums der Finanzen
Sie haben daher nicht die durchsetzbare Wirkung einer Verordnung oder eines Gesetzes
Dennoch ist jeder Gewerbetreibende gesetzlich verpflichtet, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) gemäß Abgabenordnung einzuhalten
Es wäre also keine gute Idee, gegen allgemein anerkannte Grundsätze der GoBD zu verstoßen
Zu den allgemein anerkannten Grundsätzen der GoBD gehören die Unveränderlichkeit von Kassenbelegen und eine Einzelaufzeichnungspflicht
Das bloße Speichern von kumulierten Umsätzen (Z-Bericht) ist nicht ausreichend
Außerdem müssen die Verkaufsdaten in einem bestimmten Format exportierbar sein
Diverse Registrierkassenpflichten bleiben im Schreiben des Finanzministeriums vom 14.11.2014 vage und unklar
Insoweit schaffen die GoBD noch keine Rechtssicherheit
Dies müsste im Zweifel gerichtlich geklärt werden
Wenn also ein Kassenhersteller damit wirbt, dass seine Software GoBD-konform ist, kann dies mangels klar definierter Standards nicht nachgewiesen werden
Die Aussage ließe sich allenfalls widerlegen, z.B
Verkaufsdaten können nachträglich ohne Dokumentation geändert werden
Die einzige leicht prüfbare Funktion ist der GoBD-Export, der mit der Software des Finanzamtes (IDEA) lesbar sein muss.
Technik Ziel der Kassensicherheitsverordnung ist es, nachträgliche Manipulationen von Umsatzdaten aufdecken zu können
Die Prüfung erfolgt in einem exportfähigen Journal, das vom Finanzamt mittels Prüfsoftware auf Änderungen und Lücken geprüft werden kann
Jeder Kasseneintrag wird mit einer elektronischen Signatur versehen
Die Signatur funktioniert nach dem Blockchain-Prinzip
Bei der Signaturerstellung werden nicht nur Bestandteile des aktuellen Verkaufsbelegs verwendet, sondern auch die Signatur des Vorgängerbelegs
Darüber hinaus ist die von der Kassensoftware nicht manipulierbare externe Sicherheitseinrichtung in die Signaturerstellung integriert
Die Signatur wird verschlüsselt im Journal gespeichert
Werden Transaktionen im Journal manipuliert, ist die Signaturkette nicht mehr konsistent
Mit Prüfsoftware lässt sich auf Knopfdruck herausfinden, wo die Manipulation stattgefunden hat
Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) Die in der Verordnung vorgeschriebene Sicherheitseinrichtung ist für die Erstellung der Signatur und die Aufbewahrung des Journals zuständig
Das Sicherheitsgerät muss bei jeder Transaktion für die Kasse zugänglich sein
Wenn das Sicherheitsgerät direkt über USB mit der Kasse verbunden ist, wird das Sicherheitsgerät nicht beeinträchtigt, wenn die Netzwerk- oder Internetverbindung ausfällt
Da das Sicherungsgerät nur die Größe eines USB-Sticks oder einer SD-Karte hat, lässt es sich in der Regel problemlos unterbringen
Die Quittung muss die Seriennummer der Kasse bzw
der technischen Sicherheitseinrichtung, den Unterschriftenzähler und einen Prüfwert enthalten
Wird die Quittung dem Kunden elektronisch, z.B
als PDF, ein Papierausdruck ist nicht mehr erforderlich
Es gibt wenige Ausnahmefälle, in denen ein Antrag auf Befreiung von der Belegausgabepflicht gestellt werden kann
Die gesicherten Daten müssen dem Finanzamt für den Export jederzeit zur Verfügung stehen
Die Daten werden entweder lokal auf der TSE-Hardware gespeichert oder regelmäßig und automatisch von der TSE auf ein externes Speichermedium exportiert
Der Speicherplatz auf der TSE kann wieder freigegeben werden
Alternativ kann ein Schutz ohne lokale TSE in einem reinen Online-Speicher erfolgen
Wenn kein Cloud-Speicher oder Speicher in der Kassenverwaltung vorhanden ist und alle Daten nur lokal auf der Kasse gespeichert werden, muss bei vollem Speicher eine neue TSE gekauft werden
Ist eine Kassenverwaltung mit Speicher vorhanden, können die Daten aus der TSE dorthin exportiert und der Speicherplatz auf der TSE wieder freigegeben werden
Reine „stand-alone“ Kassen, die keine Verbindung zu einem externen Speicher haben und die keinen Cloud-Dienst zur Sicherung der Daten nutzen, haben den Nachteil, dass der Datenspeicher der TSE irgendwann voll ist und sein kann hat verloren
Auch der Betrieb wird unterbrochen, wenn ein Wirtschaftsprüfer die Daten auslesen will, die mehrere Gigabyte umfassen können
Anmeldung beim Finanzamt Jede Kasse muss eine Seriennummer haben
Die Registrierkasse sollte mit ihrer Seriennummer beim Finanzamt registriert werden
Dies ist jedoch noch nicht möglich, da das elektronische Anmeldeverfahren noch nicht verfügbar ist (Stand September 2021).
Kassen mit Cloud TSE nicht offlinefähig Browser-Kassen und einige iPad-Kassen können nur mit Cloud TSE arbeiten
Ist die technische Sicherheitseinrichtung wegen Unterbrechung der Internetverbindung nicht mehr erreichbar, darf die Kasse vorübergehend weiter betrieben werden, der Unternehmer hat jedoch unverzüglich die Störungsursache zu beseitigen, Maßnahmen zu deren Beseitigung zu treffen und dadurch die Erfüllung der Anforderungen sicherzustellen § 146a Abgabenordnung (einschließlich Quittungsunterschrift) schnellstmöglich wieder erfüllt werden
Es ist daher nicht zulässig, eine Kasse mit einer Cloud TSE offline zu planen und regelmäßig zu betreiben
Kassen mit vollwertigen USB-Anschlüssen (z
B
PC-Kassen) können ihre Offline-Fähigkeit mit einer lokalen USB-TSE im Dauerbetrieb halten, da die rechtssichere Sicherung der Dokumente lokal erfolgt
Statt USB TSE z.B
für iPad-Registrierkassen TSE, die auf einem lokalen Server oder auf einem speziellen Drucker installiert sind
Kassen, die dies unterstützen, können auch offline arbeiten
„Einfache“ Registrierkassen ohne Verwaltungszentrale Im Zuge der GoBD mussten einfache Registrierkassen, die oft schon für unter 300 € zu haben waren und über keine Datenexportschnittstelle verfügten, gegen GoBD-konforme Registrierkassen ausgetauscht werden
Für solche Registrierkassen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2022, wenn sie nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 gekauft wurden und bauartbedingt nicht mehr nachgerüstet werden können
Nach dem 01.01.2020 dürfen diese Registrierkassen nicht mehr verkauft werden
Diese einfachen Registrierkassen müssen über einen Datenspeicher verfügen, der im GoBD-Format exportiert werden kann
Einfache Registrierkassen, die ab dem 01.01.2020 verkauft werden, müssen wie alle anderen Registrierkassen zusätzlich zum exportfähigen Speicher der technischen Sicherheitseinrichtung über einen exportfähigen DSFinV-K-Export verfügen
Es müssen also 2 Exporte vorhanden sein
Da der DSFinV-K Export nicht auf der Speicherkarte der TSE vorgehalten wird, muss die Kasse dann wohl 2 Speicherkarten für den Export vorhalten
Dies stellt den Bediener vor gewisse Herausforderungen, wenn eine der Speicherkarten voll ist
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Bargeldlose Registrierkassen Die Registrierkassensicherheitsverordnung gilt auch für bargeldlose Registrierkassen, die bargeldähnliche Zahlungsvorgänge abwickeln, wie z
B
Geldkarten, virtuelle Konten oder Bonuspunktesysteme von Drittanbietern, sowie Gutscheine, Gutscheinkarten, Gutscheine und dergleichen anstelle von Geld angenommen
Registrierkassen Fahrkartenautomaten, Fahrkartendrucker, elektronische Abrechnungssysteme, Waren- und Dienstleistungsautomaten, Geldautomaten, Taxameter und Kilometerzähler sowie Geld- und Warenspielgeräte fallen nicht unter die Registrierkassensicherheitsverordnung
Hotelsoftware Sofern Barzahlungsvorgänge über die Hotelsoftware (PMS) erfasst werden können, fällt der entsprechende Teil der Software unter die Anforderungen der KassenSichV
Warenwirtschaftssysteme und Lieferservicemodule Sofern Barzahlungsvorgänge über das Warenwirtschaftssystem erfasst werden können, fällt der entsprechende Teil der Software unter die Anforderungen der KassenSichV
Verfügt die Warenwirtschaft über ein Kassenmodul, so muss dieses ebenfalls an eine TSE angeschlossen werden
Local vs
Cloud Technical Security Device (TSE)-Technik, Vor- und Nachteile
Cloud TSE (über Dienstleister) TSE direkt an die Kasse gesteckt mit externer Datenspeicherung TSE direkt an die Kasse gesteckt ohne externe Datenspeicherung Wie sieht die TSE aus? Liegt in der Wolke
Keine Hardware vor Ort
Sieht aus wie ein normaler USB-Stick oder eine SD-Karte
Der Stick oder die SD-Karte enthält sowohl Speicher als auch ein Sicherheitsmodul (Prozessor)
Sieht aus wie ein Standard-USB-Stick oder eine SD-Karte
Der Stick bzw
die SD-Karte enthält sowohl einen Speicher als auch ein Sicherheitsmodul (Prozessor) Wie wird die TSE an die Kasse angeschlossen? Über das Internet Direkt mit USB- oder SD-Karte Direkt mit USB- oder SD-Karte Wo wird die Signatur für jedes Dokument erstellt? In der Cloud Auf dem USB-Stick oder auf der SD-Karte Auf dem USB-Stick oder auf der SD-Karte Wo werden die unterschriebenen Belege langfristig gespeichert? In der Cloud des Dienstleisters und/oder auf einem eigenen Speichermedium Auf einem eigenen Speichermedium (z
B
in der Kassenverwaltung) Auf der TSE Kann sich der Datenspeicher füllen? Nein Nein Ja Wem gehört die TSE? Der Dienstleister Der Steuerzahler Der Steuerzahler Einmalige Anschaffungskosten Je nach Dienstleister (meist keine oder wenig) Ca
250€ ca
250 € Laufende Kosten für die TSE Ja Nein Nein Ablaufdatum der TSE Keine 5-7 Jahre 5-7 Jahre Wird für die benötigte Dokumentensignatur eine Internetverbindung benötigt? Ja Nein Nein Was ist, wenn die Internetverbindung unterbrochen ist? Die Registrierkasse darf vorübergehend weiter betrieben werden, der Steuerpflichtige hat den Mangel jedoch unverzüglich zu beseitigen, damit die Voraussetzungen des § 146a der Abgabenordnung schnellstmöglich wieder erfüllt sind
In der Zwischenzeit werden die Belege entsprechend gekennzeichnet
Keine Auswirkung auf die Dokumentensignatur
Keine Auswirkung auf die Dokumentensignatur
Offlinefähigkeit im Regelbetrieb? Nein Ja Ja Technische Herausforderungen Perimeterschutz kann eine Herausforderung sein
Fragen Sie beim Anbieter nach, ob es ein Umweltschutzkonzept gibt und was Sie dafür tun müssen
Problemlos
TSE kaufen Wo kann ich eine TSE kaufen? Sie sollten die TSE nur bei Ihrem Kassenlieferanten oder in Absprache mit diesem kaufen
Auch wenn die TSEs der verschiedenen Hersteller gleich aussehen, hat jeder Hersteller eine etwas andere Schnittstelle und es gibt keine Garantie, dass jede TSE zu Ihrem Kassensystem passt
DSFinV-K Export DSFinV-K ist die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme
Das ist die Taxonomie, nach der die Transaktionsdaten der Kassen und Aufzeichnungssysteme einheitlich gespeichert werden müssen
Die einheitliche Speicherung ermöglicht den Finanzbehörden eine eingehendere und strukturiertere Prüfung von Kassenvorgängen als bisher
Das bedeutet, dass das Finanzamt anhand der im DSFinV-K-Format strukturierten Daten nicht nur die manipulationsfreie Nutzung der Kasse prüfen kann, sondern auch die korrekte Verbuchung von Geschäftsvorfällen, wie z
B
Trinkgeldern, überprüfen kann
Insofern geht die Registrierkassensicherheitsverordnung weit über den Schutz von Bargeldtransaktionen hinaus
Der Steuerpflichtige muss jederzeit eine DSFinV-K-Ausfuhr für eine Prüfung durch die Finanzverwaltung vorlegen
Der DSFinV-K-Export knüpft an den GoBD-Export an, ist aber einheitlich aufgebaut und deutlich umfangreicher
Die GoBD-Ausfuhr reicht daher ab dem 30.09.2020 nicht mehr aus, um die steuerlichen Voraussetzungen zu erfüllen
Irrtümer Im Internet und in der Presse wird oft fälschlicherweise angenommen, dass Registrierkassen ab dem 30.09.2020 zertifiziert sein müssen
Dem ist nicht so
Lediglich die mit der Kasse verbundene technische Sicherheitseinrichtung muss zertifiziert werden
Betrachten Sie Posts von Laien zu diesem Thema, insbesondere Blogs, mit einer gesunden Portion Skepsis
Fragen Sie im Zweifel Ihren Steuerberater
Die KassenSichV ist nicht mit einer Registrierkassenpflicht gleichzusetzen
Eine Kassenpflicht besteht in Deutschland nicht und ist derzeit auch nicht geplant
GDPdU und GoBD einfach erklärt I Steuerberater erklärt Update
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Weitere Hinweise zu GDPdU und GoBD findest du hier ➡️ https://t2m.io/steuer-aha-effekt (Inklusive 20 Minuten telefonische Beratung geschenkt)
In diesem Video erkläre ich dir die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (Kurz: GDPdU) sowie alle Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (Kurz: GoBD).
00:00 – Einleitung
00:48 – Einschreiben
01:39 – Was ist wichtig für die GoBD?
12:26 – Buchhaltung mit Excel?
13:12 – Belegwesen
14:45 – Internes Kontrollsystem
17:08 – Elektronische Erfassung von Papierdokumenten
21:23 – Datenzugriff
24:03 – Schluss
Für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr.
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Wer eine Registrierkasse kaufen möchte, hat die Wahl zwischen verschiedenen Kassensystemen: Bei geschlossenen Kassensystemen läuft die Software nur mit Hilfe einer ganz bestimmten Hardware und beides wird meist nur zusammen verkauft
Bei hardwarebasierten Kassensystemen befinden sich die Software und Ihre gespeicherten Daten zudem auf einem USB-Stick oder einer SD-Karte, sodass eine Fehlersuche oder Updates nur durch einen Techniker vor Ort durchgeführt werden können
Beides bedeutet für die Anwender oft hohe Kosten und eine umständliche Handhabung
Bei einem modernen Cloud-Kassensystem – wie es auch von ready2order angeboten wird – entfallen diese Unannehmlichkeiten: Die Software liegt in der Cloud (also auf dem Server des Kassenanbieters) und Updates etc
erfolgen ohne Aufwand und Zusatzkosten, da sie werden automatisch, schnell und flächendeckend hochgeladen
Zudem ist die ready2order App ein offenes Kassensystem: Unsere Kassen-App ist kompatibel für Mac und PC, Android und iOS sowie unsere eigenen Terminals
So können Sie vorhandene, unterstützte Hardware nutzen und haben von überall Zugriff auf Ihre Daten, sodass Sie flexibel arbeiten können
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Peinlicher Kauf an der Kasse | Verstehen Sie Spaß? New
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Peinlich, peinlich… wenn die Verkäuferin im Supermarkt den Preis für die XXL Packung Kondome ausrufen muss. 🤣
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